Unterrichtung § 34 a GewO
Die IHK Düsseldorf bietet die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.
- 1. Was ist das Ziel der Unterrichtung?
- 2. Für welche Tätigkeitsbereiche ist die Unterrichtung erforderlich?
- 3. Was ist der Inhalte der Unterrichtung?
- 4. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
- 5. Muss ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
- 6. Was sollte ich dringend vor der Anmeldung beachten?
- 7. Welche Termine gibt es?
- 8. Welche Gebühren entstehen für die Teilnahme an der Unterrichtung?
- 9. Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
- 10. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
- 11. Was ist zu tun, wenn jemand anderes die Gebühr übernimmt?
- 12. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
1. Was ist das Ziel der Unterrichtung?
Durch die Unterrichtung sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes beziehungsweise der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern.
Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Voraussetzung dafür ist:
- Die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten.
- Die IHK hat sich im aktiven Dialog mit dem Teilnehmer, mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugt, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut ist.
- Entrichtung der Gebühr
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr nicht für die Bescheinigung zahlen, sondern für die Teilnahme an der Unterrichtung.
2. Für welche Tätigkeitsbereiche ist die Unterrichtung erforderlich?
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
- Objekt-, Werkschutz,
- Revier-, Streifenwachdienst,
- Geld-, Werttransport,
- Empfangsdienst im Objektschutz,
- Veranstaltungs-Security und
- Personenschutz.
Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vor der IHK abgelegt werden.
Mehr Informationen erhalten Sie in dem Merkblatt zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB).
3. Was ist der Inhalte der Unterrichtung?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan.
Bitte beachten Sie:
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen.
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen.
4. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. § 6 der BewachV sowie § 3.4.2 der BewachVwV). Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Unterrichtungsinhalte verstanden wurden.
Eine genauere Erläuterung finden Sie in unserem .
Bitte beachachten Sie:
Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. BewachVV, 3.3.1.2).
Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. BewachVV, 3.3.1.2).
5. Muss ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
Sie müssen sich nicht auf die Unterrichtung vorbereiten. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass Sie lückenlos an der 40-stündigen Unterrichtung teilnehmen und durch Ihre Mitarbeit und die Bearbeitung der Verständnisfragen nachweisen, dass Sie die vermittelten Inhalte verstanden haben.
Unterrichtszeiten: In der Regel jeweils Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 14 Uhr. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Achtung: Bitte beachten Sie auch die Hinweise für die Freitags- und Samstagstermine!
Der genaue Ort der Unterrichtung wird jeweils mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
6. Was sollte ich dringend vor der Anmeldung beachten?
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der IHK auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgt – dies setzt i.d.R. eine mindestens dreijährige Zeitspanne in Deutschland oder einem EU-Land voraus. Kürzlich eingereisten Personen, oder auch Personen mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel, kann eventuell trotz vorhandener Qualifikation nach § 34 a GewO die Tätigkeitsaufnahme durch die zuständigen Erlaubnisbehörden verweigert werden. Bitte klären Sie daher gegebenenfalls vor der Anmeldung bei der IHK, ob die Tätigkeit für Sie aktuell überhaupt möglich ist. Für die eindeutige Identifikation ist zudem am Prüfungstag ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.
7. Welche Termine gibt es?
Achtung: Diese Übersicht beinhaltet alle von der IHK Düsseldorf angebotenen Unterrichtungstermine. Sollte ein Termin im Onlineportal nicht angezeigt werden, ist dieser ausgebucht. Eine Teilnahme ist hier nicht mehr möglich!
Termin |
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07.07.2025 - 11.07.2025 |
28.07.2025 - 01.08.2025 |
11.08.2025 - 15.08.2025 |
25.08.2025 - 29.08.2025 |
08.09.2025 . 12.09.2025 |
22.09.2025 - 26.09.2025 |
06.10.2025 - 10.10.2025 |
20.10.2025 - 24.10.2025 |
03.11.2025 - 07.11.2025 |
17.11.2025 - 21.11.2025 |
01.12.2025 - 05.12.2025 |
15.12.2025 - 19.12.2025 |
8. Welche Gebühren entstehen für die Teilnahme an der Unterrichtung?
Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr von 311,00 Euro vor.
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder Einladung eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung. Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen oder über den Teilnehmerservice. Eine telefonische Benachrichtigung entbindet von dieser Verpflichtung nicht.
Die IHK Düsseldorf kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
9. Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
- Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Unterrichtung anmelden.
- Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
10. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.
11. Was ist zu tun, wenn jemand anderes die Gebühr übernimmt?
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB)mit der Anmeldung einzureichen: Wählen Sie bei der Anmelderubrik “Bitte richten Sie den Gebührenbescheid an” den Punkt “Eine andere Adresse” aus.
ACHTUNG:
Falls die Gebühren nicht von Ihnen übernommen werden, muss das Gebührenübernahmeformular vollständig ausgefüllt hochgeladen werden. Die Möglichkeit zum Hochladen kommt nach Eingabe Ihrer Daten bei „Dateianhänge“.
Falls die Gebühren nicht von Ihnen übernommen werden, muss das Gebührenübernahmeformular vollständig ausgefüllt hochgeladen werden. Die Möglichkeit zum Hochladen kommt nach Eingabe Ihrer Daten bei „Dateianhänge“.
Falls kein unterschriebenes Gebührenübernahmeformular hochgeladen wird, werden Sie von uns als Selbstzahler geführt. Eine nachträgliche Umschreibung wird nicht vorgenommen. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Teilnehmer/-in. Nach Erhalt des Gebührenbescheides ist die Prüfungsgebühr zu entrichten und deren Einzahlung vor Beginn der Unterrichtung nachzuweisen. Kostenübernahmeformular
12. Wie kann ich eine Ersatzbescheinigung beantragen?
Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Ersatzbescheinigung mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig.