Maßnahmen zur Energieeffizienz

Eine verbesserte Energieeffizienz liegt im Eigeninteresse von Unternehmen. Die IHK Bodensee-Oberschwaben gibt Ihnen die wichtigsten Informationen, um Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzen zu können.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Unter dem allgemeinen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden frühere Förderprogramme zusammengefasst und unterteilen sich in eine Grundstruktur mit vier Förderrichtlinien: die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Nichtwohngebäude“ (BEG NWG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) sowie die nun in Kraft getretene „Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Mit der BEG EM sollen Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte in Gebäuden angereizt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe durch die geförderten Einzelmaßnahmen ist dabei nicht erforderlich.
Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung, der Fachplanung und Baubegleitung sowie Maßnahmen bei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungsaustausch), die den in der Förderrichtlinie dargelegten Anforderungen entsprechen. Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht und die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Zusätzlich kann ein ergänzendes Kreditangebot in Anspruch genommen werden.
Für den Heizungstausch gewährt die BEG EM eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten, erhalten einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro. Für selbstnutzende Wohnungseigentümer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit zur zusätzlichen Inanspruchnahme von Klimageschwindigkeits-Bonus und/oder Einkommens-Bonus. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) bzw. der Nettogrundfläche (NWG). Neu seit dem 21. Juli 2026: Ist ein Anschluss des Grundstücks an ein Wärmenetz aufgrund einer kommunalen Entscheidung (zum Beispiel aufgrund eines Anschluss- und Benutzungszwangs) oder einer rechtsverbindlichen Erklärung des Wärmeversorgers innerhalb von drei Jahren vorgesehen, wird künftig ausschließlich der Wärmenetzanschluss gefördert. Eine Förderung von Einzelheizungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Weitere Änderungen in der BEG-Heizungsförderung
Die Förderung wird ab 2027 stärker auf den Ersatz fossiler Heizungen ausgerichtet:
  • Der Wechsel von Fernwärme zu einer anderen erneuerbaren Heizung sowie die Erneuerung eines bestehenden Wärmenetzanschlusses werden nicht mehr gefördert.
  • Der Austausch einer erneuerbaren Heizungsanlage, die vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde, wird ab Q1 2027 übergangsweise berücksichtigt: 25 Prozent der Gesamtkosten werden pauschal als förderfähig berücksichtigt. Der Austausch neuerer erneuerbarer Heizungen (Installation ab dem 1. Januar 2008) wird ab 2027 nicht mehr gefördert.
Neuer Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen: Ab dem 1. Quartal 2027 wird ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen in Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt. Gefördert werden Wärmepumpen aus EU-Fertigung einschließlich assoziierter Märkte mit einem Bonus von 15 Prozent. Im Gegenzug wird die Grundförderung für Wärmepumpen von derzeit 30 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt, sodass die Gesamtförderung weiterhin 30 Prozent beträgt. Mit dem Bonus soll die europäische Wertschöpfung gestärkt und die Produktion sowie technologische Souveränität in Deutschland und Europa unterstützt werden. Die Regelung soll europäische Hersteller gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern stärken, ohne andere Hersteller grundsätzlich von der Förderung auszuschließen. Weitere Details zur Umsetzung werden im 2. Halbjahr 2026 erwartet.
Schrittweiser Wegfall des Klimageschwindigkeitsbonus: Der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch mindestens 20 Jahre alter fossiler Heizungsanlagen in Wohngebäuden wird schrittweise reduziert und läuft zum 1. August 2028 vollständig aus. Zum Förderstart beträgt der Bonus 16 Prozent (bisher 20 Prozent). Anschließend wird er erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte abgesenkt. Bei Biomasseheizungen entfällt künftig die Pflicht zur Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe für die Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeitsbonus.
Der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen:
  • Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 Priozent) entfällt. Der Einsatz natürlicher Kältemittel (zum Beispiel Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak oder CO₂) wird ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend.
  • Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (2.500 Euro) entfällt. Stattdessen gelten künftig höhere Anforderungen an den Feinstaubmindeststandard.
Wärmepumpen müssen künftig über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG verfügen. Zudem ist der Antragsteller verpflichtet, beim Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) zu beauftragen, sofern dieses im Gebäude noch nicht vorhanden ist.
Förderung für weitere Effizienzmaßnahmen:
Neben der Heizungstausch-Förderung können auch weiterhin Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden: zum Beispiel für Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen; für Erneuerung, Ersatz oder erstmaligen Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; für Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung; für Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation; für Kältetechnik zur Raumkühlung oder den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme. Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 Prozent, plus gegebenenfalls 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bemessen sich auch hier in Abhängigkeit des Gebäudetyps an der Anzahl der Wohneinheiten (WG) beziehungsweise der Nettogrundfläche (NWG).
Antragstellung:
Die Zuschüsse für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik; außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden zukünftig bei der KfW beantragt. Die technische Antragstellung bei der KfW beginnt für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab 27. Februar 2024, für alle weiteren Antragstellergruppen zeitlich gestaffelt im Laufe des Jahres 2024. Übergangsweise können förderfähige Vorhaben ab sofort und befristet bis zum 31. August 2024 bereits begonnen werden, der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Beantragung der weiteren Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen erfolgt weiterhin beim BAFA. Hier ist die technische Antragstellung bereits seit dem 01. Januar 2024 möglich. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.

