IHK Düsseldorf
Unterrichtung § 34 a GewO
Die IHK Düsseldorf bietet die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.
- 1. Was ist das Ziel der Unterrichtung?
- 2. Für welche Tätigkeitsbereiche ist die Unterrichtung erforderlich?
- 3. Was ist der Inhalte der Unterrichtung?
- 4. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
- 5. Muss ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
- 6. Was sollte ich dringend vor der Anmeldung beachten?
- 7. Welche Termine gibt es?
- 8. Welche Gebühren entstehen für die Teilnahme an der Unterrichtung?
- 9. Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
- 10. Wo finde ich das Benutzerkonto?
- 11. Was ist zu tun, wenn jemand anderes die Gebühr übernimmt?
- 12. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
1. Was ist das Ziel der Unterrichtung?
Durch die Unterrichtung sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes beziehungsweise der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern.
Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Voraussetzung dafür ist:
- Die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten.
- Die IHK hat sich im aktiven Dialog mit dem Teilnehmer, mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugt, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut ist.
- Entrichtung der Gebühr
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr nicht für die Bescheinigung zahlen, sondern für die Teilnahme an der Unterrichtung.
2. Für welche Tätigkeitsbereiche ist die Unterrichtung erforderlich?
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
- Objekt-, Werkschutz,
- Revier-, Streifenwachdienst,
- Geld-, Werttransport,
- Empfangsdienst im Objektschutz,
- Veranstaltungs-Security und
- Personenschutz.
Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vor der IHK abgelegt werden.
Mehr Informationen zum Thema Abgrenzung finden Sie auf der dieser Seite.
3. Was ist der Inhalte der Unterrichtung?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan.
Bitte beachten Sie:
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen.
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen.
4. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. § 6 der BewachV sowie § 3.4.2 der BewachVwV). Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Unterrichtungsinhalte verstanden wurden.
Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. BewachVV, 3.3.1.2).
Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. BewachVV, 3.3.1.2).
5. Muss ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
Sie müssen sich nicht auf die Unterrichtung vorbereiten. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass Sie lückenlos an der 40-stündigen Unterrichtung teilnehmen und durch Ihre Mitarbeit und die Bearbeitung der Verständnisfragen nachweisen, dass Sie die vermittelten Inhalte verstanden haben.
Unterrichtszeiten: In der Regel jeweils Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 14 Uhr. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Achtung: Bitte beachten Sie auch die Hinweise für die Freitags- und Samstagstermine!
Der genaue Ort der Unterrichtung wird jeweils mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
6. Was sollte ich dringend vor der Anmeldung beachten?
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der IHK auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgt – dies setzt i.d.R. eine mindestens dreijährige Zeitspanne in Deutschland oder einem EU-Land voraus. Kürzlich eingereisten Personen, oder auch Personen mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel, kann eventuell trotz vorhandener Qualifikation nach § 34 a GewO die Tätigkeitsaufnahme durch die zuständigen Erlaubnisbehörden verweigert werden. Bitte klären Sie daher gegebenenfalls vor der Anmeldung bei der IHK, ob die Tätigkeit für Sie aktuell überhaupt möglich ist. Für die eindeutige Identifikation ist zudem am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.
7. Welche Termine gibt es?
Achtung: Diese Übersicht beinhaltet alle von der IHK Düsseldorf angebotenen Unterrichtungstermine. Sollte ein Termin im Onlineportal nicht angezeigt werden, ist dieser ausgebucht. Eine Teilnahme ist hier nicht mehr möglich!
| Termine |
|---|
| 02.11.2026 - 06.11.2026 |
| 16.11.2026 - 20.11.2026 |
| 14.12.2026 - 18.12.2026 |
8. Welche Gebühren entstehen für die Teilnahme an der Unterrichtung?
Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht ab dem 01.01.2026 für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr von 278,00 Euro vor.
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt von der Unterrichtung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Unterrichtung eine Stornogebühr von 18 Prozent erhoben wird.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 49 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen oder über den Teilnehmerservice. Eine telefonische Benachrichtigung entbindet von dieser Verpflichtung nicht. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Unterrichtung fällt die volle Unterrichtungsgebühr an.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor der Unterrichtung wird eine Stornogebühr von 49 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen oder über den Teilnehmerservice. Eine telefonische Benachrichtigung entbindet von dieser Verpflichtung nicht. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Unterrichtung fällt die volle Unterrichtungsgebühr an.
