Sach- und Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung für gewerbsmäßigen Handel mit Waffen und Munition

Aktuelle Info: 

Die IHK Berlin wird voraussichtlich im Jahr 2023 bis auf weiteres die Waffenfachkundeprüfung nicht anbieten. Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. 

1. Wer benötigt die Fachkundeprüfung?

Waffen dienen nicht nur dem Sport, der Jagd oder der Selbstverteidigung, sondern sie können genauso zum Angriff und zur Zerstörung eingesetzt werden. Sie verkörpern mithin ein erhebliches Gefährdungspotential. Der Besitz und der Gebrauch von Waffen ebenso wie der Handel von Waffen und Munition unterliegen daher strikten gesetzlichen Regelungen. Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 2 und 21 Waffengesetz - WaffG). 
Die Fachkunde (in Form einer erfolgreich absolvierten Waffenfachkundeprüfung) muss nicht nachweisen, wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt (§ 22 Abs. 1 WaffG).
Die für das Land Berlin zuständige Behörde ist: Der Polizeipräsident in Berlin, LKA 514, Platz der Luftbrücke 6, 12209 Berlin.
Wegen der von Waffen und Munition ausgehenden besonderen Gefährdung kann die Behörde bestimmten Personen die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis versagen. Versagungsgründe sind, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) oder die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) nicht besitzt. Die Erlaubnis für den Waffenhandel ist ferner zu versagen, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Fachkunde nachweist (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 WaffG). Daher müssen angehende Waffenhändler, also Personen, die mit zivilen Waffen und Munition handeln wollen, ihre Fachkunde in der Regel durch eine Prüfung nachweisen, die im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin bei der IHK Berlin abzulegen ist. Weitere Einzelheiten zur Prüfung enthält unser diesbezügliches Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Der Wortlaut des Waffengesetzes sowie weitere Rechtsgrundlagen können hier abgerufen werden.

3. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Anmeldung zur Waffenfachkundeprüfung setzt immer voraus, dass bei der Behörde die Erlaubnis zum Waffenhandel beantragt wurde. Die Behörde prüft u.a. die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung des Antragstellers und schließlich, ob die erforderliche Fachkunde nachgewiesen worden ist. In der Regel bedarf es dazu der Teilnahme an der Waffenfachkundeprüfung.
Als Prüfungsvoraussetzung benötigen Sie von Ihrer zuständigen Waffenbehörde eine schriftliche Anmeldeerlaubnis. Diese muss im weiteren Anmeldeprozess im Online- Portal als PDF-Dokument hochgeladen werden.

Folgende Angaben muss die schriftliche Anmeldeerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde enthalten:
  • Persönliche Daten der zu prüfenden Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeadresse)
  • Kommunikationsdaten der zuständigen Waffenbehörde zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (E-Mail sowie Telefon)
  • Zustimmung, dass die zu prüfende Person die Waffenfachkunde vor dem Prüfungsausschuss der IHK Berlin ablegen darf
  • Angabe der zu prüfenden Kategorien der Waffen und Munitionsarten laut Antrag der Waffenhandelserlaubnis

4. Wie melde ich mich von der Prüfung ab? 

Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung  über unser Online-Portal von der Fachkundeprüfung ab: 
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Auswählen des Menüpunkts „Prüfungen“
  • Klicken auf den Button „Abmelden“
  • Ihre Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Rücktrittsgebühr auf das bei der Anmeldung angegebene Konto innerhalb von 4 Wochen gutgeschrieben.
Höhe der Rücktrittsgebühr:
  • Vor dem Anmeldeschluss:  65,- EUR
  • Nach dem Anmeldeschluss: 50 % der Prüfungsgebühr
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis :50 % der Prüfungsgebühr
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100% der Prüfungsgebühr
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Rücktritts per E-Mail.

5. Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung

Einen Katalog mit Fragen und Antworten zur Fachkundeprüfung enthält die vom DIHK herausgegebene Broschüre "Leitfaden Waffenhandel - Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung". Sie ist über den DIHK-Verlag zum Preis von 17,50 Euro erhältlich. In der Broschüre wird jedoch nur ein Teil des gesamten waffentechnischen und waffenrechtlichen Stoffes behandelt und reicht deshalb nicht für eine umfassende Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung aus.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden.

6. Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Personen, die auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses Schusswaffen auf Weisung des Arbeitgebers besitzen oder führen sollen, wie z. B. Mitarbeiter von Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen, sind der zuständigen Polizeibehörde durch den Arbeitgeber zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung sowie des Vorliegens der Sachkunde zu benennen. Die Waffensachkundeprüfung kann entweder bei der Polizeibehörde oder bei einem behördlich anerkannten Bildungsträger abgelegt werden.
Stand: 11.01.2023