Lang-Lkw: Die Streckenfreigabe wird in Baden-Württemberg vereinfacht

Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg ist endlich den Forderungen der IHKs gefolgt und gibt die Sonderregelungen für Lang-LKW in Baden-Württemberg auf. Insbesondere die sogenannte “5-Kilometer-Regel” sorgte bislang für einen Wettbewerbsnachteil im Land. 
Bisher wurden in Baden-Württemberg nur Strecken für den Lang-Lkw freigegeben, die maximal 5 Kilometer bis zur nächsten Autobahnanschlussstelle entfernt lagen. Diese Regelung ist komplett gestrichen worden. Somit gelten hier nun ähnliche Regeln für Lang-Lkw wie in anderen Bundesländern. Ab 2024 ist nur die Befahrbarkeitsprüfung einer Strecke ausschlaggebendes Kriterium. Die Verkehrssicherheit ist weiterhin zentrale Voraussetzung dafür, ob ein Lang-Lkw eine Strecke befahren darf. Für die Freigabe eines Streckenabschnitts zur Befahrung mit einem Lang-Lkw der Typen 2-5 ist künftig nur noch das Kriterium der positiven Prüfung der Befahrbarkeit einer Strecke ausschlaggebend. Hierbei werden neben den infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Befahrbarkeit insbesondere die Voraussetzungen der Verkehrssicherheit geprüft. Hierzu zählen neben beispielsweise ausreichend dimensionierten Nothaltebuchten in Tunneln oder Aufstellflächen vor Bahnübergängen insbesondere auch die Gegebenheiten in Ortslagen. Das Durchfahren von Orten soll jedoch möglichst vermieden werden. Bevor eine Strecke mit dem Lang-Lkw genutzt werden kann, ist weiterhin zunächst die Aufnahme in die sogenannte​​​​​​​ Positivliste notwendig, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erlassen wird. Ein Lang-Lkw darf ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 40 Tonnen haben und eine maximale Länge von 25,25 Metern.
Der Lang-Lkw senkt den Treibstoffverbrauch pro Fahrt um bis zu 25 Prozent. Die nun erfolgte Weiterentwicklung der Streckenfreigabekriterien für Lang-Lkw ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Entlastungen auch im Verkehrsbereich zusammen mit der Politik aufwandsarm umsetzen lassen. Nun gilt es, möglichst schnell sichere Strecken für Lang-Lkw freizugeben, damit die Unternehmen mit den Transporten planen können. Die IHKs in Baden-Württemberg, Unternehmen und Verbände haben ein gemeinsames Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 342 KB) zu den Vorteilen eines Lang-Lkw veröffentlicht.