• Gastronomie
    Hinweise zur Gründung eines gastronomischen Betriebs.
  • Gaststättenunterrichtung
    Wer eine Gaststätte betreiben will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er/sie muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und nach welchen Hygieneregeln er/sie zu handeln hat. Daher werden die Teilnehmer der Gaststättenunterrichtung über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes informiert.
  • Geschäftsöffnungszeiten in Berlin
  • Geschäftsplan
    Der Businessplan/Geschäftsplan ist ein schriftliches, relativ umfassendes Unternehmenskonzept, das den Unternehmensgegenstand, die Produkte und relevanten Märkte sowie die Ziele und Strategien des Unternehmens prägnant und anschaulich beschreibt.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Eine GbR entsteht, wenn mindestens zwei Personen einen - mündlichen oder schriftlichen - Gesellschaftsvertrag abschließen.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
    Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
  • Gewerbeanzeige (PDF)
    Wer eine Gewerbe betreiben will, muss dies vor Aufnahme seiner Tätigkeit grundsätzlich beim Ordnungsamt anzeigen. Welche Tätigkeiten anzeigepflichtig sind, wer die Anzeige durchführen muss und welche Gebühren entstehen wird in diesem Merkblatt näher erläutert.
  • Gewerbemietvertrag
    Darauf sollten Sie achten. Nützliche Tipps zum Abschluss eines Gewerbemietvertrages.
  • Gewerbe- und Grundsteuer
    Hier finden Sie Informationen zur Berechnung der Gewerbesteuer für Personen- und Kapitalgesellschaften, zur Berechnung der Grundsteuer und den Berliner Hebesätzen.
  • Gewerbsmäßiger Handel mit Waffen und Munition
    Der Besitz und der Gebrauch von Waffen ebenso wie der Handel von Waffen und Munition unterliegen strikten gesetzlichen Regelungen. Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 2 und 21 Waffengesetz - WaffG).
  • Gründen-in-Berlin
    Das Portal für alle Gründerinnen und Gründer in Berlin. Finden Sie Veranstaltungen in Berlin, Beratungsangebote und praxisorientierte Informationen in allen Phasen Ihrer Gründung bis hin zur Existenzfestigung.
  • Gründung in ausgewählten Branchen
    Es existieren eine Vielzahl von Branchen, in denen bei der Gründung und Führung eines Unternehmens Besonderheiten zu beachten sind.
  • Gründung von Zweigniederlassungen in Berlin
    Es gibt drei mögliche Formen, um einen zusätzlichen Unternehmensstandort zu errichten: unselbständige Zweistelle, selbständige Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft
  • Güterkraftverkehr
    Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis bzw. Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde, unabhängig davon, ob Pkw oder Lkw eingesetzt werden.