Patente, Marken, Designs
Jeder, der etwas Kreatives - sei es technischer oder ästhetischer Natur - geschaffen hat, wird ein natürliches und oft auch wirtschaftlich geprägtes Interesse daran haben, dass sein geistiges Eigentum geschützt wird und von Dritten nur nach ausdrücklicher Erlaubnis (Erteilung einer Lizenz) kopiert werden darf. Schützen Sie Ihren Erfindergeist durch ein gewerbliches Schutzrecht oder beanspruchen Ihr Urheberrecht!
- Patent
Wichtigstes Motiv für eine Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung und damit die Absicherung eines Marktvorsprungs. Das Patent gibt dem Inhaber für maximal 20 Jahre das Recht der alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des „Schutzgegenstandes“ – das ist die wohlverdiente Belohnung für geleistete Kreativität und eingesetzte Investitionen.Beim Patent – und das ist ein entscheidender Vorteil – handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht: Die Erfindung muss „neu“ sein, auf „erfinderischer Tätigkeit“ beruhen und „gewerblich verwertbar“ sein.
- Brauche ich einen Patentanwalt?
Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang. Wer kein Risiko eingehen will, sollte einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Honorarsätzen und dem Arbeitsaufwand.
- Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist - ebenso wie das Patent - ein technisches Schutzrecht, es wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Sein großer Vorteil: Das Gebrauchsmuster wird in der Regel wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen. Somit hat das Unternehmen bzw. der Erfinder rasch „sein Recht“ in der Hand und damit eine solide Grundlage für Vertrieb, Werbung, Verkauf oder Lizenzen.Obendrein gibt es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist. Damit steht die Präsentation einer Erfindung, etwa auf einer Messe oder einer Außendiensttagung, der Eintragung nicht im Wege, sofern diese „Vorveröffentlichung“ eben nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.
- Wie kann ich meine Erfindung schützen?
Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen.
- Mit wem darf ich über meine Erfindung reden?
Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. „Neu“ bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und erst dann veröffentlichen.
- Marke
Je bekannter eine Marke, desto größer wird der Anreiz für Mitbewerber, das Zeichen zu kopieren oder sich ihm optisch anzunähern. Diese Absicht lässt sich nur durchkreuzen, wenn Marken angemeldet werden – und zwar rechtzeitig. Als Marken können vor allem eingetragen werden: Wortmarken, Bildmarken oder kombinierte Wort-Bild-Marken, aber auch Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und unterscheidungskräftige Aufmachungen von Waren einschließlich ihrer Farben.Durch die Eintragung einer Marke lassen sich nicht nur Bezeichnungen für Waren schützen (daher der früher verwendete Begriff „Warenzeichen“), sondern auch Dienstleistungen, z.B. von Hotels, Reisebüros, Banken, Fahrschulen, Speditionsunternehmen oder Messegesellschaften.Wer eine Marke oder einen neuen Firmennamen in Benutzung nehmen will, sollte sich zuvor vergewissern, ob er damit nicht gegen bestehende Rechte Dritter verstößt.
- Design
Das eingetragene Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die „geschmackliche“, oder besser, die „ästhetische“ Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.Das Design muss am Anmeldetag neu und eigenartig sein. Der Gesamteindruck eines Designs muss sich von dem Gesamteindruck, den ein anderes Design hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist, unterscheiden.Für das Design gilt eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist. Im Sinne dieser Regelung ist ein Design auch dann noch „neu“, wenn es beispielsweise auf einer Messe vorgestellt und dann innerhalb der zwölfmonatigen Frist von dem Berechtigten angemeldet wird.
- Förderprogramme
- Aktuelle Technologietrends in Deutschland und weltweit
Mit dem IPC-Technologiebarometer stellt die Handelskammer Hamburg ein monatliches Trendbarometer für die technologischen Entwicklungen in der Welt und in Deutschland zur Verfügung. Dazu wird jeden Monat ein Ranking der Technologiebereiche über die jeweils veröffentlichten Patentanmeldungen des Europäischen Patentamtes und des Deutschen Patent- und Markenamtes erstellt.
Darüber hinaus werden zukünftige, wirtschaftlich relevante Technologien identifiziert. Hierzu werden die Technologiebereiche herausgesucht, die in den zurückliegenden zwölf Monaten die größte Dynamik verzeichneten. Wenn diese Technologiebereiche über einen längeren Zeitraum ihre Dynamik beibehalten, können sie in der Zukunft über ein großes wirtschaftliches Potenzial verfügen.
Das Beratungsgespräch findet an jedem ersten Donnerstag im Monat (Ausnahme Januar) vor Ort statt. Zurzeit findet der Sprechtag in der Langen Straße 61, 38100 Braunschweig statt. Bitte buchen Sie hierzu verbindlich einen Termin an unserem Patent- & Schutzrechtsprechtag.
Stand: 19.11.2024