Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater

1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?

Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgen oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Den Prüfungsinhalt der Sachkundeprüfung hat der Gesetzgeber in § 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgegeben.
Ergänzende Dokumente:

2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?

  • Gemäß § 2 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) durch die IHK Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater
  • Gemäß § 2 Absatz 3 VersVermV durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung
  • Gemäß § 5 VersVermV durch gleichgestellte Qualifikationen
  • Gemäß § 27 VersVermV durch einen vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 4 Absatz 5 VersVermV), die
  1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung haben, oder
  2. einen Sachkundenachweis erlangt haben nach
    1. § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
    2. § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
    3. § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/ -berater der IHK Berlin geregelt.
Erläuternde Informationen:

3. Was kostet die Prüfung?

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin festgelegt.
Prüfung Prüfungsgebühr
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 330,00 €
Wiederholung Vollprüfung 330,00 €
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil - vom praktischen Prüfungsteil befreit) 200,00 €
Wiederholung Teilprüfung 200,00 €
Wiederholung praktischer Prüfungsteil 150,00 €
Ersatzbescheinigung 50,00 €
Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Mail raus mit der Bitte, diesen zu begleichen bzw. an den abweichenden Rechnungsempfänger weiterzuleiten.

4. Kann ich mich auch als Nicht-Berliner zur Prüfung anmelden?

Begrenzung von Prüfungsplätzen für Prüflingsteilnehmer aus dem Bundesgebiet
Die aktuelle Situation an Prüfungsplätzen für die Versicherungsprüfung ist angespannt. Wir möchten sicherstellen, dass ausreichend Prüfungsplätze für Prüflinge aus der Metropolregion Berlin und Brandenburg zur Verfügung stehen.
Was bedeutet das für Sie?
Priorität für regionale Prüflinge: Prüfungsplätze werden zunächst für Prüflinge aus Berlin und Brandenburg vorgehalten.
Kontingent für auswärtige Prüflinge je Termin: Es gibt ein festes, aber beschränktes Kontingent für auswärtige Prüflinge. Wir merken uns ggf. weitere Anmeldungen vor, die im Nachrückverfahren berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Punkt 5 und 6.

5. Welche Termine werden angeboten?

Termine 2025

Schriftlicher
Prüfungsteil
Praktischer
Prüfungsteil
Anmeldeschlusstermin Kontingent auswärtiger
Prüflinge
13.03.2025 14.03.2025 13.02.2025 erschöpft
10.04.2025 11.04.2025 16.03.2025 erschöpft
12.06.2025 13.06.2025 15.05.2025 erschöpft
10.07.2025 11.07.2025 15.06.2025 erschöpft
11.09.2025 12.09.2025 14.08.2025 frei
09.10.2025 10.10.2025 14.09.2025 frei
13.11.2025 14.11.2025 16.10.2025 frei

6. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Wichtige Hinweise:

Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Aktuell nehmen wir nur Anmeldungen für eine praktische Wiederholungsprüfung an, wenn es sich um Teilnehmende handelt, die den schriftlichen Prüfungsteil in der IHK Berlin bestanden haben. Darüber hinaus haben wir leider keine Kapazitäten.

Sollten Sie trotz Interesse keinen freien Prüfungsplatz mehr gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.

Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.

Wegen der hohen Nachfrage bieten die IHKs in Potsdam und Frankfurt/Oder inzwischen auch die Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass auch diese Kammern die Anzahl an Anmeldungen von auswärtigen Prüflingen beschränken. Falls in Berlin keine Plätze mehr verfügbar sind, können Sie auch in Potsdam und Frankfurt/Oder nach freien Prüfungsplätzen schauen.
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeportal.
  1. Bitte fordern Sie erst die Zugangsdaten an.
  2. Sie erhalten Ihr persönliches Kennwort per Mail, um sich einzuloggen. Sie können sich mit diesem Kennwort auf dem Anmeldeportal jederzeit einloggen und sich für einen freien Termin Ihrer Wahl vormerken.
  3. Vormerkung: Nach der Anmeldung sind Sie zunächst zur Prüfung vorgemerkt.
  4. Überprüfung: Die IHK Berlin überprüft alle Anmeldungen, was bis zu 4 Werktage dauern kann.
  5. Benachrichtigung: Sie erhalten per E-Mail entweder die Zulassung zur Prüfung (Statusänderung auf angemeldet) oder die Aufnahme auf die Nachrückliste - nur für auswärtige Prüflinge (Status im Portal: zurückgestellt).
  6. Abmeldung: Prüflinge auf der Nachrückliste (nur für auswärtige Prüflinge) haben die Möglichkeit, wenn sie sich z.B. bei einer anderen IHK zur Prüfung anmelden, sich per Mail kostenfrei abzumelden. Hier werden wir im Anschluss die Abmeldung im Onlineportal vornehmen. Ist die Nachrückliste voll, werden weitere Anmeldungen abgelehnt, es erfolgt die Abmeldung mit einer E-Mail-Benachrichtigung.
  7. Anmeldeschluss: Prüflinge auf der Nachrückliste (nur für auswärtige Prüflinge) werden spätestens ca. eine Woche vor Anmeldeschluss per E-Mail benachrichtigt, ob wir Sie zur Prüfung zulassen oder Sie leider abmelden müssen.
  8. Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie nach dem Anmeldeschlusstermin über das BWV e.V. Berlin per Mail an die Mailadresse, die aus dem Onlineportal hervorgeht.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Mail raus mit der Bitte, diesen zu begleichen bzw. an den abweichenden Rechnungsempfänger weiterzuleiten.
Wenn Sie Fragen zur Einladung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Maria Winkelmann beim BWV e.V. Berlin, Telefon: +49 30 9921149-586, Mail: Maria.Winkelmann@bwv.de.

7. Wo findet die Prüfung statt?

Der schriftliche Prüfungsteil findet beim GPB College gGmbH, Beuthstr. 8 in 10117 Berlin statt.
Der praktische Prüfungsteil kann an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den Prüfungsort der praktischen Prüfung werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Anmeldeschluss und nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten.
  • Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes bzw. unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Die Abmeldung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen oder wenn Sie sich selbst online angemeldet haben über das Anmeldeportal online.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet wird!

9. Wie läuft die Prüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (160 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) der IHK Berlin).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
  • Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 114 KB).

10. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung umfasst insbesondere den zielgruppenspezifischen Bedarf, die Angebotsformen, den Leistungsumfang, den Versicherungsfall sowie die rechtlichen Grundlagen und marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen.

11. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB).
Das Bedingungswerk „Proximus 5“ dient als Grundlage zur Prüfungsvorbereitung. Proximus 5 ist aber kein zulässiges Hilfsmittel in der Prüfung. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau Versicherungsvermittlung IHK" werden die Prüfungsfragen ab 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:

12. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier.