Anlagen für kaufmännische Prüfungen
Bei einigen kaufmännischen Ausbildungsberufen muss neben der Anmeldung zur Abschlussprüfung auch eine entsprechende Anlage ausgefüllt werden. Für welche Ausbildungsberufe eine Anlage zur Anmeldung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Text. Die Anmeldung und ggf. die Anlage müssen bis zum Anmeldeschluss bei der IHK Braunschweig eingereicht werden.
Für folgende Ausbildungsberufe muss mit der Prüfungsanmeldung eine Anlage eingereicht werden:
- Buchhändler/-in (Nr. 4118268)
- Fachkraft für Gastronomie (Nr. 4115712)
- Florist/-in (Nr. 4115660)
- Gestalter/-in für visuelles Marketing (Nr. 4115640)
- Immobilienkaufleute (Nr. 4115584)
- Industriekaufleute (Nr. 4115574)
- Kaufleute für Büromanagement (Nr. 4115134)
- Kaufleute für Marketingkommunikation (Nr. 4114952)
- Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung (Nr. 4114944)
- Kaufleute für Tourismus und Freizeit (Nr. 4114934)
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (Nr. 6107830)
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (Nr. 4463028)
- Kaufleute im Einzelhandel (Nr. 4114842)
- Kaufleute im E-Commerce (Nr. 4652568)
- Kaufleute im Gesundheitswesen (Nr. 4114828)
- Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement (Nr. 4922804)
- Personaldienstleistungskaufleute (Nr. 4114332)
- Servicefachkraft für Dialogmarketing (Nr. 4114270)
- Tourismuskaufleute (Nr. 4113746)
- Verkäufer/-in (Nr. 4113646)
Bei Fragen wenden Sie sich an: ausbildungspruefungen@braunschweig.ihk.de