Beleuchtung und Licht

Bei der Beleuchtung ist die Anordnung der Leuchten ebenso wichtig, wie die Art der Montage, die Eigenschaft des Raumes (Farbe, Reflexionsgrad, Einrichtung) sowie die natürlichen Lichtquellen. Gerade bei Planungen einer energieeffizienten LED Beleuchtung für die Hallen- oder Bürobeleuchtung oder auch wenn Leuchtstoffröhren durch LEDs ersetzt werden, sind die Kriterien wichtig. Für die Planungen können auch Energieberater eingesetzt werden. Oftmals ist eine Energieberatung für Unternehmen und Industrie zu empfehlen, wenn die gesamte Hallenbeleuchtung ersetzt werden soll.
Vor einem Entscheid der Erneuerung oder der Ertüchtigung sollte zuerst das Anforderungsprofil, der Stromverbrauch, die technischen Mängel und die Wartungskosten erfasst werden. Dabei muss die DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten -Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 -Teil 2: Beleuchtung im Freien berücksichtigt werden. Ebenso sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten anzuwenden, die die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigen. Hier ist die ASR A3.4 anzuwenden.

Druckluftversorgung

Die Drucklufterzeugung ist sehr kostenintensiv. Der Gesamtwirkungsgrad liegt bei circa 10 Prozent und ist sehr schlecht. Daher ist es wichtig die Druckluftversorgung zu optimieren und zu planen. Die Optimierung kann in zwei wesentlichen Bereichen vorgenommen werden:
  • Erzeugung von Druckluft (Druckabsenkung, Taupunkt erhöhen und so weiter)
  • Verteilung von Druckluft (Leckagen vermeiden, Speicher anpassen und so weiter)
Neue Druckluftanlagen oder Ersatzinvestitionen sollten systematisch geplant werden. Dabei ist es wichtig den Bedarf und die schon vorhandenen Systeme und Netze zu ermitteln. Ebenso ist zu überprüfen, ob eine Rückgewinnung der im Verdichter erzeugten Wärme möglich ist.

Elektromotoren und Antriebe

Elektromotoren werden nach Art der Spannung unterschieden:
  • Wechselstrom- und Gleichstrommotoren
  • Synchron- und Asynchronmotoren
Die internationale Norm EN 60034-30 definiert die Wirkungsgradklassen.
Für die Leistungsbereiche zwischen 0,75 kW und 375 kW gibt es drei Klassen:
  • IE1 (Standard)
  • IE2 (gehoben)
  • IE3 (Premium)
  • IE4 (Super premium, geplant)
Um Antriebe fachgerecht zu optimieren, sollten zuerst einige allgemeine Informationen vorliegen. Folgende Schritte sind notwendig:
  • Technische Datenerfassung
  • Verbrauchsermittlung
  • Bedarfsanalyse
  • Dimensionsprüfung
  • Wirtschaftlichkeit

Heizungsoptimierung und Warmwasser

Für die Berechnung bietet sich die Normheizlast nach DIN EN 12831 an. Bei diesem Verfahren wird auf eine raum- oder zonenweise Betrachtung, für die Auslegung der Heizungsflächen geachtet.
Für eine effiziente Heizungsnutzung sollten folgende Faktoren beachtet werden:
  • Heizkörper freihalten
  • Heizkörper reinigen
  • Heizkörper entlüften
  • Kessel reinigen
Bei Änderungen oder Umbauten des Heizungssystem ist der hydraulische Abgleich im Wärmenetz ein wesentliches Kriterium für den Nutzen. Das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg muss dabei beachtet werden. Hierfür ist es empfehlenswert ein Energieberater, der für Unternehmen oder Industrie Beratungen durchführt zu beauftragen. Für die effiziente Warmwasserbereitung und Trinkwasser sind folgende Punkte zu beachten
  • Leitungen dämmen
  • Zirkulation optimieren
  • Vorlauftemperatur verringern
Weiter ist zu beachten, dass die Trinkwasserverordnung eingehalten wird. So werden bei der Verordnung neben allgemeinen Anforderungen an die Abgabe von Trinkwasser, mikrobiologische und chemische Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers gestellt.

Hotellerie und Gästehäuser

Eine Selbstanalyse gibt eine erste Orientierung über die Energie-Verbrauchswerte des Betriebes auf Basis von buchhalterischen Zahlen.
Als gute Werte gelten größer 1,75 Prozent Energiekosten vom Umsatz, Durchschnitt sind 1,75 – 2,5 Prozent, Verbesserungen sind bei über 2,5 Prozent Energiekosten vom Umsatz anzustreben. Bei den ersten Schritten zur Steigerung der Energieeffizienz wären folgende Fragen zu beantworten:
  • Welchen Profit haben Sie von einer gesteigerten Energieeffizienz (monetär, Image)?
  • Welche Ziele wollen Sie sich setzen?
  • Können diese zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden?
  • Kennen Sie Ihren Betrieb? Was läuft energiemäßig täglich im Betrieb ab?
  • Wer ist für einzelne Energieverbrauchergruppen zuständig?
  • Wie soll eine Investition unter Einbezug des Energieverbrauches realisiert werden?

Klima, Lüftung und Kältetechnik

Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch sind häufige Krümmungen, Querschnittsänderungen und oftmals rechteckige Lüftungskanäle. Eine genaue Planung und Berechnung verhindert Drosselklappen, die ebenfalls zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs führen.
Bei regelmäßigen Wartungen sollten die Filter und Einlassöffnungen gereinigt werden und die Anlage auf Leckagen geprüft werden, denn gerade flexible Verbindungen neigen wegen Vibrationen zu Lecks. Die VDI 6022-Richtlinie gibt für die Raumluftqualität und Wartung die Vorgehensweise vor.

Restaurant und Gastronomie

In einem Restaurant ist der größte Energiekostenverursacher die Küche, da neben den Kochgeräten, Lüftung, Kältetechnik und Reinigungsgeräte zum Einsatz kommen.
Als guter Richtwert für effiziente Energienutzung gilt auch ein mittlerer Stromverbrauch von 2 kWh/Mahlzeit
Durch einfache organisatorische Maßnahmen können Kosten eingespart werden:
  • Geräte und Kochstellen nur bei Bedarf einschalten, nicht schon bei Betriebsbeginn.
  • Energiesparende Kochgeräte auswählen
  • Für kleine Bestellungen sollten kleine Kochgeräte verwendet werden
Bei einer weiteren Gesamtbetrachtung zur Optimierung der Energiekosten müssen die Lüftung, Abluft, Kühltechnik, Beleuchtung und die Einzelgeräte mit einbezogen werden.

Wärmedämmung und Industrielles Trocknen & Heizen

Gerade der hohe Energieeinsatz lässt es sinnvoll erscheinen, Trocknungsprozess konsequent und regelmäßig eine Prüfung und Optimierung zu unterziehen. Ebenso sind Wartungsarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen gezielt durchzuführen. Aufschub bedeutet oft mehr Energiekosten.
Das Ziel sollte auch sein, neben den Strömungsverhältnissen auch die Wärmedämmung der Anlagen zu berücksichtigen. Die Wärmedämmung ist auch für die Transportleitungen einzuplanen. Auch durch eine Wärmerückgewinnung der benötigten Wärme im Prozess können wesentliche Einsparungen erzielt werden.

Wärmerückgewinnung

Mögliche Abwärmequellen fallen bei verschiedensten industriellen Prozessen an:
  • Abgase in der Dampf-, Wärme, und Stromerzeugung
  • Abgase bei Verbrennungsprozessen
  • Motoren- und Maschinen (zum Beispiel Drucklufterzeugungsanlagen)
  • Kühlaggregate
  • Lüftung und Raumlufttechnik
  • Abwasser
  • Trocknungsprozesse
Für die Wärmeübertragungen können verschiedene Übertragungssystem eingesetzt werden. Für einen wirtschaftlichen Einsatz muss die Wärme ohne großen Aufwand gesammelt und transportiert werden können. Die Abwärme lässt sich für die Raumheizung, zur Warmwasserbereitung und zur Vorwärmung von Prozesswasser nutzen.

Energieeffizienznetzwerke

Viele Entscheider in den Unternehmen möchten sich mit Energieeffizienz gerne intensiver beschäftigen, um die Chancen für dauerhafte Kostensenkungen durch eine energieeffiziente und nachhaltige Produktion zu nutzen. Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat ein IHK-Energieimpuls-Netzwerk, welches sich an der bundesweiten Netzwerkinitiative „500 Energieeffizienznetzwerke“ beteiligt ist. Weitere zwei Energieeffizienznetzwerke bestehen in Kooperation mit der Energieagentur Ravensburg gGmbH und mit der Energie-Baden Württemberg.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in regelmäßigen Abständen auch Konvois für Unternehmen an, die Interesse an der Einführung der EN ISO 14001:2015 haben oder an EMAS. Die IHK tritt hierbei als Projektträger des Förderprogramms „Umweltmanagement im Konvoi“ des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg auf.
Für Planungen und Umsetzungen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, ist es sehr oft empfehlenswert im Vorfeld einen Energieberater für die Analyse zu beauftragen. Gerade für Unternehmen und die Industrie ist eine qualifizierte Energieberatung von hoher Bedeutung. Für Maßnahmen können auch oftmals Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen erhalten Sie in Form von Energeeffizienz-Merkblättern, die Sie bei der IHK Bodensee-Oberschwaben anfordern können. Zusätzlich können Sie gerne auch ein persönliches Gespräch zum Thema Energieeffizienz vereinbaren.