Elektromobilität
Bereit für die Mobilitätswende? Profitieren Sie als Unternehmen von den Vorteilen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), attraktiven Steuervorteilen und gezielten Fördermöglichkeiten wie Charge@BW oder KfW-Zuschüssen. Von der Planung einer intelligenten Ladeinfrastruktur über effizientes betriebliches Mobilitätsmanagement bis hin zur Sicherheit bei der Arbeit an Hochvoltsystemen – erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Fuhrpark zukunftssicher aufstellen und gleichzeitig Kosten senken.
Das Elektromobilitätsgesetz
Das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG) ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge in Deutschland gefördert werden.
Vorteile der Elektromobilität
Die Anschaffung eines Elektroautos kann einige Vorteile mit sich bringen. Neben den grundlegenden Vorteilen wie lautloses Fahren, keine Freisetzung von CO2 und deutlichen Unterschieden bei der Traktion bieten vor allem die verschiedenen Förderprogramme für Betriebe einen erheblichen Vorteil bei der Anschaffung eines Elektroautos. Hinzu kommt, dass der Kauf eines Elektroautos zusätzlich zum Imagegewinn des Unternehmens beitragen kann.
Fördermöglichkeiten
Mit der „Landesinitative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ weitet das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Anschaffung von Elektromobilität weiter aus. Förderungen in diesem Bereich finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Sollten Sie Ihren Fuhrpark bereits komplett auf Elektromobilität umgerüstet oder erste E-Fahrzeuge angeschafft haben, sollten Sie sich über den KfW-Zuschuss für den Erwerb und die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Unternehmen informieren. Eine Übersicht hierzu hat die KfW-Bank online zusammengestellt.
E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden, müssen monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Listenpreises (bis 60.000 Euro) versteuert werden. Bei Elektroautos von über 60.000 Euro des Listenpreises wird der geldwerte Vorteil auf 0,5 Prozent verringert. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride) unterfallen nur der Steuerermäßigung, wenn sie im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes EmoG, weniger als 50 g CO2 /km ausstoßen oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens
- 40 Kilometer bei einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018,
- 60 Kilometer bei einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 oder
- 80 Kilometer bei einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024
erreichen.
The Mobility House informiert, berät und unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Neben Schulungen und Webinaren gehört eine Datenbank zu Förderprogrammen für Ladestationen und E-Fahrzeuge von Bund, Ländern und Städten zu ihrem Informationsangebot. Interessierte Unternehmen können die Programme nach Postleitzahl filtern und so ein passendes Programm finden. Mit wenigen Klicks gelangen sie direkt zur Antragsstellung oder zu weiteren Informationen der Fördergeber.
Das Ministerium für Verkehr baut die Spitzenstellung Baden-Württembergs bei der Ladeinfrastruktur weiter aus. Dazu fördert das Ministerium Lademöglichkeiten auch für Autos ohne Stellplatz („Laternenparker“) und für Wohneigentumsgemeinschaften. Mit Charge@BW gibt es eine neue unkomplizierte Fördermöglichkeit für Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Förderung Charge@BW umfasst Elektroinstallationen in WEG für den Anschluss von Ladepunkten und die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz in WEG beziehungsweise öffentlich zugänglichem Ladepunkt (Mindestbewilligungssumme: 5.500 Euro). Die Förderabwicklung erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Alle benötigten Informationen und das Antragsformular stehen auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung. Im Rahmen der überarbeiteten Förderung Charge@BW ist ein Maßnahmenbeginn unmittelbar nach der Antragstellung möglich. So kann auf eigenes Risiko bereits nach der Antragstellung mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden. Für das Förderprogramm stehen rund 5 Millionen Euro bereit. Alle weiteren Informationen sowie Details zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der L-Bank.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50kw sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Details zur Förderung:
- Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Nicht förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
- Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.
Mit dem als Umweltprogramm bezeichneten Programm 240/241 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergünstigte Kredite zur Förderung der Elektromobilität bereit. Mit dem Umweltprogramm fördert der Staat über die KfW Unternehmen, die umweltfreundlich und nachhaltig handeln möchten. Es stehen vergünstigte Kredite für Investitionen zur Verfügung, die die Umweltbilanz in Unternehmen verbessern. Dazu gehören:
- Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb sowie umweltfreundlicher Schienen- und Wasserfahrzeuge
- Ladestationen für Elektromobilität und Tankstationen für Wasserstofffahrzeuge
- Einsparung von Material und Ressourcen
- Vermeidung oder Verringerung von Lärm und Emissionen
- Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung
- Abwasserreinigung, -vermeidung oder -verminderung
- Schutzmaßnahmen für Boden und Grundwasser
- Sanierung von Flächen und Altlasten
Weitere Förderprogramme zur Energieeffizienz finden Sie auf unserer Webseite.
Ladeinfrastruktur
Zur Regelung des Aufbaus einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hat die Bundesregierung die Ladesäulenverordnung (LSV) beschlossen, welche seit dem 17. März 2016 in Kraft ist und somit die EU-Richtlinie (2014/94/EU) umsetzt. Die Ladesäulenverordnung beinhaltet Regeln zu Ladesteckerstandards, sowie die Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts. Außerdem soll die Authentifizierung und Bezahlung an den Ladesäulen vereinheitlicht werden.
Eine Karte aller Normal- und Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge, welche das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur erfolgreich durchlaufen und einer Veröffentlichung zugestimmt haben finden sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Eine Aktualisierung erfolgt in regelmäßigen Abständen.
Beim Betrieb von elektrischen Ladesäulen ist vor der Installation auf das betriebliche Lastmanagement zu achten. Die verfügbare Ladeleistung sollte sich auf alle aktuell ladenden Autos verteilen. Durch den intelligenten Betrieb können Investionskosten für den Netzanschluss verhindert oder reduziert werden. Darüber hinaus kann eine Erhöhung von Lastspitzen vermieden werden, da sonst ein erhöhter Betrag für den Jahresleistungspreis beim Netzentgelt bezahlt werden muss. Vor der Installation der Ladesäulen sollte der Netzbetreiber über die neue Anschlussleistung informiert werden.
Der Masterplan Ladeinfrastruktur soll den Markthochlauf auf 10 Millionen Elektrofahrzeuge bis 2030 flankieren. Im August 2019 waren es 220.000 Fahrzeuge. Dazu sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Ladeinfrastrukturausbau verbessert werden und mehr Mittel für einen schnelleren Ausbau fließen. Die Zielmarke für 2030 wurde auf eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte extrem ausgeweitet. Grundlage dafür ist eine EU-Empfehlung von einem Ladepunkt je 10 Elektroautos. Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme werden neben der Forcierung von Schnellladern in 2020 auch Kundenparkplätze adressiert, die bisher aufgrund der verminderten Zugänglichkeit nicht förderfähig waren.
Mit dem Zuschussprogramm Charge@bw können Sie pro Ladepunkt bis zu 2.500 Euro erhalten. Die Bedingungen zum Programm finden Sie auf der Webseite der L-Bank.
Betriebliche Mobilität
Betriebliches Mobilitätsmanagement dient Unternehmen als praxistaugliches Instrument zur systematischen Analyse und Optimierung der unternehmenseigenen Verkehrsbedarfe. Aufbauend auf der Analyse werden Verbesserungspotenziale identifiziert und entsprechende Maßnahmen für die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Service und Kommunikation entwickelt und in einem Mobilitätskonzept zusammengefasst und umgesetzt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite.
Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Die “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” hat einen Leitfaden veröffentlicht der sich an Personen richtet, welche die Qualifizierung von Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen und deren Komponenten haben und ausführen.
