Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bewachungsgewerbe:
Wer muss die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung absolvieren?
- Mitarbeitende in Bewachungsunternehmen (zum Beispiel für Revier- oder Empfangsdienste): 40-stündige Unterrichtung
- Selbstständige im Bewachungsgewerbe, gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Betriebsleitungen sowie Mitarbeitende, die besonders konfliktgeneigte Tätigkeiten ausführen – z. B. Türsteher*innen in der Gastronomie, Citystreifen in öffentlichen Bereichen oder Kontrollgänge im Hausrecht (z. B. in Einkaufszentren oder Bahnhöfen): Sachkundeprüfung
Was ist Inhalt der Unterrichtungsverfahren?
Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete (insgesamt 40 Unterrichtsstunden):
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Bürgerliches Gesetzbuch (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (insgesamt etwa sechs Unterrichtsstunden);
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (insgesamt etwa elf Unterrichtsstunden);
- Grundzüge der Sicherheitstechnik (insgesamt etwa fünf Unterrichtsstunden).
Weitere Informationen finden Sie in der Stoffsammlung für die Unterrichtung (PDF).
Wichtiger Hinweis:
Für die Unterrichtung sind 40 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Unterrichtung findet mündlich und ausschließlich in deutscher Sprache statt. Deutsche Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des europäischen Referenzrahmens sind Voraussetzung.
Eine Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Teilnehmenden anwesend sind und durch aktive Mitarbeit zeigen, dass sie den Stoff verstanden haben.
Für die Unterrichtung sind 40 Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Unterrichtung findet mündlich und ausschließlich in deutscher Sprache statt. Deutsche Sprachkenntnisse auf Kompetenzniveau B1 des europäischen Referenzrahmens sind Voraussetzung.
Eine Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Teilnehmenden anwesend sind und durch aktive Mitarbeit zeigen, dass sie den Stoff verstanden haben.
Wo wird das Unterrichtungsverfahren durchgeführt?
Die IHK Nord Westfalen führt die Unterrichtung für das Bewachungspersonal an den Standorten in Münster, in Gelsenkirchen und in Bocholt durch.
Was kostet die Teilnahme an den Unterrichtungen?
Die Teilnahme an der Unterrichtung kostet 276 Euro.
Unterrichtungstermine
Zur Übersicht der aktuellen Unterrichtungstermine im Bewachungsgewerbe.