Förder- und Finanzierungsprogramme zur Energieeffizienz

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Im Rahmen des Moduls 1 Energieaudit DIN EN 16247 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

In Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Das Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie ab.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Energiefinanzierung

Um die Klimaschutzziele des Landes zu flankieren und gleichzeitig die Energieversorgung
unter schwierigen Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern, bietet die L-Bank seit dem
15. September 2022 in Kooperation mit der KfW die Energiefinanzierung an. Im Förderfokus stehen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Dieses Förderangebot bündelt in gewohnter Weise die Vorteile von Bundes- und Landesförderung. Seit dem 01. März 2023 bietet die KfW im zugrundeliegenden Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ für die Verwendungszwecke „Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade“ sowie „Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“ eine um 25–30 Basispunkte günstigere Variante, die beihilfefrei gestaltet ist, an.

Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude am 24. Januar 2023 veröffentlicht. Die Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) startet am 1. März 2023 und endet am 31. Dezember 2030. 
Die neue Förderung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren und damit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten und in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmittel ohne Tilgungszuschüsse. 
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. 
  • Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden. 
  • Die Antragsstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Bundesförderung für Contractingprojekte

Im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen werden auch Contractingprojekte zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für die Investition, die fachliche Planung und die Baubegleitung. Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Kommunen. Es winken Zuschüsse von bis zu fünf Millionen Euro.

BAFA – Sanierung Nichtwohngebäude

Bei dieser Förderung für effiziente Gebäude werden unter anderem Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Außerdem wird gefördert:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

BAFA - Förderung Kälte- und Klimaanlagen

Das Förderprogramm ist ein Baustein der Nationalen Klimaschutzinitiative und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent sinken – und bis 2050 sogar um 80 Prozent bis 95 Prozent.
Im Rahmen der Basisförderung werden Klimaschutz-Maßnahmen an folgender Art von Kälte- und Klimaanlagen innerhalb der dargestellten Leistungsgrenzen gefördert:
  • Kleine Kompressions-Kälteanlagen
  • Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen (einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsysteme)
  • Ammoniakanlagen
  • Sorptionsanlagen
Im Rahmen der Bonusförderung werden gefördert:
  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

KfW - Energieeffizienzprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren"

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Seit 01.Juli 2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
  • für alle Wohngebäude, zum Beispiel für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, zum Beispiel für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Einen Antrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können über die Webseite der KFW gestellt werden.

Zusätzliche gibt es eine Klimaprämie vom Land Baden-Württemberg mit dem Programm „Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie“. Dieses Programm löste am 1. Juli 2021 das bereits bestehende Landesprogramm „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“ ab. Ab jetzt sollen Unternehmen mit einer Klimaprämie zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motiviert werden. Auch dieses neue Programm wird weiterhin als Kooperation von Umweltministerium und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angeboten. Hier erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Darlehen oder einen Zuschuss aus Bundesmitteln beantragen, für den restlichen Finanzierungsbedarf einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln von drei Prozent bei einer Sanierung zum Standard Effizienzgebäude EG 40 oder von zwei Prozent bei einem Standard EG 55. Darüber hinaus bedient das Programm auch ambitionierte Neubauten.

KfW - Energieeffizienzprogramm "Produktionsanlagen/-prozesse"

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard) beziehungsweise mindestens 30 Prozent (Premiumstandard) erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechniken
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (keine Beihilfe bei EEG-Anlagen)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

KfW "Erneuerbare Energien"

Mit dem Förderprodukt "Erneuerbare Energien Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom beziehungsweise Strom und Wärme in KWK gefördert. Im Einzelnen:
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Errichtung von Windkraftanlagen an Land und Repowering-Maßnahmen
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, das heißt auch wenn sie nicht der Stromerzeugung dienen
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen von "Premium" nicht erfüllen
Keine Solarthermie! Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung. Dieses Förderprogramm wurde in vier Module eingeteilt: Modul 1 Querschnittstechnologien, Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software und Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Finanziert werden Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen. Gefördert werden In- und ausländische gewerbliche Unternehmen, sowie kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige mit einem Standort in Deutschland. Weitere Informationen zum Ablauf der Förderung finden Sie auf der Webseite der KFW.
Weitere Hinweise zu den Gewerblichen Förderprogrammen finden Sie auf unserer Webseite.
Über weitere “Maßnahmen zur Energieeffizienz" informieren wir Sie auf unserer Webseite.

Klimaschutz-Plus

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert. Die Änderungsverwaltungsvorschrift zum Förderprogramm tritt zum 30. November 2022 in Kraft. Damit sind vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich. Inhaltliche Änderungen erfolgen keine. Die bestehenden Antragsformulare können weiterhin verwendet werden. Der vorläufige Antragsstopp für den Fördertatbestand der Klimaneutralen Kommunalverwaltung (Nummer 2.2.2.13 Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus) bleibt bestehen.  Auf der Homepage des Umweltministeriums finden Sie weitere Informationen zur Verlängerung und zu den Inhalten des Programmes. Im Jahr 2023 wird eine weitere Änderung und Überarbeitung des Förderprogrammes erfolgen.

Weitere Förderprogramme zum Thema “Innovative Antriebe” wie E-Mobilität und Wasserstoff finden Sie auf unserer Webseite.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden. Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.