InternationalNews 19/2025

Umfrage

Europäische Union - Umfrage zu Ursprungsregeln

Diese Umfrage ist Teil einer Studie mit dem Titel "Study supporting the evaluation of The European Union Rules of Origin (ROO)", die im Auftrag der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Europäischen Kommission durchgeführt wurde.
Die Hauptziele dieser Studie sind:
  • Evaluierung der Wirksamkeit der derzeitigen nichtpräferenziellen Ursprungsregeln bei der Unterstützung der Handels-, Wirtschafts-, Nachhaltigkeits- und Sicherheitspolitik innerhalb der EU.
  • Ermittlung von Möglichkeiten zur Modernisierung und Vereinfachung der Ursprungsregeln, um sie besser an die aktuellen politischen Prioritäten und die Dynamik des Welthandels anzupassen.
Die Studie befasst sich mit drei Hauptbereichen: der Definition des Herkunftslandes, den Mechanismen für den Nachweis oder Nachweis des Ursprungs und den Überprüfungssystemen durch die zuständigen Behörden.
Diese Umfrage wurde entwickelt, um Ihr Feedback zu Ihren allgemeinen Erfahrungen mit Ursprungsregeln zu sammeln. Die Teilnahme an dieser Umfrage ist von entscheidender Bedeutung, um wertvolle Erkenntnisse zu sammeln, die zur Bewertung und Verbesserung des Rechtsrahmens für Ursprungsregeln in der EU beitragen werden.

Zollrecht, Warenursprung und Präferenzrecht

ATLAS - Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 17.05.2025

Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von ODS oder F-GAS Codierungen durch zugelassene Versender

(DIHK) Um künftig Anmeldungen mit ODS- oder F-GAS-Waren im vereinfachten Verfahren eines zugelassenen Versenders prüfen zu können (Registriernummer, Lizenznummer), wurde das Systemverhalten von ATLAS-Versand angepasst. Bei Anmeldung von einer oder mehreren ODS-Codierungen (L100, Y797) oder F-GAS-Codierungen (Y123, Y121) wird die automatisierte Überlassung im vereinfachten Verfahren ausgesetzt, so dass eine Prüfung der Registriernummer des betreffenden Unternehmens durch die Zollstelle (innerhalb der Öffnungszeiten) erfolgen kann. Sollten in der Versandanmeldung keine Beanstandungen festgestellt werden, überlässt die Zollstelle die Waren in das Versandverfahren. Sollten Beanstandungen festgestellt werden, werden die Waren entsprechend nicht überlassen.
Für die Anmeldung der zutreffenden Codierungen ist die ATLAS-Info 0771/25 vom 14.04.2025 (ATLAS - Versand: Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)) zu beachten.

Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen

Seit dem Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5 am 21.01.2025 sind Versandvorgänge aufgefallen, in denen mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung verwendet und angemeldet wurden. Beispielsweise waren in einigen Versandvorgängen mehrere Transportausrüstungen vorhanden, die alle dasselbe Verschlusskennzeichen aufwiesen.
Erläuterung des Begriffs „Transportausrüstung“:
Eine Transportausrüstung ist eine Ladungseinheit, auf der eine oder mehrere Warensendungen (samt deren Warenpositionen) verladen wurden. Beispiele hierfür wären ein Container, eine Wechselbrücke oder ein Sattelauflieger. Eine Ladungseinheit kann Verschlüsse aufweisen, diese können dann explizit der entsprechenden Ladungseinheit zugeordnet werden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -> Erläuterung der Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
In einer Versandanmeldung können grundsätzlich bis zu 9999 Transportausrüstungen angemeldet werden.
Mit dieser ATLAS-Info wird einmal auf folgende Punkte hingewiesen:
  • Jeder für die Verwendung im Versandverfahren zugelassene Verschluss muss zwingend ein individuelles, einmaliges Verschlusskennzeichen aufweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verschluss von den deutschen Zollbehörden oder von Inhabern von Bewilligungen für die Verwendung besonderer Verschlüsse verwendet wird. Das bedeutet, dass es im Versandverfahren nicht mehrere Verschlüsse geben kann, die dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen. Davon ausgehend kann – außer durch Eingabefehler – nie der praktische Fall eintreten, dass mehrere Verschlüsse in einem Versandvorgang dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen.

    Somit darf ein Verschlusskennzeichen immer nur einmalig in einer Versandanmeldung verwendet und angemeldet werden. Es ist demnach auch unzulässig, dass ein Versandvorgang mehrere Transportausrüstungen aufweist, in denen dasselbe Verschlusskennzeichen angemeldet wurde.
    Ebenfalls ist es unzulässig, dass eine Transportausrüstung mehrmals dasselbe Verschlusskennzeichen beinhaltet.
  • Bei Verwendung mehrerer Verschlüsse durch einen Zugelassenen Versender sind die jeweiligen Kennzeichen dieser lückenlos fortlaufend pro verschlossener Transportausrüstung anzubringen und anzumelden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -> Erläuterung der Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
  • Die Angabe eines Verschlusskennzeichens in einer Versandanmeldung, welches bereits in einer anderen Versandanmeldung verwendet wurde, ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Versandanmeldung zwischenzeitlich für ungültig erklärt oder nicht überlassen worden ist.
    Die Vorgabe, dass in einer Versandanmeldung ein Verschlusskennzeichen immer nur einmalig verwendet und angemeldet werden darf, wurde im Rahmen des EDI-IHB 10.1.15 durch eine technische Prüfung abgebildet.
    In den ATLAS-Versand-Fachanwendungen wird ab dem Wartungsfenster 06 (17.05.2025) technisch geprüft, ob diese Vorgabe bei Erstellung einer Versandanmeldung eingehalten wird.
    Versandanmeldungen, die mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung aufweisen, werden daher ab dem Wartungsfenster 06 von ATLAS systemseitig abgewiesen.

Versand (E_DEP_INC und E_DES_PER): Neue Unterwegsereignis-Codes

Im Datenfeld EREIGNIS / Code (Codeliste C0014) der Nachrichten E_DEP_INC (Ereignismitteilung) und E_DES_PER (Entladeerlaubnis) können zwei neue Codes übermittelt werden.
Der Code 7 (Seals were replaced, added or removed by the customs authorities.) zeigt an, dass Verschlüsse durch die Zollbehörden getauscht, angebracht oder vollständig entfernt wurden.
Der Code 8 (Without the supervision of the customs authority, goods were transfer-red from one means of transport to another means of transport, in accordance with Article 305(3) of UCC/IA) zeigt an, dass eine Umladung ohne Gestellung auf einem Amtsplatz von einem unverschlossenen Beförderungsmittel auf ein anderes unverschlossenes Beförderungsmittel erfolgt ist.
Deutsche Übersetzungen liegen für diese Codes momentan noch nicht vor.
Details in der ATLAS - Meldung

Länder und Märkte

Europäische und Singapur unterzeichnen digitales Handelsabkommen

(DIHK) Die Europäische Union und Singapur haben am 7. Mai das 2024 ausgehandelte Digitalhandelsabkommen (DTA) unterzeichnet. Das DTA soll es der EU und Singapur ermöglichen, mit der Entwicklung der digitalen Wirtschaft Schritt zu halten. Es setzt laut EU-Kommission hohe Standards für digitale Handelsregeln zwischen der EU und Singapur und erhöht damit die Ambitionen für digitale Handelsregeln weltweit. Es soll protektionistischen Praktiken entgegenwirken und einen sicheren Rahmen für Datenaustausche begünstigen. Beide Seiten müssen das Abkommen noch ratifizieren.

Erstes Handelsabkommen zwischen USA und UK verkündet

(IHK Rhein-Neckar) Am 8. Mai 2025 wurde der Economic Prosperity Deal (EPD) verkündet, der in den kommenden Monaten weiter ausgearbeitet werden soll.
Das Abkommen soll drei Hauptziele verfolgen: den Ausbau des Handels, den Abbau von Handelshemmnissen und die Stärkung der „Special Relationship“ durch eine faire und ausgewogene Partnerschaft. Außerdem könnte es künftig als Modell für Verhandlungen zwischen der EU und den USA dienen.

Zollregelungen

Die USA behalten einen Grundzoll von zehn Prozent auf britische Waren bei, senken aber die Autozölle von bisher 27,5 auf zehn Prozent für bis zu 100.000 Fahrzeuge pro Jahr – das entspricht fast der gesamten britischen Autoexportmenge des Vorjahres. Für Exporte, die dieses Kontingent überschreiten, bleibt der Zollsatz bei 25 Prozent. Ein wichtiger Punkt ist die vollständige Aufhebung der 25-prozentigen Strafzölle auf britischen Stahl und Aluminium. Großbritannien senkt im Gegenzug seine Zölle auf US-Waren deutlich von durchschnittlich 5,1 auf 1,8 Prozent. Außerdem dürfen künftig britische Flugzeugteile – insSbesondere von Rolls-Royce – zollfrei in die USA exportiert werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Großbritannien, Boeing-Flugzeuge im Wert von rund zehn Milliarden US-Dollar zu kaufen.


Agrarmarkt

Der britische Markt öffnet sich stärker für US-Agrarprodukte. Ein zollfreies Kontingent von 13.000 Tonnen US-Rindfleisch wird eingeführt, ebenso wie der Wegfall britischer Aufschläge auf US-Ethanol. Trotz dieser Öffnung bleibt die Lebensmittelsicherheit gewahrt, ein zentraler Aspekt in den transatlantischen Handelsgesprächen.


Digitale Dienstleistungen

Die britische Digitalsteuer von zwei Prozent auf Einnahmen großer US-Tech-Konzerne bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig haben beide Länder den Start von Verhandlungen über ein umfassendes digitales Handelsabkommen angekündigt, um diesen wichtigen Bereich künftig besser zu regeln.


Bedeutung und Ausblick

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist eine deutliche Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und Großbritannien zu erwarten – ein Modell, das Signalwirkung für zukünftige internationale Abkommen haben könnte.
Das Handelsvolumen zwischen den USA und Großbritannien betrug im vergangenen Jahr rund 370 Milliarden Euro, wobei die USA der wichtigste Handelspartner Großbritanniens sind. 22,5 Prozent der gesamten britischen Exporte gingen in die USA, vor allem Dienstleistungen, die von Zöllen nicht betroffen sind.

Spanien: Neues landesweites Entsendeportal Ley45

(IHK Südlicher Oberrhein) In Spanien steht ab sofort ein neues landesweites Portal zur Abgabe von Entsendemeldungen zur Verfügung. Bislang hatte jede der 17 autonomen Regionen in Spanien ein eigenes Meldeportal. Den Link zum neuen Portal finden Sie hier: Entsendeportal Ley45. Ein Benutzerleitfaden in englischer Sprache kann heruntergeladen werden.

London und Singapur führend in der Schiedsgerichtsbarkeit

(IHK Südlicher Oberrhein) Eine aktuelle Studie der Queen Mary University of London zeigt die führende Rolle von London und Singapur als weltweit bevorzugte Schiedsorte. Weitere beliebte Schiedsgerichtszentren sind Hongkong und Paris. Deutschland kommt in der Studie nicht vor. Dies könnte sich in der Zukunft ändern, denn seit Dezember 2024 gibt es den neu gegründeten Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Zusammen mit den 79 Industrie- und Handelskammern und dem weltweiten Netz der deutschen Auslandshandelskammern soll er insbesondere die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft in den Blick nehmen und die alternative Streitbeilegung attraktiver machen.

Veranstaltungen

15.05.2025 US-Handelspolitik - Zusatzzölle und Gegenmaßnahmen online kostenfrei
19.05.2025 Entsendung nach Frankreich und Belgien online kostenfrei
20.05.2025 Update Russland-Sanktionen - Umgehung - No Russia Klausel online kostenfrei
22.05.2025 Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Update und Austausch online kostenfrei
22.05.2025 19. Exportkontrolltag Berlin -
27.05.2025 Antidumping – Grundlagen und Praxistipps online kostenfrei
17.06.2025 Mitarbeiterentsendung in die Schweiz: Meldefristen und arbeitsrechtliche Vorschriften online kostenfrei
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