Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater

1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?

Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgen oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Den Prüfungsinhalt der Sachkundeprüfung hat der Gesetzgeber in § 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgegeben.
Ergänzende Dokumente:

2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?

  • Gemäß § 2 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) durch die IHK Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater
  • Gemäß § 2 Absatz 3 VersVermV durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung
  • Gemäß § 5 VersVermV durch gleichgestellte Qualifikationen
  • Gemäß § 27 VersVermV durch einen vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 4 Absatz 5 VersVermV), die
  1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung haben, oder
  2. einen Sachkundenachweis erlangt haben nach
    1. § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
    2. § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
    3. § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/ -berater der IHK Berlin geregelt.
Erläuternde Informationen:

3. Was kostet die Prüfung?

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (PDF-Datei · 525 KB) der IHK Berlin festgelegt.
Prüfung
Prüfungsgebühr
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
330,00 €
Wiederholung Vollprüfung
330,00 €
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
200,00 €
Wiederholung Teilprüfung
200,00 €
Wiederholung praktischer Prüfungsteil
150,00 €
Ersatzbescheinigung
50,00 €
Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Post raus.

4. Welche Termine werden angeboten?

Ein genauer Tag und Uhrzeit für die Freischaltung der Prüfungstermine steht nicht fest. Wir bitten, von Nachfragen hierzu abzusehen.

Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! 
Termine 2023
Schriftlicher
Prüfungsteil
Praktischer
Prüfungsteil
Anmeldeschlusstermin 
12.01.2023
13.01.2023
15.12.2022
09.03.2023 
10.03.2023
09.02.2023
13.04.2023
14.04.2023
16.03.2023
01.06.2023
02.06.2023
04.05.2023
13.07.2023 
14.07.2023
15.06.2023
14.09.2023
15.09.2023
17.08.2023
(Freischaltung nicht vor Juli 2023)
12.10.2023
13.10.2023
17.09.2023
(Freischaltung nicht vor August 2023)
09.11.2023 
10.11.2023
15.10.2023
(Freischaltung nicht vor September 2023)

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an? 

Wichtige Hinweise:

Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich. 

Sollten Sie trotz Interesse keinen freien Prüfungsplatz mehr gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.

Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeportal.
  1. Bitte fordern Sie erst die Zugangsdaten an.
  2. Sie erhalten Ihr persönliches Kennwort per Mail, um sich einzuloggen. Sie können sich mit diesem Kennwort auf dem Anmeldeportal jederzeit einloggen und sich für einen freien Termin Ihrer Wahl anmelden.
  3. Sie erhalten per Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
  4. Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin über das BWV e.V. Berlin per Post.
  5. Der Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr geht erst nach dem Prüfungstermin per Post durch die IHK Berlin raus.
Wenn Sie Fragen zur Einladung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Maria Winkelmann beim BWV e.V. Berlin, Telefon: +49 30 9921149-586, Mail: Maria.Winkelmann@bwv.de.

6. Wo findet die Prüfung statt?

Der schriftliche Prüfungsteil findet beim GPB Consulting GmbH, Beuthstr. 8 in 10117 Berlin statt.
Der praktische Prüfungsteil kann an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den Prüfungsort der praktischen Prüfung werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?

Nach der Gebührenordnung (PDF-Datei · 525 KB) der IHK Berlin:
  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Anmeldeschluss und nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten.
  • Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes bzw. unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Die Abmeldung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen oder wenn Sie sich selbst online angemeldet haben über das Anmeldeportal online.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet wird!

8. Wie läuft die Prüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (160 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung (PDF-Datei · 141 KB) der IHK Berlin).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
  • Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier (PDF-Datei · 116 KB).

9. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung umfasst insbesondere den zielgruppenspezifischen Bedarf, die Angebotsformen, den Leistungsumfang, den Versicherungsfall sowie die rechtlichen Grundlagen und marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen.

10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Wichtige Hinweise, die ab 1. Juli 2023 prüfungsrelevant sind

Ab 1. Juli 2023 wird das Bedingungswerk Proximus 5 für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ nach § 34d der (GewO) eingesetzt.
Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und die Synopsen der einzelnen Sparten finden Sie auf der Homepage des BWV Bildungsverbandes.

Ab 1. Juli 2023 gilt der Rahmenplan (6. Auflage) Dies war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Neuerungen sowie der Aktualisierung des für den schriftlichen Prüfungsteil maßgeblichen Bedingungswerkes “Proximus 5“, erforderlich. 

Auf Grundlage von Proximus 5 wurde die Terminologie in den Lernzielen und -inhalten angepasst. Ergänzungen aber auch Streichungen wurden im notwendigen Umfang durchgeführt. Zudem ermöglicht die graphische Überarbeitung eine verbesserte Handhabung des Rahmenplans über alle Zielgruppen hinweg.
Darüber hinaus wurde die gesetzliche Veränderung der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsprüfung nach der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive (IDD), in den Rahmenplan aufgenommen.

Die Aktualisierung der Lernziele und -inhalte dieses Rahmenplans führt aus Sicht der Sachverständigen zu keiner Erhöhung der bisherigen Stundenempfehlung für die Ausbildung.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen (PDF-Datei · 116 KB) oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier (PDF-Datei · 105 KB).
Das Bedingungswerk „Proximus 5“ dient als Grundlage zur Prüfungsvorbereitung. Proximus 5 ist aber kein zulässiges Hilfsmittel in der Prüfung. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau Versicherungsvermittlung IHK" werden die Prüfungsfragen ab 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Der aktuelle Rahmenplan (6. Auflage) ist ab dem 1. Juli 2023 prüfungsrelevant.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:

11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier.