Weiterbildung
Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Für Mitarbeitende, die mit Bewachungsaufgaben betraut werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung eine 40-stündige Unterrichtung vor. Für besonders konfliktträchtige Tätigkeiten ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung erforderlich.
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bewachungsgewerbe:
Welche Qualifikation benötigen Sie?
- Unterrichtung: Mitarbeitende im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel Empfangs-, Revier- oder Objektschutzdienst)
- Sachkundeprüfung: Selbstständige, Betriebsleitungen, gesetzliche Vertretungen sowie Mitarbeitende mit besonders konfliktgeneigten Tätigkeiten (zum Beispiel Türsteher, Citystreifen, Kontrollgänge in Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
Was ist Inhalt der Unterrichtung?
Die Unterrichtung umfasst insgesamt 40 Unterrichtsstunden und behandelt folgende Themen:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
- Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Die detaillierten Inhalte finden Sie in der Stoffsammlung für die Unterrichtung.
Wichtige Voraussetzungen:
Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Deutsche Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des europäischen Referenzrahmens sind Voraussetzung.
Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die gesamte Unterrichtung besucht wurde und die Teilnehmenden durch aktive Mitarbeit erkennen lassen, dass sie die Inhalte verstanden haben.
Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Deutsche Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des europäischen Referenzrahmens sind Voraussetzung.
Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die gesamte Unterrichtung besucht wurde und die Teilnehmenden durch aktive Mitarbeit erkennen lassen, dass sie die Inhalte verstanden haben.
Wo wird das Unterrichtungsverfahren durchgeführt?
Die IHK Nord Westfalen führt die Unterrichtung für das Bewachungspersonal an den Standorten der IHK in Münster, in Gelsenkirchen und in Bocholt durch.
Was kostet die Teilnahme an den Unterrichtungen?
Die Teilnahme an der Unterrichtung kostet 276 Euro.
Wen kann ich bei Fragen ansprechen?
Ansprechpartner ist das Team Unterrichtungen (Telefon: 0251 707-333). Die Sprechzeiten sind:
- Montags, Mittwochs und Freitags: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Dienstags und Donnerstags: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Unterrichtungstermine und Anmeldung
Zur Übersicht der aktuellen Unterrichtungstermine im Bewachungsgewerbe.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Beginn der Unterrichtung.
