Digitaler Produktpass: Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport – DPP) ist ein zentrales Instrument der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Er begleitet Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus und stellt wichtige Informationen digital zur Verfügung. Ziel ist es, Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen und Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu Produktinformationen zu ermöglichen.
Die Einführung des DPP erfolgt schrittweise ab 2027. Den Anfang machen Produktgruppen mit besonders hoher Umweltrelevanz, darunter voraussichtlich Batterien, Textilien, Elektronik sowie weitere Produkte, die unter die europäische Ökodesign-Verordnung (ESPR) fallen. Für die einzelnen Produktgruppen werden die konkreten Anforderungen und Einführungszeitpunkte durch produktspezifische Rechtsakte festgelegt. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass ist ein standardisierter digitaler Datensatz, der sämtliche relevanten Informationen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus enthält – von der Herstellung bis zum Recycling.
Die Informationen können beispielsweise über einen QR-Code, NFC-Chip oder RFID-Tag aufgerufen werden. Je nach Nutzergruppe werden unterschiedliche Informationen angezeigt. Hersteller, Händler, Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen, Behörden und Verbraucher erhalten jeweils nur die für sie relevanten Daten. Vertrauliche Unternehmensinformationen bleiben dabei geschützt.
Der Digitale Produktpass verbessert die Rückverfolgbarkeit von Produkten und schafft die Grundlage für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.

Welche Informationen enthält der Produktpass?

Welche Informationen im Digitalen Produktpass verpflichtend hinterlegt werden müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Die konkreten Anforderungen werden in den produktspezifischen Rechtsakten zur ESPR festgelegt.
Je nach Produkt können unter anderem folgende Informationen enthalten sein:
  • Hersteller- und Produktinformationen
  • eindeutige Produktidentifikation (z. B. Modell-, Serien- oder Chargennummer)
  • Materialzusammensetzung
  • Informationen zu verwendeten Rohstoffen oder Stoffen, soweit vorgeschrieben
  • Informationen zur Herkunft bestimmter Materialien, sofern vorgeschrieben
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen (z. B. CO₂-Fußabdruck oder Ressourcenverbrauch), soweit vorgeschrieben
  • Informationen zur Energie- und Ressourceneffizienz
  • Hinweise zu Wartung, Reparatur und Instandhaltung
  • Informationen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Demontage-, Wiederverwendungs- und Recyclinginformationen
  • Konformitäts- und weitere gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen
  • Hinweise zur sicheren Entsorgung
Der Umfang der bereitgestellten Informationen richtet sich jeweils nach den Anforderungen der betroffenen Produktgruppe. Dadurch erhalten die verschiedenen Akteure entlang des Produktlebenszyklus die Informationen, die sie für Herstellung, Vertrieb, Nutzung, Reparatur, Wiederverwendung oder Recycling benötigen.

Warum führt die EU den digitalen Produktpass ein?

Der digitale Produktpass ist Teil der europäischen Strategie für eine ressourcenschonende und klimafreundliche Wirtschaft. Ziel ist es, Produkte langlebiger, reparaturfreundlicher und besser recycelbar zu machen.
Die Europäische Union verfolgt damit insbesondere folgende Ziele:
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Schonung natürlicher Ressourcen
  • Verlängerung der Produktlebensdauer
  • Verbesserung der Reparierbarkeit
  • Erhöhung der Recyclingquoten
  • Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Einführung erfolgt schrittweise. Zunächst werden Produktgruppen mit besonderer Bedeutung für Umwelt und Ressourcenverbrauch einbezogen:
  • Phase 1 (ab 2027): Verpflichtender DPP für Batterien (z. B. E-Auto-, Industrie- und E-Bike-Batterien). Diese Phase dient als technische Grundlage für alle weiteren Produktpässe.
  • Phase 2 (2027–2029): Einführung des DPP für Textilien (voraussichtlich 2027–2028) und Elektro- und Elektronikgeräte (voraussichtlich 2028–2029).
  • Phase 3 (ab 2029): Ausweitung auf weitere Produktgruppen wie Möbel, Bauprodukte, Chemikalien/Waschmittel und Spielzeug. Langfristig sollen nahezu alle physischen Produkte in der EU einen Digitalen Produktpass erhalten (mit wenigen Ausnahmen wie Lebensmitteln und Arzneimitteln).