Die IHK Düsseldorf kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
9. Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online und als Privatperson. Eine Anmeldung über einen Firmenaccount ist nicht möglich.
Benutzerkonto anlegen
Bitte legen Sie vor Ihrer ersten Anmeldung ein persönliches Benutzerkonto über folgenden Link an:
Wichtig: Mit der Registrierung des Benutzerkontos sind Sie noch nicht zu einem konkreten Prüfungs- oder Unterrichtungstermin angemeldet.
Verwenden Sie für Ihr Benutzerkonto ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse und Ihre private Postanschrift. Über die hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie persönliche Informationen und Unterlagen zu Ihrer Prüfung, insbesondere die Anmeldebestätigung, Einladung und Informationen zum Prüfungsergebnis.
Wir empfehlen, die Registrierung und Anmeldung über einen PC oder Laptop vorzunehmen. Bei der Nutzung von Smartphones kann es aufgrund unterschiedlicher Geräte und Betriebssysteme zu Darstellungs- oder Funktionsproblemen kommen.
Zu einem Termin anmelden
Nachdem Sie Ihr Benutzerkonto angelegt haben, können Sie sich im untenstehenden Anmeldeportal zu einem verfügbaren Termin anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gebührenpflichtig.
Anschließend prüfen wir Ihre Anmeldung. Sind die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt, wird die Anmeldung freigegeben. Sie erhalten darüber eine Bestätigung per E-Mail.
Hinweis: Sollte das Anmeldeportal nicht angezeigt werden, müssen Sie gegebenenfalls zunächst die externen Inhalte zulassen bzw. laden.
Einladung und Gebührenbescheid
Die Einladung mit den Angaben zu Prüfungsort und Prüfungszeit sowie weitere wichtige Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail.
Sofern Sie selbst Gebührenschuldner sind, erhalten Sie auch den Gebührenbescheid entsprechend der vorgesehenen Versandart. Soll der Gebührenbescheid an Ihren Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger gerichtet werden, müssen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) vollständig ausgefüllt, unterschrieben und – sofern erforderlich – gestempelt bereits während des Anmeldeprozesses hochladen.
Gebührenbescheide an abweichende Rechnungsempfänger werden separat per Post oder – soweit vereinbart – als E-Rechnung versandt.
Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Wenn Sie sich erneut zu einer Prüfung anmelden möchten und der Login nicht funktioniert, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“ und vergeben Sie ein neues Passwort.
Rücktritt oder Nichtteilnahme
Bitte beachten Sie: Bei einem Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird nach der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf eine Stornogebühr erhoben. Dies gilt auch bei krankheitsbedingtem Rücktritt.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
Bitte externe Inhalte laden. In einigen Fällen wir dann erst die Anmeldung sichtbar.
10. Wo finde ich das Benutzerkonto?
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.
11. Was ist zu tun, wenn jemand anderes die Gebühr übernimmt?
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular mit der Anmeldung einzureichen: Wählen Sie bei der Anmelderubrik “Bitte richten Sie den Gebührenbescheid an” den Punkt “Eine andere Adresse” aus.
ACHTUNG:
Falls die Gebühren nicht von Ihnen übernommen werden, muss das Gebührenübernahmeformular vollständig ausgefüllt hochgeladen werden. Die Möglichkeit zum Hochladen kommt nach Eingabe Ihrer Daten bei „Dateianhänge“.
Falls die Gebühren nicht von Ihnen übernommen werden, muss das Gebührenübernahmeformular vollständig ausgefüllt hochgeladen werden. Die Möglichkeit zum Hochladen kommt nach Eingabe Ihrer Daten bei „Dateianhänge“.
Falls kein unterschriebenes Gebührenübernahmeformular hochgeladen wird, werden Sie von uns als Selbstzahler geführt. Eine nachträgliche Umschreibung wird nicht vorgenommen. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Teilnehmer/-in. Nach Erhalt des Gebührenbescheides ist die Prüfungsgebühr zu entrichten und deren Einzahlung vor Beginn der Unterrichtung nachzuweisen. Kostenübernahmeformular
12. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Ersatzbescheinigung mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig.