Berufliche Weiterbildung

Fördermöglichkeiten

Für die Förderung von beruflicher Weiterbildung gibt es für Unternehmen und deren Beschäftigte verschiedene Instrumente vom Bund oder vom Bundesland. Gerne geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, die Kosten Ihrer Weiterbildung zu reduzieren.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister oder Fachwirte.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Aufstiegsstipendium.

Bildungsscheck 2.0

Der Bildungsscheck 2.0 ist eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Beschäftigte bei ihrer beruflichen Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Das Programm wird aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und fördert 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Person und Kalenderjahr.
Der Bildungsscheck richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Anders als beim Vorgängermodell erfolgt die Beantragung digital über das ESF-Online-Portal vor Beginn der gewünschten Weiterbildungsmaßnahme.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in diesem Artikel zum Weiterbildungsstipendium oder bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Ergänzender Tipp

Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Weiterbildungskosten gelten zum Beispiel Kursgebühren, Honorare für Tagungen und Prüfungen, Fahrtkosten zum Bildungsort oder zu Lerngruppen, Kosten für Arbeitsmittel, Kopier- und Portokosten und einiges mehr. Welche Kosten Sie absetzten können, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.
Bei Fragen bitten wir Sie die hinterlegten Beratungsstellen zu kontaktieren, bei steuerlichen Aspekten das Finanzamt oder den Steuerberater.