Berufliche Weiterbildung

Fördermöglichkeiten

Für die Förderung von beruflicher Weiterbildung  gibt es für Unternehmen und deren Beschäftigte verschiedene Instrumente vom Bund oder vom Bundesland. Gerne geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, die Kosten Ihrer Weiterbildung zu reduzieren.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist ein stark gefragtes Instrument der beruflichen Fortbildung.
Prüfen Sie schnell und einfach, ob und in welchem Umfang Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist:
Hier finden Sie außerdem den Online-Förderrechner vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit dem Sie unverbindlich den maximalen Förderungsanspruch nach dem AFBG ermitteln können.
Weitergehende Informationen zum Aufstiegs-Bafög erhalten Sie hier: Startseite - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Beispielrechnung zum Aufstiegs-BAföG (inklusive erweiterter KfW-Fördermöglichkeit)

Position
Prozent
Betrag
Anmerkungen
Lehrgangskosten
4.000 Euro
es gibt gewisse Vorgaben an den Bildungsträger
+ Gebühr zur Aufstiegsfortbildung
800 Euro
+ Unterlagen (zum Beispiel 
Gesetzesbücher oder ähnliches)
100 Euro
sind nicht förderfähig
= Gesamtkosten
4.900 Euro
1. Förderstufe
Bezirksregierung Köln
förderfähige Kosten (Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren)
4.800 Euro
einkommens- und altersunabhängig bis zu 15.000 Euro
- Förderung durch Dritte 
(zum Beispiel Arbeitgeber oder
Weiterbildungs-Stipendium)
0 Euro
= neue förderfähige Kosten
4.800 Euro
- Zuschussanteil bei regelmäßiger
Teilnahme (> 70%)
50 %
2.400 Euro
= Eigenanteil
2.400 Euro
2. Förderstufe
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Darlehenshöhe bei der KfW
2.400 Euro
während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit
 (insgesamt maximal sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
50 %
1.200 Euro
= letztendlicher Eigenanteil
1.200 Euro
oder
- Darlehenserlass bei
Unternehmensgründung bis zu
100 %
2.400 Euro
= letztendlicher Eigenanteil
0 Euro
Sowohl strukturierte Maßnahmen in denen eine ergänzende AEVO-Vorbereitung, als auch eine zweite Maßnahme erfolgt, sind förderfähig.
Nähere Informationen, gegebenenfalls zur Förderung einer Vollzeitvariante, sowie die einzelnen Vorgaben und Formblätter sind erhältlich unter:  https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

Bildungsscheck (NRW)

Nordrhein-Westfalen gewährt Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Im Fokus stehen vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte, aber natürlich auch Beschäftigte, Berufsrückkehrende, insbesondere An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere und Zugewanderte.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

Ergänzender Tipp

Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Weiterbildungskosten gelten zum Beispiel Kursgebühren, Honorare für Tagungen und Prüfungen, Fahrtkosten zum Bildungsort oder zu Lerngruppen, Kosten für Arbeitsmittel, Kopier- und Portokosten und einiges mehr. Welche Kosten Sie absetzten können, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.
Bei Fragen bitten wir Sie die hinterlegten Beratungsstellen zu kontaktieren, bei steuerlichen Aspekten das Finanzamt oder den Steuerberater.