Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplanes

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Ausbildungsordnung eines jeweiligen Ausbildungsberufs enthält in der Anlage den Ausbildungsrahmenplan. Er ist Grundlage der betrieblichen Ausbildung und enthält die Mindestanforderungen, die jedem Auszubildenden/jeder Auszubildenden zu vermitteln sind.
Darüber hinaus steht es jedem Ausbildungsbetrieb frei, weitere (Fach-) Inhalte zu vermitteln.
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss für Auszubildende ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden. Er sollte pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich ausweisen. Das heißt konkret, welche Abteilungen/Stellen sind für welche Lernziele zuständig; wann und wie lange werden Auszubildende ausgebildet et cetera?

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen Ausbildungsplan?

Der Ausbildungsrahmenplan enthält die vom Gesetzgeber festgelegten Lernziele die mindestens vermittelt werden müssen (Mindestanforderungen) um den Berufsabschluss zu erreichen. Das bedeutet, dass die im Ausbildungsrahmenplan festgelegte Gliederung von allen Betrieben – unabhängig von der Größe, der Rechtsform und Organisation – zu übernehmen sind.
Auf dieser Grundlage muss nun der Ausbildende (Betrieb/Unternehmen) für den Auszubildenden einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Folgende Informationen sollte ein betrieblicher Ausbildungsplan auf jeden Fall enthalten:

  1. Der Ausbildungsplan muss sich über die gesamte Ausbildungsdauer erstrecken und Ausbildungsort, Maßnahmen, Inhalte und Zeitangaben enthalten.
  2. Alle Lernziele der Ausbildungsordnung müssen im betrieblichen Ausbildungsplan enthalten sein.
  3. Die betrieblichen Ausbildungsplätze – wo, was ausgebildet werden soll, sind in den Ausbildungsplan aufzunehmen.
  4. Die zeitliche Gliederung, das heißt die einzelnen Lernziele beziehungsweise Lernzielgruppen sind mit Wochen und gegebenenfalls Monatsangaben zu versehen.
  5. Zur besseren Organisierung der Ausbildung sind methodisch/didaktische Hinweise für die Ausbildung zu geben.
  6. Der Ausbildungsplan sollte auch die Verpflichtung von punktuellen Lernerfolgskontrollen beinhalten.
Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Gestaltung der betrieblichen Ausbildungspläne. Daher können sie in jedem Ausbildungsbetrieb anders aussehen.
Je nach Art des Unternehmens, Rechtsstellung und Betriebsgröße sind andere Planungen denkbar (zum Beispiel bezogen auf die Ausbildung in Fachabteilungen, zentralem Ausbildungsbereich, innerbetrieblichen Schulungen, Seminaren, überbetrieblicher Ausbildung).

Nach welchen Kriterien sollte der betriebliche Ausbildungsplan aufgebaut sein?

Die Mindestbestandteile des betrieblichen Ausbildungsplanes ergeben sich aus den Anlagen der Ausbildungsordnung. Zunächst muss geprüft werden, ob der Betrieb die Lernziele insgesamt vermitteln kann. Hilfreich für die praktische Umsetzung sind die fünf “W”:

Was?

Welche Lernziele können vermittelt werden und welche nicht?

Wo?

Wo können die Inhalte vermittelt werden? (Betrieb/Abteilungen, externe Kurse et cetera)

Wie?

Wie könnten diese Inhalte vermittelt werden und sind Veränderungen notwendig, damit die Lernziele vermittelt werden können? (Lehr- und Lernmethoden, Projektgruppe, Ausbildungsfiliale et cetera) Welche Ausbildungsmethoden können sinnvoll zur Vermittlung eingesetzt werden (Projekte, Exkursionen, Leittexte)?

Wer?

Können die derzeit eingesetzten Ausbilder die pädagogischen und fachlichen Aufgaben erfüllen?

Wann?

In welchem Zeitraum sollten die einzelnen Ausbildungsabschnitte beziehungsweise Lernblöcke vermittelt werden (Wochen, Monate, Tage)?