InternationalNews 26/2025
Willkommen zu unseren InternationalNews! Hier informieren wir Sie regelmäßig über alle wichtigen Themen, die Sie für Ihr Auslandsgeschäft benötigen. So behalten Sie stets den Überblick und sind bestens informiert, um Ihre internationalen Aktivitäten erfolgreich zu steuern.
Zollrecht, Warenursprung und Präferenzrecht
Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
(DIHK) - Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel. Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 5. Juni 2025 veröffentlicht.
Das Merkblatt der Zollverwaltung "Präferenznachweise aus Israel" in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.
Aktuelles zu den Präferenzursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
Die deutsche Zollverwaltung informiert darüber, dass die präferenzbegründende Unterlage „U163“–"Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung EUR-MED, die durch einen Ausführer auf einer Rechnung erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR“ für Waren mit Ursprung im Pan-Euro-Med-Raum derzeit im IT-Verfahren ATLAS nicht zur Gewährung von Zollpräferenzen führt. Bis zur Umsetzung im IT-Verfahren ATLAS wird ein alternativer Workaround angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie in der ATLAS-Teilnehmerinfo 0798/25.
Einkauf und Lieferketten
Höhere Zölle auf bestimmte Einfuhren aus Russland und Belarus
(GTAI) - Die EU erhöht Zölle auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Düngemittel auf Stickstoffbasis aus Russland und Belarus. Betroffen sind sowohl Waren mit Ursprung in Russland und Belarus als auch Waren, die von dort ausgeführt werden. Ziel ist es, die Abhängigkeit der EU von diesen Einfuhren und gleichzeitig russische Ausfuhreinnahmen zu verringern.
Die betroffenen Waren sind in den Anhängen I und II anhand ihrer KN-Codes aufgeführt. Es gelten folgende Zusatzzölle: Für Waren, die in Anhang I aufgeführt sind, gilt ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 50 Prozent. Er wird ab 20. Juli 2025 erhoben. Die Nutzung von zollbegünstigten Kontingenten ist für diese Waren nicht möglich. Für Waren, die in Anhang II aufgeführt sind, gilt ein zusätzlicher Zoll sowie ein Festbetrag, der schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich erhöht wird.
EU: Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente
(GTAI) - Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Juli 2025. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2025 veröffentlicht:
- Aussetzungen: Verordnung (EU) 2025/1303; ABl. L vom 30. Juni 2025;
- Kontingente: Verordnung (EU) 2025/1292; ABl. L vom 30. Juni 2025.
Hintergrund
Die Verordnungen zur Aussetzung (EU) Nr. 1387/2013 sowie zu den Zollkontingenten (EU) Nr. 1388/2013 wurden im Dezember 2021 aufgehoben und ersetzt:
Die Verordnungen zur Aussetzung (EU) Nr. 1387/2013 sowie zu den Zollkontingenten (EU) Nr. 1388/2013 wurden im Dezember 2021 aufgehoben und ersetzt:
- Aussetzungen: Verordnung (EU) 2021/2278; ABl. L 466 vom 29. Dezember 2021, S. 1.
- Zollkontingente: Verordnung (EU) 2021/2283; ABl. L 458 vom 22. Dezember 2021, S. 33;
Hintergrund der Ersetzung war die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene neue Ausgabe des Harmonisierten Systems. Daraus ergaben sich weitreichende Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, die wiederum umfangreiche Änderungen der beiden Verordnung zur Folge gehabt hätten.
Länder und Märkte
EU lässt Handelserleichterungen für die Ukraine auslaufen
(GTAI) Nachdem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine vor 3 Jahren begann, beschloss die EU Handelsvorteile für die Ukraine und befreite Waren von sämtlichen Zöllen. Ziel war es, die ukrainische Wirtschaft zu unterstützen und den Export ukrainischer Waren in die EU zu erleichtern. Zu den damaligen Erleichterungen zählten unter anderem die vollständige Aussetzung von Zöllen auf nahezu alle ukrainischen Produkte, die Aufhebung von Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse sowie die Abschaffung von Zollkontingenten für bestimmte Agrarprodukte.
Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen im Juni 2025 kehrt die EU nun zu den Regelungen des Assoziierungsabkommens von 2016 zurück.
Veranstaltungen
10.07.2025 | Optimierung von Exportverträgen mit Blick auf die aktuelle Zoll- und Handelspolitik | online | kostenfrei |
15.07.2025 | AK Zoll | online | kostenfrei |
16.07.2025 | Ukraine im Wandel: Rechtliche und zollrechtliche Entwicklungen | online | kostenfrei |
24.07.2025 | Indien: Neue BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinenexporte | online | kostenpflichtig |
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