Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung
- 1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?
- 2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Was kostet die Prüfung?
- 4. Welche Termine werden angeboten?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wo findet die Prüfung statt?
- 7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- 8. Wie läuft die Prüfung ab?
- 9. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
- 10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- 11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?
Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Verbraucher-Immobiliardarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erbracht werden. Die neuen Regelungen sind in § 34i GewO und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) enthalten. Die Rechtsgrundlagen enthalten die Regelungen sowohl für die Vermittler als auch die Honorar-Immobiliardarlehensberater.
Mit den neuen Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 (Richtlinie 2014/17/EU) um. Ziel ist es „kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und –aufnahme“ beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen. Die Vorschriften zur Sachkundeprüfung sind am 6. Mai 2016 in Kraft getreten.
Auch Angestellte, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34i GewO) und zuverlässig sein.
Ergänzende Dokumente:
- Gewerbeordnung
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
- Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)
2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
Anträge auf Befreiung von der Sachkundeprüfung müssen direkt bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, gestellt werden. Im Zuständigkeitsbereich der IHK Berlin ist dies lediglich im Rahmen des § 34d GewO möglich. Für alle weiteren Erlaubnisse nach den §§ 34f, h und i GewO sind die jeweiligen Gewerbeämter zuständig.
- Gemäß § 1 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) durch die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“
- Gemäß § 4 ImmVermV durch gleichgestellte Berufsqualifikationen
- Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
- Personen, die seit dem 21. März 2011 ununterbrochen unselbständig oder selbständig eine Tätigkeit im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 ausüben, wenn sie bei Beantragung der Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 die ununterbrochene Tätigkeit nachweisen können („Alte-Hasen-Regelung“). Achtung: Da die herrschende Rechtsauffassung davon ausgeht, dass die in § 160 Absatz 3 GewO geregelte Alte-Hasen-Regelung nur bis zum Ende der am 21. März 2017 endenden Übergangszeit beantragt werden konnte, sollten Sie Ihre Erlaubnisbehörde (in Berlin: Ordnungsamt) fragen, ob Sie die Alte-Hasen-Regelung im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens noch in Anspruch nehmen können.
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 3 Abs. 5 ImmVermV), die
- eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung haben, oder
- einen Sachkundenachweis erlangt haben nach
- § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) gleichgestellten Abschluss,
- § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
- § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ der IHK Berlin geregelt.
Erläuternde Informationen:
- Gewerbeordnung § 34i
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
- Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)
3. Was kostet die Prüfung?
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB)der IHK Berlin festgelegt.
| Prüfung | Prüfungsgebühr |
| Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) | 360,00 € |
| Wiederholung Vollprüfung | 360,00 € |
| Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil - vom praktischen Prüfungsteil befreit) | 240,00 € |
| Wiederholung Teilprüfung | 240,00 € |
| Wiederholung praktischer Prüfungsteil | 220,00 € |
| Ersatzbescheinigung | 50,00 € |
4. Welche Termine werden angeboten?
Termine 2025
| Schriftlicher Prüfungsteil | Praktischer Prüfungsteil | Anmeldeschlusstermin |
| 18.11.2025 | 21.11.2025 | 21.10.2025 |
Termine 2026
| Schriftlicher Prüfungsteil | Praktischer Prüfungsteil | Anmeldeschlusstermin | Freischaltung zur Anmeldung |
| 20.01.2026 | 23.01.2026 | 23.12.2025 | ist erfolgt |
| 17.03.2026 | 20.03.2026 | 17.02.2026 | ist erfolgt |
| 16.06.2026 | 19.06.2026 | 19.05.2026 | nicht vor Februar 2026 |
| 14.07.2026 | 17.07.2026 | 19.06.2026 | nicht vor Februar 2026 |
| 15.09.2026 | 18.09.2026 | 18.08.2026 | nicht vor Februar 2026 |
| 17.11.2026 | 20.11.2026 | 20.10.2026 | nicht vor Februar 2026 |
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.
Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme manchmal fehleranfällig sein. Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB).
Man kann sich nur mit einer persönlichen E-Mail-Adresse zur Prüfung anmelden. Jede E-Mail-Adresse kann nur einmalig einer natürlichen Person zugewiesen werden.
Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 665 KB)
Erstregistrierung über das Onlineportal:
- Bei erstmaliger Benutzung des Onlineportal ist eine Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten. Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
Anmeldung zur Prüfung:
- Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin anfallen.
- Achtung: ggfs. muss der Nachweis eines Befreiungstatbestandes hochgeladen werden (PDF, JPG, PNG, JPEG-Format und mit max. 10 MB)
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach dem Anmeldeschlusstermin per E-Mail.
- Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: doreen.roensch@berlin.ihk.de
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach den erfolgten Prüfungen per Post.
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
6. Wo findet die Prüfung statt?
Der schriftliche Prüfungsteil findet in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin statt. Mehr Infos zur Anfahrt
Der praktische Prüfungsteil kann an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den Prüfungsort der praktischen Prüfung werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB)der IHK Berlin ist jeder Rücktritt gebührenpflichtig, unabhängig vom Grund des Rücktritts:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese wird in Form einer Gutschrift zum Originalgebührenbescheid nach der Prüfung schriftlich an den Rechnungsempfänger verschickt.
- Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes und unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung im Onlineportal ab.
Für den Prüfungstermin November 2025 über das Onlineportal.
Ab dem Prüfungstermin Januar 2026 über das Onlineportal.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Sollte Ihnen die Abmeldung über das Portal der IHK Berlin nicht möglich sein, muss die Abmeldung vorzugsweise per E-Mail erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung der Prüfungsversuch als "Nicht bestanden" bewertet wird!
8. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (150 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)der IHK Berlin).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
- Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
- Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
- Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB).
9. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt.
10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB)oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 99 KB).
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB)zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:
11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier.