Recht und Steuern

Ladenöffnungszeiten

In Deutschland sind Ladenöffnungszeiten per Gesetz geregelt und werden von den Bundesländern festgelegt. In Berlin dürfen Geschäfte an Werktagen (Montag-Samstag) von 0.00 bis 24.00 Uhr öffnen.
An Sonntagen dürfen grundsätzlich nur Apotheken und Tankstellen öffnen sowie Läden in Bahnhöfen und Flughäfen. 
Das Land Berlin bestimmt jedes Jahr Termine von verkaufsoffenen Sonntagen, die an bestimmte Anlässe (Events, Feste) gebunden sind. An diesen Tagen dürfen Einzelhändler von 13 bis 20 Uhr öffnen, müssen aber nicht. An bis zu zwei Sonntagen im Jahr können Läden aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten öffnen. Diese zusätzlichen Termine müssen schriftlich 14 Tage im Voraus beim zuständigen Bezirksamt angemeldet werden. Dabei dürfen Verkaufsstellen nicht an zwei aufeinander folgenden und nur an insgesamt zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat öffnen (§ 6 Absatz 2 BerlLadÖffG).
Für gesetzliche Feiertage gelten besondere Ladenöffnungszeiten. 

Verkaufsoffene Sonntage in Berlin im Jahr 2024:

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat für das Jahr 2024 durch Allgemeinverfügung vier verkaufsoffene Sonntage zugelassen. Diese sollen
- am 28. Januar 2024 (zur Internationalen Grünen Woche)
- am 08. September 2024 (zur Internationalen Funkausstellung – IFA)
- am 08. Dezember 2024 (zur Adventszeit)
- am 22. Dezember 2024 (zur Adventszeit und dem Louis Lewandowski Festival - World Festival of Synagogal Music)
 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr stattfinden.