Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Mitarbeiter:innen im Bewachungsgewerbe müssen gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren nachweisen. Dieses dient dazu, Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind bzw. sein möchten, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihre Arbeit professionell und sicher ausführen zu können. Wir vermitteln Ihnen in der Unterrichtung wichtige Informationen über rechtliche Vorschriften, Pflichten und Befugnisse bei der Bewachungstätigkeit.
Die vollständige Teilnahme am Unterrichtungsverfahren und das nachweisliche Verstehen der fachlichen Inhalte sind die Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren im

Nachweispflichtige Tätigkeiten

  • Geld- und Werttransporte
  •  Pfortendienste und Zugangskontrollen z. B. bei Gaststätten, Konzerten, Museen, Sportveranstaltungen (nicht der "Türsteher" vor einer Diskothek!)
  •  Personenschutz

Unterrichtungstermine der IHK Mittleres Ruhrgebiet

HIER finden Sie die Unterrichtungstermine der IHK Mittleres Ruhrgebiet!
Warnung_Arabisch (1)
ACHTUNG: 
Leider kommt es aktuell zu Betrugsfällen!
Daher möchten wir explizit darauf hinweisen, dass die Unterrichtung gem. §34a Gewerbeordnung bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet 309 € kostet. 
Sollten Sie andere Angebote erhalten, raten wir Ihnen, davon Abstand zu nehmen. 
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Veranstaltungsdaten

Dauer: 40 Std./ 5 Tage
Seminarzeit: 8:30 Uhr – 16:50 Uhr
Ort: KompetenzWerk der IHK Mittleres Ruhrgebiet
Zu den Terminen, Preisen und zur Anmeldung gelangen Sie HIER

Sprachliche Voraussetzungen


Die Unterrichtung findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Mit einer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nach dem Kompetenzniveau B1-Niveau zu verfügen. (s. auch Merkblatt "Sprachliche Voraussetzungen"). Es ist nicht möglich, mit einer Begleitperson (z. B. Übersetzer etc.) teilzunehmen. Der Unterrichtungsnachweis wird bei unzureichenden Sprachkenntnissen nicht erteilt.
Im Zweifelsfall ist durch geeignete Nachweise im Vorfeld zu belegen, dass der Teilnehmende über ausreichende Deutschkenntnisse gem. Sprachniveau B1 verfügt. Dabei ist der B1-Level als Mindestanforderung für die Unterrichtung zu sehen, optimal ist der B2-Level oder höher. Liegen keine ausreichenden Sprachkenntnisse vor, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtung. Eine Erstattung der Teilnehmergebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Hinweise zur Anmeldung und zur Gebührenzahlung


Eine Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren kann nur online erfolgen. Schriftliche oder anderweitige Anmeldungen können nicht bearbeitet werden. Das für die Unterrichtung erhobene Entgelt stellt eine Gebühr nach der dar. Die Gebühr ist rechtzeitig vor dem ersten Unterrichtstag zu überweisen. Liegt kein Zahlungseingang auf unserem Bankkonto vor, kann eine Teilnahme an dem Unterrichtungsverfahren nicht erfolgen bzw. wird zunächst keine Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung ausgehändigt.
Die Unterrichtung findet nur statt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird. Zum ersten Tag der Unterrichtung ist ein gültiger Personalausweis/amtliches Ausweisdokument (nicht Führerschein etc.) bzw. ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorzulegen.

Hinweise zur Anwesenheit


Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die gesamte Anwesenheit und aktive Mitarbeit während des Unterrichtungsverfahrens erforderlich. Sollten Teilnehmer an einzelnen Stunden oder Tagen nicht an der Unterrichtung teilnehmen, erhalten sie keine Bescheinigung. In diesem Fall muss das gesamte Unterrichtungsverfahren erneut durchlaufen werden und die Gebühren sind ebenfalls erneut zu entrichten!

Hinweis zur Sachkundeprüfung


Da die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Sachkundeprüfung nicht anbietet, wenden sich Interessierte bitte an eine der folgenden Industrie- und Handelskammern:
  • IHK Dortmund, Tel. 0231 5417421
  • IHK Düsseldorf, Tel. 0211 1724330
  • IHK Essen, Tel. 0201 1892237
  • IHK Hagen, Tel. 02331 390279
  • IHK Mittlerer Niederrhein (u. a. Krefeld, Neuss), Tel. 02151 635455
  • IHK Nord Westfalen (u. a. Münster, Gelsenkirchen), Tel. 0209 388422

Hinweise zur rechtlichen Beratung


Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ist § 34a Gewerbeordnung sowie die Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Mögliche Befreiungstatbestände sind in § 5 der Bewachungsverordnung genannt. Die Mitarbeiter der IHK Mittleres Ruhrgebiet nehmen grundsätzlich keine rechtliche Beratung vor, ob in einem konkreten Fall eine Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung erforderlich ist.
Verbindliche Auskünfte erteilt das Gewerbe-/Ordnungsamt der Stadt Bochum:
Ordnungsamt der Stadt Bochum
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Telefon: 0234 91033 23 oder -3662 oder -1217

Weitere Industrie- und Handelskammern

Neben der IHK Mittleres Ruhrgebiet bieten auch andere Industrie- und Handelskammern diese Unterrichtungen an, z. B.:
(Stand September 2023, Angaben unverbindlich!)