Nr. 3351180

News

Symbolbild "E-Lkw an der Stromtankstelle" © scharfsinn86 - stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.

Das Bild zeigt einen LKW mit einer blauer LKW-Plane auf einer geraden Straße © AdobeStock/industrieblick

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die geplanten Maßnahmen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis für das Jahr 2026 veröffentlicht. Über den genauen Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen wird das Regierungspräsidium Tübingen in gesonderten Pressemitteilungen jeweils vor Baubeginn informieren.

Das Bild zeigt LKws welche im Stau stehen © AdobeStock/Kara

Manfred Schnabel, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) sieht dringenden Handlungsbedarf bei Lkw-Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen. Diese Fahrverbote führen zu erheblichen Problemen bei Planung und Abwicklung von Güterverkehren.

Lkw im Stadtverkehr © lililia - stock.adobe.com

Am 1. Dezember 2025 ist das vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Es enthält Regelungen für zwei Aspekte – die Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge und die Einführung einer zusätzlichen Einbuchungsmöglichkeit ins Lkw-Mautsystem mit TollNow.

Kleintransporter fährt zügig über eine Landstraße © m.mphoto - stock.adobe.com

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse über 2,5 Tonnen. Künftig werden auch leichte Nutzfahrzeuge, die gewerblich und grenzüberschreitend eingesetzt werden, verpflichtet sein, einen Fahrtenschreiber einzubauen und zu verwenden. Schwere Pkw oder Pkw-Gespanne, die für den Gütertransport bestimmt sind, können auch betroffen sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht.

Symbolbild für das elektrische Tanken eines Kleintransporters © scharfsinn86 - stock.adobe.com

Viele kleinere und größere Initiativen und Maßnahmen tragen schon heute zur Mobilitätswende in Baden-Württemberg bei, sind im näheren Umfeld aber teils kaum sichtbar. Mit der Kampagne „Neue Mobilität – bewegt nachhaltig“ unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Anbieter bei der externen Kommunikation.

Das Bild zeigt Reisebusse, welche in einer Reihe auf einem Busparkplatz stehen und hier parken © AdobeStock/kozirsky

Das Ministerium für Verkehr hat den Baden-Württemberg-Index für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße für das Jahr 2025 erstellt. Dieser Baden-Württemberg-Index Öffentlicher Personennahverkehr spiegelt die Veränderung der Kosten für Busverkehre in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr wider. Der Index zeigt, dass die Kosten im Öffentlichen Personennahverkehr weiter angestiegen sind. Der Anstieg fällt jedoch weniger stark aus als in den Vorjahren.

Fuhrparkmanagerin vor geparkten schweren Lastkraftwagen. © miss irine - stock.adobe.com

Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation ausgestattet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2024 auf den intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation umrüsten. Fahrzeuge, die mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation ausgestattet sind, müssen bis zum 19. August 2025 auf die 2. Generation umrüsten.

Symbolbild für Online-Navigation © Andrey Popov - stock.adobe.com

Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg ist endlich den Forderungen der IHKs gefolgt und gibt die Sonderregelungen für Lang-LKW in Baden-Württemberg auf. Insbesondere die sogenannte “5-Kilometer-Regel” sorgte bislang für einen Wettbewerbsnachteil im Land.