Grundsätzlich betroffen sind:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler
  • Zulieferer
  • Reparaturbetriebe
  • Recyclingunternehmen
Für jede Produktgruppe wird die Europäische Union gesondert festlegen, welche Informationen im Produktpass enthalten sein müssen und ab wann die Vorgaben verbindlich gelten.

Welche Chancen bietet der digitale Produktpass für Unternehmen?

Der digitale Produktpass bringt zwar zusätzliche Anforderungen an die Erfassung und Pflege von Produktdaten mit sich, eröffnet Unternehmen jedoch gleichzeitig neue Möglichkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
  • effizientere Dokumentation von Produktinformationen
  • bessere Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette
  • einfachere Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten
  • höhere Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden
  • Unterstützung von Reparatur- und Serviceangeboten
  • Optimierung von Recycling- und Rücknahmekonzepten
Unternehmen, die ihre Produktdaten frühzeitig strukturieren und digitalisieren, können sich auf die kommenden Anforderungen vorbereiten und gleichzeitig ihre internen Prozesse verbessern.

Wie sieht die technische Umsetzung des digitalen Produktpasses aus?

Der Zugriff auf den DPP erfolgt über:
  • QR-Codes
  • NFC- oder RFID-Tags
  • digitale Identifikatoren auf Verpackungen oder Produkten
  • PIM-Systemen
  • ERP-/PLM-Systemen
  • Datenbanken mit standardisierten Formaten (z. B. Asset Administration Shell)
Hinterlegt werden die Daten in:
So kann jeder berechtigte Akteur — Hersteller, Händler, Reparaturbetriebe oder Verbraucher — die relevanten Informationen abrufen. (Schritt für Schritt zur DDP-Implementierung siehe IHK Bodensee-Oberschwaben)

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Einführung des Digitalen Produktpasses basiert auf mehreren europäischen Rechtsvorschriften.
Die wichtigste Grundlage bildet die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR).
Ergänzend spielen weitere europäische Initiativen eine wichtige Rolle:
Die konkreten Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission für einzelne Produktgruppen festgelegt.
Eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg des Digitalen Produktpasses ist die Standardisierung.
Internationale und europäische Normungsorganisationen entwickeln gemeinsame Standards, darunter:
  • DIN
  • CEN
  • CENELEC
  • IEC
  • ISO
Durch einheitliche Standards wird gewährleistet, dass Digitale Produktpässe europaweit interoperabel funktionieren und Unternehmen ihre Daten effizient austauschen können.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren dadurch von einer vereinfachten Digitalisierung ihrer Wertschöpfungsketten.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn viele Detailregelungen noch schrittweise festgelegt werden, empfiehlt es sich bereits heute,
  • Produktdaten systematisch zu erfassen,
  • Informationen zu Materialien und Lieferketten zu dokumentieren,
  • digitale Datenstrukturen aufzubauen,
  • bestehende IT-Systeme auf ihre Eignung zu überprüfen und
  • die Entwicklung der europäischen Vorgaben im Blick zu behalten.
Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die spätere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und kann Wettbewerbsvorteile schaffen.

Fazit

Der digitale Produktpass wird künftig eine zentrale Rolle für nachhaltige Produkte in Europa spielen. Er verbessert die Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette und unterstützt die Ziele der Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen bedeutet dies einerseits neue Dokumentationspflichten, andererseits bietet der digitale Produktpass die Chance, Prozesse zu optimieren, nachhaltige Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und den steigenden Anforderungen von Markt und Gesetzgebung gerecht zu werden

Stand: 26.06.2026