Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt weiterhin die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Die Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird deshalb bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden könne.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr sowie an Samstagen im genannten Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie gilt auch für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.
Zusätzlich soll abweichend von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) zu § 29 Abs. 3 StVO, Rn. 87 hinsichtlich des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- oder Schwertransporte (GST) bis zu einem Gewicht von 44 t auf die Voraussetzung der Unteilbarkeit der Ladung für Transporte, die im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser stehen, verzichtet werden. Die vorstehende Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt auch für Großraum- und Schwertransporte.