IHK Berlin

Gastronomie

Sie wollen sich mit einem Restaurant, einer Kneipe, einem Café oder einer Hotelbar selbstständig machen? Entscheidend ist, ob Sie Alkohol ausschenken werden oder nicht.
Wann handelt es sich um ein Gaststättengewerbe?
Nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gaststätten Gesetzes (GastG) betreibt ein Gaststättengewerbe, wer im stehenden Gewerbe:
  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft),
  • oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
  • oder wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
 
Digitales Beratungstool "Berliner Gastromat"
Sie wollen sich mit einem Restaurant, einem Cafe oder einem Food-Truck selbständig machen oder  das Angebot Ihres Lebensmittelgeschäftes um den Ausschank von Speisen und alkoholischen Getränke erweitern? Dann lassen Sie sich von unserem "Berliner Gastromat" beraten.