Zur Abschlussprüfung wird laut § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet...
Der Antrag auf Eintragung ist Teil des Vordruckes unseres Berufsausbildungsvertrages und muss gemäß § 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der IHK zusammen mit dem Vertrag vorgelegt werden.
Gemäß §13 Abs. 1 Ziff. 7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) müssen Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis – auch Berichtsheft genannt – führen...