Recht und Steuern

Ladenöffnungszeiten

In Deutschland sind Ladenöffnungszeiten per Gesetz geregelt und werden von den Bundesländern festgelegt. In Berlin dürfen Geschäfte an Werktagen (Montag-Samstag) von 0.00 bis 24.00 Uhr öffnen.
An Sonntagen dürfen grundsätzlich nur Apotheken und Tankstellen öffnen sowie Läden in Bahnhöfen und Flughäfen. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen.
Das Land Berlin bestimmt jedes Jahr acht Termine von verkaufsoffenen Sonntagen, die an bestimmte Anlässe (Events, Feste) gebunden sind. An diesen Tagen dürfen Einzelhändler von 13 bis 20 Uhr öffnen, müssen aber nicht. An bis zu zwei Sonntagen im Jahr können Läden aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten öffnen. Diese zusätzlichen Termine müssen schriftlich 14 Tage im Voraus beim zuständigen Bezirksamt angemeldet werden. Dabei dürfen Verkaufsstellen nicht an zwei aufeinander folgenden und nur an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat öffnen (§ 6 Absatz 2 BerlLadÖffG).
Für gesetzliche Feiertage gelten besondere Ladenöffnungszeiten. Die entsprechende Übersicht finden Sie im Downloadbereich.


Verkaufsoffene Sonntage in Berlin im zweiten Halbjahr 2023:


Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat für das zweite Halbjahr 2023 durch Allgemeinverfügung drei verkaufsoffene Sonntage zugelassen. Diese sollen am 03. September 2023 (zur Internationalen Funkausstellung IFA) sowie am 03. Dezember 2023 und am 17. Dezember 2023 (in der Adventszeit) jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr stattfinden.