Nr. 3351180

News

LKW-Kolonne auf einer Landstraße. © Ivan - szock.adobe.com

Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt zunehmend die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Baden-Württemberg reagiert darauf und schafft zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Wie Verkehrsministerin Nicole Razavi am 10. August 2026 bekanntgab, erteilt das Land eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot für Lkw.

Symbolbild "E-Lkw an der Stromtankstelle" © scharfsinn86 - stock.adobe.com

Steigende Energiepreise, hohe Mautkosten und Klimaschutzanforderungen stellen Unternehmen mit Lkw-Flotten vor wichtige Investitionsentscheidungen. Wann sich der Umstieg vom Diesel- auf einen Elektro-Lkw wirtschaftlich lohnt, hängt stark vom jeweiligen Einsatzprofil ab. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg unterstützt Speditionen, Unternehmen und Kommunen im Land deshalb mit zwei neuen kostenlosen Angeboten.

Das Bild zeigt einen LKW mit einer blauer LKW-Plane auf einer geraden Straße © AdobeStock/industrieblick

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die geplanten Maßnahmen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis für das Jahr 2026 veröffentlicht. Über den genauen Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen wird das Regierungspräsidium Tübingen in gesonderten Pressemitteilungen jeweils vor Baubeginn informieren.

Das Bild zeigt LKws welche im Stau stehen © AdobeStock/Kara

Manfred Schnabel, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) sieht dringenden Handlungsbedarf bei Lkw-Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen. Diese Fahrverbote führen zu erheblichen Problemen bei Planung und Abwicklung von Güterverkehren.

Kleintransporter fährt zügig über eine Landstraße © m.mphoto - stock.adobe.com

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse über 2,5 Tonnen. Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge, die gewerblich und grenzüberschreitend eingesetzt werden, verpflichtet sein, einen Fahrtenschreiber einzubauen und zu verwenden. Schwere Pkw oder Pkw-Gespanne, die für den Gütertransport bestimmt sind, können auch betroffen sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht.

Symbolbild für das elektrische Tanken eines Kleintransporters © scharfsinn86 - stock.adobe.com

Viele kleinere und größere Initiativen und Maßnahmen tragen schon heute zur Mobilitätswende in Baden-Württemberg bei, sind im näheren Umfeld aber teils kaum sichtbar. Mit der Kampagne „Neue Mobilität – bewegt nachhaltig“ unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Anbieter bei der externen Kommunikation.

Das Bild zeigt Reisebusse, welche in einer Reihe auf einem Busparkplatz stehen und hier parken © AdobeStock/kozirsky

Das Ministerium für Verkehr hat den Baden-Württemberg-Index für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße für das Jahr 2025 erstellt. Dieser Baden-Württemberg-Index Öffentlicher Personennahverkehr spiegelt die Veränderung der Kosten für Busverkehre in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr wider. Der Index zeigt, dass die Kosten im Öffentlichen Personennahverkehr weiter angestiegen sind. Der Anstieg fällt jedoch weniger stark aus als in den Vorjahren.

Symbolbild für Online-Navigation © Andrey Popov - stock.adobe.com

Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg ist endlich den Forderungen der IHKs gefolgt und gibt die Sonderregelungen für Lang-LKW in Baden-Württemberg auf. Insbesondere die sogenannte “5-Kilometer-Regel” sorgte bislang für einen Wettbewerbsnachteil im Land.