Informationen/Service

Versicherungsvermittler und -berater

Erlaubnis und Registrierung

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht am 22. Mai 2007 wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister.
Wer als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent/Makler) oder Versicherungsberater tätig sein will, muss daher bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnis und Registrierung stellen und u. a. seine Sachkunde nachweisen. Dafür werden Gebühren erhoben. Versicherungsvermittler und -berater benötigen auch eine Berufshaftpflichtversicherung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB).
Erlaubnisantrag online stellen:
Im IHK-Leistungsportal können Versicherungsvermittler den Erlaubnisantrag online einreichen.

Produktakzessorische Versicherungsvermittler

Sog. produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen nur als Nebenleistung zur Hauptleistung vermitteln, können bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnisbefreiung und Registrierung stellen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt für produktakzessorische Vermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB).

Gebundene Versicherungsvertreter

Gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter) sind nicht erlaubnispflichtig. Diese müssen jedoch über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister registriert werden. Informationen hierzu finden Sie unserem Merkblatt für gebundene Versicherungsvertreter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) .

Annexvermittler

Sog. Annexvermittler sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig. Welche Vermittler hierunter fallen beschreibt unser Merkblatt für Annexvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB).

Weiterbildungspflicht

Seit dem 23. Februar 2018 haben Versicherungsvermittler/-berater sowie ihre unmittelbar bei der Vermittlung mitwirkenden Angestellten die Verpflichtung, sich regelmäßig weiterzubilden. Weitere Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.

Meldung möglicher oder tatsächlicher Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Die IHK Berlin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Berliner Versicherungsvermittler und -berater. Der IHK Berlin können gemäß § 34 d Abs. 12 der Gewerbeordnung mögliche und tatsächliche Verstöße gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 ergangenen Vorschriften gemeldet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Erkenntnisse zu fehlenden Weiterbildungsmaßnahmen, Mängel der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse oder der Sachkunde für die Versicherungsvermittlung.
Die Beschwerde kann per E-Mail, Telefon, Fax oder Post eingereicht werden. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Telefon: 030 31510-555
Fax: 030 31510-119
Post: IHK Berlin, Berufszugang Vermittlerteam, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Die Identität der Hinweisgeber ist im Sinne des § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) geschützt. Bitte beachten Sie die Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot in § 9 HinSchG.
Hier finden Sie das Hinweisgeberschutzgesetz.