Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis bzw. Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde, unabhängig davon, ob Pkw oder Lkw eingesetzt werden.