Strompaket im Kabinett beschlossen: Überblick zu Netzentgelten und Stromsteuer
Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 ein umfangreiches Strompaket verabschiedet. Kernpunkte sind ein Bundeszuschuss zur Absenkung der Netzentgelte ab 2026 sowie die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Entlastungswirkung fällt regional und nach Zielgruppe unterschiedlich aus.
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett ein Paket zur Strompreisentlastung beschlossen. Es zielt auf eine finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen über zwei zentrale Hebel: Erstens Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten sowie zweitens eine Absenkung der Stromsteuer für bestimmte Branchen.
Netzentgeltzuschuss
Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzbetreiber. Der Zuschuss soll bis 2029 jährlich ausgezahlt werden und umfasst in Summe eine Entlastung von 26 Milliarden Euro. Finanziert wird dieser Betrag aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ziel ist eine Absenkung der gestiegenen Netzentgelte, die derzeit rund ein Drittel des Strompreises im Gewerbe ausmachen.
Der Zuschuss wird an die Betreiber der Übertragungsnetze gehen und von dort über die nachgelagerten Verteilnetze bis zu den Abnehmern weitergegeben. Die geschätzte Entlastung liegt nach Angaben der Bundesregierung bei durchschnittlich 2 Cent je Kilowattstunde. Die tatsächliche Entlastung variiert je nach Region, da die Netzentgelte in den Regionen unterschiedlich hoch sind. Damit die Entlastung ab Januar 2026 greifen kann, müssen die gesetzlichen Regelungen bis spätestens 10. Oktober 2025 verabschiedet sein. Nur dann können die Netzbetreiber den Zuschuss bei der Entgeltkalkulation für das Jahr 2026 berücksichtigen.
Stromsteuerentlastung
Zweiter Bestandteil des Strompakets ist die Verstetigung der Stromsteuerabsenkung auf EU-Mindestniveau für bestimmte Unternehmensgruppen. Die Maßnahme gilt für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, darunter auch produzierende Handwerksbetriebe. Eine allgemeine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen ist nicht vorgesehen. Auch gibt die Bundesregierung keine Perspektive, ab wann die versprochene Stromsteuersenkung für alle folgen soll.
DIHK-Einordnung
Das Strompaket stellt eine kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung der Stromkosten dar. Besonders die Bezuschussung der Netzentgelte ab 2026 kann eine direkte Entlastungswirkung für die Breite der gewerblichen Wirtschaft entfalten. Sie ist jedoch kein Ersatz für eine kosteneffiziente Reform der Netzentgeltsystematik.
Die Stromsteuerregelung adressiert lediglich das produzierende Gewerbe und blendet damit zahlreiche Branchen wie Gastronomie, Handel aber auch die Logistik und Hafeninfrastruktur aus. Große Teile der Wirtschaft bleiben damit erst einmal außen vor. Es bleibt daher wichtig die Stromkosten zukünftig für alle zu entlasten, indem die Stromsteuer gesenkt und weitere Umlagen in den Bundeshaushalt überführt werden.
Quelle: DIHK