• Abfallberatung
    Die IHK Aachen informiert umfassend zum Thema Abfallentsorgung: Dazu gehören die aktuellen Vorschriften des Abfallrechts und Hinweise auf Entsorgungs-/Verwertungsmöglichkeiten sowie Entsorgungsunternehmen. Ferner geben wir Auskunft über Förderprogramme und vermitteln Fachleute.
    Kadir Kilit
    Kadir Kilit
    • +49 241 4460-278
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    • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • AC²
    AC² - GRÜNDUNG, WACHSTUM, INNOVATION ist ein Projekt der GründerRegion Aachen. AC² - der Gründungswettbewerb unterstützt gründungsinteressierte Teilnehmer, die ihr Geschäftsmodell erfolgreich umsetzen wollen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ein besonders hohes Wachstumspotenzial aufweisen, werden über AC² - die Wachstumsinitiative professionell unterstützt.

    Sowohl den Teilnehmern des Gründungswettbewerbes als auch den Teilnehmern der Wachstumsinitiative stehen das AC² - Beraternetzwerk und das AC² - Team mit ihrem Know-How kostenlos zur Verfügung.
    Christian Laudenberg (GründerRegion)
    Christian Laudenberg (GründerRegion)
    • +49 241 4460-350
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    • AC² Gründen und Wachsen
  • ADR-Bescheinigung
    Der Transport gefährlicher Güter wird durch nationale und internationale Gesetze geregelt, um Unfälle zu vermeiden.. Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Schulung von Fahrzeugführern: Bestimmte Stückgut- und Tankfahrzeugführer unterliegen einer Schulungspflicht. Die erforderlichen Bescheinigungen können nur in IHK anerkannten Lehrgängen erworben werden. Das Schulungsangebot umfasst einen Basiskurs, die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7, sowie eine Auffrischungsschulung. Alle Lehrgänge enden mit einer schriftlichen Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme stellt die IHK eine sogenannte ADR-Card mit einer Gültigkeit von fünf Jahren aus.
    Marita van Rey
    • +49 241 4460-103
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    • Gefahrgutfahrer
  • Adressbuchschwindel
    Gewerbeanmeldungen, Handelsregistereintragungen oder neu gestaltete Internetpräsenzen werden von betrügerischen Firmen immer wieder zum Anlass genommen, Unternehmen dubiose Angebote oder Rechnungen für einen Eintrag in vermeintlich offizielle Register oder Adressverzeichnisse zuzusenden. Die entsprechenden Dokumente sollten stets kritisch hinterfragt werden.
    Ulf Schmidt
    Ulf Schmidt
    • +49 241 4460-267
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    • Aktuelle Dokumente zum Thema Recht
    • Vorsicht Vertragsfalle!
  • Akkreditiv
    Wenn eine Bestellung aus dem entfernten Ausland eingeht, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Liefer- bzw. Zahlungssicherung. Für den Exporteur ist eine 100%ige Vorauskasse grundsätzlich die sicherste Zahlungsweise, das ganze Risiko liegt dann beim Importeur. Dieser wird grundsätzlich ein Interesse daran haben, die Ware auf Ziel zu kaufen. Da beider Interessen kollidieren, muss ein Kompromiss gefunden werden.

    Aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit sind viele Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. So könnte man vereinbaren, die Vorkasse prozentual abzustufen, zum Beispiel 20 % bei Vertragsabschluss, 60 % bei Lieferung/Abgang der Ware, 20 % bei Ankunft der Ware im Bestimmungshafen. Oder ein unabhängiger Dritter wird eingeschaltet, der den Kaufpreis treuhänderisch verwaltet, bis die Lieferung ordnungsgemäß abgewickelt wurde.

    Die häufigste Form der Zahlungssicherung ist jedoch das Dokumenten-Akkreditiv. Das Akkreditiv (letter of credit, L/C) ist ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen der eröffnenden Bank. Ansprechpartner für die Abwicklung von Akkreditiven ist die zuständige Hausbank.
    Patricia Heiliger
    Patricia Heiliger
    • +49 241 4460-354
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    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    • Export-Vorschriften
  • Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
    Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, hilft Ihnen die Gleichstellung mit einem deutschen Berufsabschluss dabei, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können. Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" haben Sie einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit. Wenn Sie über einen im Ausland erworbenen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Berufs- oder Fortbildungsabschluss verfügen, berät Sie die IHK Aachen gerne dazu.
    Kerstin Faßbender
    Kerstin Faßbender
    • +49 241 4460-208
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    • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Ansiedlung/Erweiterung großflächiger Handelsbetriebe
    Die Ansiedlung beziehungsweise Erweiterung großflächiger Handelsbetriebe unterliegt einem besonderen Genehmigungsverfahren. Baumaßnahmen von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmeter werden von den Planungs- und Bauämtern der Kommune sowie der Bezirksregierung Köln besonders geprüft.
    Monika Frohn
    Monika Frohn
    • +49 241 4460-102
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    Nils Jagnow
    Nils Jagnow
    • +49 241 4460-234
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    • Handel
  • Anzeigenberatung
    Das IHKmagazin ist das Wirtschaftsmagazin der Region Aachen. Die Zeitschrift wird sechs Mal im Jahr mit einer Auflage von jeweils rund 30.000 Exemplaren veröffentlicht. Wenn Sie als Unternehmensvertreter in diesem Magazin eine Anzeige platzieren wollen, können Sie mit Hilfe der Mediadaten die Kosten planen.
    Heike Horres
    Heike Horres
    • +49 241 4460-303
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    Myriam Weber
    Myriam Weber
    • +49 241 4460-107
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    • Redaktionelle Schwerpunktthemen
    • Anzeigen und Sonderveröffentlichungen
    • IHKmagazin
    • Medien
  • Arbeitnehmerentsendung
    Im Zuge der EU-Erweiterung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland immer mehr an Bedeutung. Im Vorfeld sind eine Vielzahl arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Fragen zu klären. Dies gilt ebenso für den Mitarbeitereinsatz im Rahmen einer nur vorübergehenden Erbringung einer Dienstleistung im Ausland.

    Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer befristet ins Ausland entsenden, können sich Änderungen in der Sozialversicherung ergeben. Denn nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt deutsches Recht. Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Bescheinigung (A 1) ausgestellt. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers / Selbständigen oder des Arbeitgebers durch die Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt und dem Antragsteller ausgehändigt. Mit der Bescheinigung A1 wird erklärt, dass während der Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland weiterhin sein eigenes System der sozialen Sicherheit anwendbar bleibt und damit deutsches Sozialversicherungsrecht wegen des Grundsatzes der Vermeidung von Doppelversicherung ausgeschlossen ist.

    Da die betreffenden Parteien oft mit Fragestellungen konfrontiert werden, die insbesondere das Arbeits-, das Sozialversicherungs- und das Steuerrecht betreffen, ist es ratsam einen Fachanwalt oder Steuerberater vor der Entsendung zu konsultieren.

    Merkblätter zur Entsendung von Arbeitnehmern in europäische Mitgliedstaaten stellt die Industrie- und Handelskammer Ihnen gerne zur Verfügung.
    Karin Sterk
    Karin Sterk
    • +49 241 4460-297
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    • Mitarbeiterentsendung ins Ausland
  • Arbeitnehmerüberlassung
    Von Arbeitnehmerüberlassung bzw. einem Leiharbeitsverhältnis spricht man, wenn ein selbstständiger Unternehmer seine Arbeitnehmer gelegentlich oder kurzfristig an einen anderen Unternehmer überlässt. Wer Arbeitnehmer an andere Unternehmen „verleiht“, muss grundsätzlich über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Ferner ist in diesem Zusammenhang eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu beachten.
    Anna Lorna Roß
    • +49 241 4460-306
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    • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrecht
    Als Arbeitgeber muss sich der Unternehmer mit einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Sie betreffen die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag genauso, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Aber auch Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten oder der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers stellen sich in der Praxis häufig.
    Ulf Schmidt
    Ulf Schmidt
    • +49 241 4460-267
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    • Aktuelle Dokumente zum Thema Recht
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Arbeitsentgelt
    • Arbeitszeit
    • Arbeitszeugnis
    • Aushangpflichten für Arbeitgeber
    • Befristung von Arbeitsverhältnissen
    • Berufsgenossenschaft: Gesetzliche Unfallversicherung
    • Beschäftigung von Minderjährigen
    • Bildungsurlaub in NRW
    • Gratifikationen
    • Krankheit von Beschäftigten
    • Kündigungsgründe und Kündigungsschutz
    • Mutterschutz, Elternzeit und Betreuungsgeld
    • Scheinselbstständigkeit und rentenversicherungspflichtige Selbstständige
    • Urlaubsrecht
    • Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden
    • Wieviel darf ein Gesellschafter Geschäftsführer verdienen?
  • ATLAS-Ausfuhrverfahren
    Ausfuhranmeldungen können ohne Ausnahme nur noch im elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, digitale Ausfuhranmeldungen mittels Internetausfuhranmeldung (IAA Plus) auf der Zollseite abzugeben, Online-Lösungen mit eigener Software einzusetzen, einen Dezentralen Kommunikationspartner (DezKP) zu nutzen oder einen Vertreter mit der Abgabe von Ausfuhranmeldungen unter Nutzung einer ATLAS-Software zu beauftragen.

    Die Zollverwaltung bietet mit der sogenannten Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) die Möglichkeit Ausfuhranmeldungen mit einem elektronischen ELSTER-Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird. Die IAA Plus unterstützt nur die Registrierungsarten ELSTER-Basis (Softzertifikat) und ELSTER-Spezial (Sicherheitsstick).
    Patricia Heiliger
    Patricia Heiliger
    • +49 241 4460-354
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    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    • Export-Vorschriften
  • Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz)
    Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) - sogenannt "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von Vorbereitungslehrgängen auf beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Die IHK bestätigt in ihrer Funktion als Lehrgangsanbieterin (Team Weiterbildung) beziehungsweise als prüfende Stelle (Team Prüfungswesen Fortbildung) die zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG (AFBG) erforderlichen Formblätter. Anfragen nehmen die Ansprechpartner des jeweiligen Lehrgangs beziehungsweise der jeweiligen Prüfung entgegen.
    Team Prüfungswesen Fortbildung
    Team Prüfungswesen Fortbildung
    • +49 241 4460-640
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    Team Weiterbildung
    Team Weiterbildung
    • +49 241 4460-650
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    Weitere Informationen

    • Fortbildungsprüfungen und Zusatzqualifikationen
    • Fördermöglichkeiten
  • Ausbildereignungsprüfung
    Unternehmer, Angestellte und Facharbeiter, die haupt- oder nebenberuflich als Ausbilder tätig werden wollen, müssen berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein. Diese Eignung kann nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
    Mareike Sproll
    Mareike Sproll
    • +49 241 4460-110
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    Weitere Informationen

    • Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
  • Ausbildung International
    Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen, die Internationalisierung der Arbeitswelt und der Ausbau des europäischen Binnenmarktes stellen Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor immer neue Herausforderungen. Insbesondere junge Menschen sollten gezielt auf diese Anforderungen vorbereitet werden.
    Die Initiative Ausbildung International der IHK Aachen hat es sich daher zum Ziel gesetzt, grenzüberschreitende Mobilität in der beruflichen Bildung zu fördern. Seit über 20 Jahren engagiert sich die Kammer in diversen Projekten mit verschiedenen Partnern im europäischen Ausland.
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • Ausbildung in verschiedenen Sprachen erklärt
    • Auslandspraktikum während der Ausbildung
    • FAQs Auslandspraktikum
    • Freistellung von der Berufsschule
    • Mitteilung an die Berufsgenossenschaft
  • Ausbildungsberatung
    Die IHK Aachen bestellt für alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Ausbildungsberufe Ausbildungsberater. Sie informieren sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Auszubildenden über die einzelnen anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Bei Problemen während der Ausbildung vermitteln sie zwischen Betrieb und Auszubildenden.
    Team Bildungsberatung
    • +49 241 4460-642
    • E-Mail schreiben
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    Weitere Informationen

