IHK Düsseldorf

Bewachungsgewerbe - Unterrichtung nach § 34 a GewO

Die IHK Düsseldorf bietet die im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO vorgeschriebene Unterrichtung an. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt sind.

1. Ziel der Unterrichtung

Die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen werden mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen
  • Vorschriften,
  • fachspezifischen Pflichten und Befugnissen,
  • deren praktischer Anwendung
in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. Voraussetzung dafür ist:
  • Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten.
  • Die IHK hat sich im aktiven Dialog mit dem Teilnehmer, mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugt, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut ist.
  • Entrichtung der Gebühr
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr nicht für die Bescheinigung zahlen, sondern für die Teilnahme an der Unterrichtung.

2. Tätigkeitsbereiche

Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
  • Objekt-, Werkschutz,
  • Revier-, Streifenwachdienst,
  • Geld-, Werttransport,
  • Empfangsdienst im Objektschutz,
  • Veranstaltungs-Security und
  • Personenschutz.
Für einige Tätigkeiten ist die Unterrichtung nicht ausreichend, es muss dann die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vor der IHK abgelegt werden. 

3. Inhalte der Unterrichtung

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, 
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan.
Bitte beachten Sie:
Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt.  Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss  führen.

4. Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden (vgl. § 6 der BewachV sowie  § 3.4.2 der BewachVwV). Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden.
Bitte beachachten Sie:
Die Teilnahme an der Unterrichtung sowie das Ausstellen des Unterrichtungsnachweises kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
 

5. Unterrichtungstermine 2023

Termin
Anmeldung ab
10:00 Uhr
Information
17.04.2023 – 21.04.2023
23.01.2023
24.04.2023 – 28.04.2023
30.01.2023
08.05.2023 – 12.05.2023
13.02.2023
1. Termin
08.05.2023 – 12.05.2023
13.02.2023
2. Termin
22.05.2023 – 26.05.2023
27.02.2023
1. Termin
22.05.2023 – 26.05.2023
27.02.2023
2. Termin
12.06.2023 – 16.06.2023
28.03.2023
26.06.2023 – 30.06.2023
03.04.2023
03.07.2022 – 07.07.2023
10.04.2023
10.07.2023 – 14.07.2023
17.04.2023
24.07.2023 – 28.07.2023
01.05.2023
07.08.2023 – 11.08.2023
15.05.2023
1. Termin
07.08.2023 – 11.08.2023
15.05.2023
2. Termin
21.08.2023 – 25.08.2023
29.05.2023
02.09.2023 – 30.09.2023
Samstagstermine!
10.06.2023
04.09.2023 – 08.09.2023
12.06.2023
1. Termin
04.09.2023 – 08.09.2023
12.06.2023
2. Termin
18.09.2023 – 22.09.2023
26.06.2023
1. Termin
18.09.2023 – 22.09.2023
26.06.2023
2. Termin
25.09.2023 – 29.09.2023
03.07.2023
09.10.2023 – 13.10.2023
17.07.2023
1. Termin
09.10.2023 – 13.10.2023
17.07.2023
2. Termin
23.10.2023 – 27.10.2023
31.07.2023
06.11.2023 – 10.11.2023
14.08.2023
1. Termin
06.11.2023 – 10.11.2023
14.08.2023
2. Termin
20.11.2023 – 24.11.2023
28.08.2023
04.12.2023 – 08.12.2023
11.09.2023
1. Termin
04.12.2023 – 08.12.2023
11.09.2023
1. Termin
18.12.2023 – 22.12.2023
25.09.2023
Unterrichtszeiten: In der Regel jeweils Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 14 Uhr. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Achtung: Bitte beachten Sie auch die Hinweise für die Freitags- und Samstagstermine!
Der genaue Ort der Unterrichtung wird jeweils mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.

6. Gebühren und Anmeldung

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht für die Teilnahme an der Unterrichtung eine Gebühr von 311,00 Euro vor. 
Bitte beachten Sie, dass für die Unterrichtungsverfahren nur noch eine Anmeldung über unser Onlineportal möglich ist. ( Wenn im Online-Portal keine Termine angezeigt werden, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich!)
Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass jeder Teilnehmer seine private E-Mail-Adresse und seine Telekommunikationsdaten angibt. 
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift  und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de), da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die sie innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigen müssen. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder Einladung eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung. Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Eine telefonische Benachrichtigung entbindet von dieser Verpflichtung nicht.
Die IHK Düsseldorf kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.

7. Kostenübernahme

Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB)mit der Anmeldung einzureichen: Wählen Sie bei der Anmelderubrik “Bitte richten Sie den Gebührenbescheid an” den Punkt “Eine andere Adresse” aus.
ACHTUNG:‎
Falls die Gebühren nicht von Ihnen übernommen werden, muss das Gebührenübernahmeformular vollständig ausgefüllt hochgeladen werden. Die Möglichkeit zum Hochladen kommt nach Eingabe Ihrer Daten bei „Dateianhänge“‎.
Falls kein unterschriebenes Gebührenübernahmeformular hochgeladen wird, werden Sie von uns als Selbstzahler geführt.‎ Eine nachträgliche Umschreibung wird nicht vorgenommen.  Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Teilnehmer/-in. Nach Erhalt des Gebührenbescheides ist die Prüfungsgebühr zu entrichten und deren Einzahlung vor Beginn der Unterrichtung nachzuweisen.  Kostenübernahmeformular

8. Beantragung Zweitschrift

Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Zweitschrift mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.