Nr. 4016890

Gewerbe/Industrie/Freier Beruf

Die Informationen zur Tätigkiet eines Hausmeisters wurden aktualisiert. Aufgenommen wurden die durch die Handswerksordnungs-Novelle erfolgten gesetzlichen Änderungen sowie kleinere Anpassungen.

Mit der Novelle der Handwerksordnung (HwO) im Jahr 2004 wurden zahlreiche Berufe „meisterfrei“. Sie konnten als sogenannte zulassungsfreie Handwerke ohne meisterliche Qualifikation selbstständig ausgeübt werden. Durch die im Februar 2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung wurden folgende Berufe wieder meisterpflichtig:

Die Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit zur gewerblichen Tätigkeit ist aus mehreren Gründen für den betroffenen Selbstständigen von Bedeutung.

Erste Orientierungshilfe für Ratsuchende: Welche gewerbliche Tätigkeiten gehören zum Handwerk oder zum handwerksähnlichen Gewerbe? Ist für eine Existenzgründung im Handwerk eine Qualifikation (zum Beispiel Meisterprüfung) notwendig?

Der von den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gemeinsam herausgegebene aktuelle Leitfaden soll dazu beitragen, dass das schwierige Thema der Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk auch vor Ort in Kooperation geklärt werden kann.

Der Akustik- und Trockenbau hat sich nicht aus einem Handwerk entwickelt. Akustiker und Trockenbauer sind daher IHK-Mitglieder.

Sie möchten in der Datenverarbeitung tätig werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Tätigkeiten Sie ohne Eintragung in die Handwersrolle ausüben können.