    • Ausbildungsberufe
    • Ausbildungsbetrieb werden und sein
    • Ausbildungsmarkt auf dem Prüfstand
    • IT-Berufe: Neuordnung im August in Kraft getreten
    • Inklusion
  • Ausbildungsbutton
    Ausbildungsbetrieben des IHK-Bezirks Aachen steht das Logo "Wir bilden aus" zur Verfügung, das an geeigneter Stelle in die firmeneigene Web-Anwendung oder andere Publikationen einfügt werden kann. Wir unterstützen hiermit unsere Ausbildungsbetriebe, die mit ihren Ausbildungsaktivitäten und viel Engagement jungen Menschen den Weg in die berufliche Zukunft ebnen!
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • IHK bietet Betrieben das Logo "Wir bilden aus!"
  • Ausbildungslogo
    Ausbildungsbetrieben des IHK-Bezirks Aachen steht das Logo "Wir bilden aus" zur Verfügung, das an geeigneter Stelle in die firmeneigene Web-Anwendung oder andere Publikationen einfügt werden kann. Wir unterstützen hiermit unsere Ausbildungsbetriebe, die mit ihren Ausbildungsaktivitäten und viel Engagement jungen Menschen den Weg in die berufliche Zukunft ebnen!
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • IHK bietet Betrieben das Logo "Wir bilden aus!"
  • Ausbildungsmessen und Ausbildungsplatzbörsen
    Im Kammerbezirk Aachen finden regelmäßig Ausbildungsbörsen und -messen unterschiedlicher Veranstalter statt. Die IHK nimmt in der Regel an den größeren Ausbildungsbörsen und -messen teil.
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • Ausbildungsmarkt auf dem Prüfstand
    • Ausbildungsmessen
  • Ausbildungsverträge
    Gemäß Berufsbildungsgesetz führt die IHK Aachen für ihren Bereich das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge.
    Andrea Saß
    Andrea Saß
    • +49 241 4460-247
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    Agathe Lisbeth Schuster
    Agathe Lisbeth Schuster
    • +49 241 4460-252
    • E-Mail schreiben
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    Weitere Informationen

    • Berufsschulen in der Region
    • Anforderung Zugangsdaten Asta-Infocenter
    • Ausbildungsmarkt auf dem Prüfstand
    • Ausbildungsvertrag
  • Ausländische Gründer
    Ausländische Mitbürger aus Staaten der Europäischen Gemeinschaft genießen in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Niederlassungsfreiheit das Recht, eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen und auszuüben.

    Ein Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land muss zur Erlangung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis einen Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen. Bei Aufenthalt im Inland kann dies ersatzweise auch bei der Ausländerbehörde der lokal zuständigen Kommune erfolgen.
    Moritz Hennecken
    Moritz Hennecken
    • +49 241 4460-106
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    Weitere Informationen

    • Ausländerreicht I - Einreise- und Aufenthaltserlaubnis
    • Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Ausländische Märkte
    In 80 Ländern gibt es insgesamt rund 120 deutsche Auslandshandelskammern (AHKs), Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft. Ihre Hauptaufgabe ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Dazu bieten die Auslandskammern einen Auskunfts-, Beratungs- und Organisationsservice und vertreten wirtschaftspolitische Interessen. Die IHK sammelt diese Informationen und berät zu allgemeinen Fragen des Auslandsgeschäftes. In Fällen, wo der Rückgriff auf die Kompetenz und Erfahrungen der AHKs vor Ort unverzichtbar ist, stellt die IHK den Kontakt her.
    Patricia Heiliger
    Patricia Heiliger
    • +49 241 4460-354
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    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
    • E-Mail schreiben
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    Karin Sterk
    Karin Sterk
    • +49 241 4460-297
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    Weitere Informationen

    • AHK
  • Ausländisches Recht
    Im Geschäftsalltag in der internationalen Wirtschaftswelt müssen inländische Unternehmen auch die Einhaltung von im Ausland geltenden Recht beachten. Dies gilt zum Beispiel bei der Unternehmensgründung im Ausland.
    Karin Sterk
    Karin Sterk
    • +49 241 4460-297
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    Weitere Informationen

    • Unternehmensgründung in der Euregio
  • Auslandsaufenthalte in Aus- und Weiterbildung
    Auslandsaufenthalte während oder nach der Ausbildung sind eine ideale Gelegenheit, Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und Kenntnisse über andere Geschäftspraktiken und Märkte anwendungsbezogen auszubauen. Finanziert werden können Auslandsaufenthalte über verschiedene binationale und europäische Förderprogramme. Die IHK Aachen berät und unterstützt Unternehmen und Auszubildende bei der Planung und Durchführung von Auslandsaufenthalten.
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • Auslandspraktikum während der Ausbildung
    • Freistellung von der Berufsschule
  • Auslandshandelskammern (AHKs)
    Mit den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) an 120 Standorten in 80 Ländern steht den Unternehmen ein leistungsstarkes globales Dienstleistungsnetz zur Verfügung. Zu den AHK-Dienstleistungen unter der Marke „DEinternational“ gehören unter anderem:
    Markt- und Brancheninformationen, Geschäftspartnervermittlung, Messevertretungen, Rechtsberatung, Inkasso und Mehrwertsteuerrückerstattung. Die AHKs setzen sich für die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und des jeweiligen Sitzlandes ein und fördern den Wirtschaftsverkehr in beide Richtungen.
    Patricia Heiliger
    Patricia Heiliger
    • +49 241 4460-354
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    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    Karin Sterk
    Karin Sterk
    • +49 241 4460-297
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    Weitere Informationen

    • AHK
    • Auslandshandelskammern weltweit
  • Ausschreibungen
    Die IHK hat bei ihren Auftragsvergaben die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Bei öffentlichen Ausschreibungen können diese auf der Internetseite der IHK www.aachen.ihk.de unter der Rubrik "Über uns", Stichwort "Ausschreibungen", abgerufen werden.
    Stefanie Adrian
    Stefanie Adrian
    • +49 241 4460-240
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    Weitere Informationen

    • Aktuelle Bekanntmachungen
    • Ausschreibungen
  • Außenwirtschaftsberatung
    Die IHK Aachen unterstützt Unternehmen im Bereich Außenhandel mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot. Dieses reicht von telefonischen und persönlichen Beratungen etwa zu Fragen des Zollrechts oder der Exportkontrolle über die Bescheinigung von Außenwirtschafts-Dokumenten bis hin zu zahlreichen Informationsveranstaltungen und Seminaren. Zudem stellen wir eine Reihe von Merkblättern zu verschiedenen Außenwirtschaftsthemen zur Verfügung.
    Patricia Heiliger
    Patricia Heiliger
    • +49 241 4460-354
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    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    Weitere Informationen

    • Aktuelles
  • Automatenaufsteller
    Aufsteller von Spielgeräten benötigen gemäß § 33 c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit sind dafür seit dem 1. September 2013 auch der Nachweis eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution und der Nachweis einer IHK-Unterrichtung erforderlich.

    Für Mitglieder der IHK Aachen bietet die IHK Köln das Unterrichtungsverfahren an.
    Anna Lorna Roß
    • +49 241 4460-306
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    Weitere Informationen

    • Spielgeräteaufsteller
    • Spielgeräteaufsteller
  • Azubi-Speed-Dating
    Die IHK Aachen veranstaltet für ihre Ausbildungsbetriebe Azubi-Speed-Datings. Bei einem Azubi-Speed-Dating haben Unternehmen die Gelegenheit, mit rund zwanzig potenziellen Auszubildenden zu sprechen. Jeder Kandidat und jede Kandidatin hat 10 Minuten Zeit, ein Unternehmen von seinen oder ihren Qualitäten zu überzeugen.
    Michael Arth
    Michael Arth
    • +49 241 4460-218
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    Weitere Informationen

    • Azubi-Speed-Dating
    • Azubi-Speed-Dating wird zehn Jahre alt