Informationen/Service
Versicherungsvermittler und -berater
Erlaubnis und Registrierung
Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht am 22. Mai 2007 wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister.
Wer als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent/Makler) oder Versicherungsberater tätig sein will, muss daher bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnis und Registrierung stellen und u. a. seine Sachkunde nachweisen. Dafür werden Gebühren erhoben. Versicherungsvermittler und -berater benötigen auch eine Berufshaftpflichtversicherung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB).
Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsvermittler (Vertreter/Makler) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB) und unserem Merkblatt für Versicherungsberater (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 185 KB).
Erlaubnisantrag online stellen:
Im IHK-Leistungsportal können Versicherungsvermittler den Erlaubnisantrag online einreichen.
Im IHK-Leistungsportal können Versicherungsvermittler den Erlaubnisantrag online einreichen.
Produktakzessorische Versicherungsvermittler
Sog. produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen nur als Nebenleistung zur Hauptleistung vermitteln, können bei der IHK einen Antrag auf Erlaubnisbefreiung und Registrierung stellen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt für produktakzessorische Vermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB).
Gebundene Versicherungsvertreter
Gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter/Einfirmenvertreter) sind nicht erlaubnispflichtig. Diese müssen jedoch über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister registriert werden. Informationen hierzu finden Sie unserem Merkblatt für gebundene Versicherungsvertreter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) .
Annexvermittler
Sog. Annexvermittler sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig. Welche Vermittler hierunter fallen beschreibt unser Merkblatt für Annexvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB).
Weiterbildungspflicht
Seit dem 23. Februar 2018 haben Versicherungsvermittler/-berater sowie ihre unmittelbar bei der Vermittlung mitwirkenden Angestellten die Verpflichtung, sich regelmäßig weiterzubilden. Weitere Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Meldung möglicher oder tatsächlicher Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Die IHK Berlin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Berliner Versicherungsvermittler und -berater. Der IHK Berlin können gemäß § 34 d Abs. 12 der Gewerbeordnung mögliche und tatsächliche Verstöße gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 ergangenen Vorschriften gemeldet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Erkenntnisse zu fehlenden Weiterbildungsmaßnahmen, Mängel der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse oder der Sachkunde für die Versicherungsvermittlung.
Die Beschwerde kann per E-Mail, Telefon, Fax oder Post eingereicht werden. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
E-Mail: beschwerde-34d@berlin.ihk.de
Telefon: 030 31510-555
Fax: 030 31510-119
Post: IHK Berlin, Berufszugang Vermittlerteam, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Die Identität der Hinweisgeber ist im Sinne des § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) geschützt. Bitte beachten Sie die Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot in § 9 HinSchG.
Hier finden Sie das Hinweisgeberschutzgesetz.
Merkblätter
- Versicherungsvermittler (Vertreter/Makler) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB) (Nr. 2253456)
- Versicherungsberater (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 186 KB) (Nr. 2253348)
- Produktakzessorische Vermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 169 KB) (Nr. 2253350)
- Gebundene Versicherungsvertreter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 143 KB) (Nr. 2253428)
- Annexvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) (Nr. 2253418)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB) (Nr. 2253436)
- Offenlegungspflicht nachhaltige Finanzprodukte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) (Nr. 5346080)
- Impressumspflichten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 249 KB) (Nr. 5372588)
Berufszugang und Antragsformulare
- Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater (Nr. 2253510)
- Versicherungsvermittler/-berater (Nr. 4899936)
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) (Link: http://bundesrecht.juris.de/gewo/index.html)
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Link: http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/index.html)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/)
- EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (2016/97) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 392 KB) (Nr. 3938232)
- IDD-Umsetzungsgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) (Nr. 3938234)
- Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R2358)
- Informations- und Wohlverhaltenspflichten für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32017R2359)
- Geldwäscheprävention (Nr. 3819926)