CO2-Grenzausgleich der EU - was kommt auf Unternehmen zu?

Bereits seit Inkrafttreten zum 1. Oktober 2023 gründliche Vorbereitung der Betriebe notwendig

  • Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. So soll Carbon Leakage verhindert werden, das durch das höhere klimapolitische Ambitionsniveau der EU im globalen Vergleich entsteht.
  • Das 2005 eingeführte EU-ETS funktioniert nach dem sogenannten Cap & Trade-Prinzip.
    • Dabei wird durch eine Obergrenze (Cap) festgelegt, wie viele Treibhausgas Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen.
    • Dementsprechend vergeben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus, teils über Versteigerungen und teils kostenlos.
    • Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, der einen Anreiz zur Emissionsreduzierung setzen soll. Seit 2013 bezieht das ETS neben Kohlenstoffdioxid auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe ein.
  • Dies soll auch für die CBAM-Zertifikate angewendet werden.
    • Um zu vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umwelt- und Klimastandards verlagern oder auch EU-Produkte durch emissionsintensivere Importe ersetzen (Carbon Leakage), wurden bisher für besonders emissionsintensive Unternehmen Zertifikate im Rahmen der freien Zuteilung kostenlos ausgegeben.
    • Durch CBAM sollen nun Importe in Höhe der verursachten Emissionen besteuert werden, sodass die Zertifikate aus der freien Zuteilung im EU ETS sukzessive entfallen können.
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat dazu ein DIHK-Informationspapier veröffentlicht.