Recht und Steuern

Registrierung Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)

Seit dem 21. März 2016 benötigen Gewerbetreibende, die Verbraucher-Darlehensverträge zum Erwerb von Immobilien i. S. v. § 491 Absatz 3 BGB oder entsprechende Finanzierungshilfen i .S. v. § 506 BGB vermitteln wollen, eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Um die Tätigkeit ausüben zu dürfen, muss der Erlaubnisinhaber sich und seine in diesem  Bereich unmittelbar tätigen Mitarbeiter im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) registrieren lassen.

Zuständig für das Erlaubnisverfahren und die Aufsicht über bestehende Erlaubnisse sind in Berlin die Ordnungsämter. Dort erhalten Sie Informationen zum Erlaubnisverfahren und können die Anträge für die Erlaubnis, die Registrierung und Änderung der Registerdaten stellen. Die für die Registrierung und Registerdatenänderung erforderlichen Unterlagen schickt das Ordnungsamt an die IHK Berlin, die für die Registrierung zuständig ist.

Registrierungspflicht
Der Gewerbetreibende selbst sowie seine unmittelbar bei der Vermittlung bzw. Beratung mitwirkenden Mitarbeiter und Personen in Leitungsfunktion (Angestellte) müssen als Solche im Vermittlerregister registriert werden. Die Registrierungsanträge müssen bei den Berliner Ordnungsämtern gestellt werden. (Ausnahme: Registrierungsantrag von Angestellten ist direkt bei der IHK zu stellen.) Das Ordnungsamt leitet eine Kopie der § 34i-Erlaubnisurkunde mit dem Registrierungsantrag an die IHK Berlin zwecks Registrierung weiter. Den Erlaubnisinhaber betreffende Registerdatenänderungsanträge sind beim Ordnungsamt zu stellen.
Ausnahme: Die o. g. Angestellten betreffende Registerdatenänderungsanträge sind bei der IHK zu stellen. Bitte verwenden Sie hierzu unser Formular "Registrierung von Mitarbeitern (Arbeitnehmern) des Immobiliardarlehensvermittlers" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB).

Mit Wirkung ab dem 29. Juli 2017 wurde in § 34i Absatz 5 GewO der Satz aufgenommen: "Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben." 34i-GewO-Erlaubnisinhaber, die auch die Honorar-Beratung im Vermittlerregister haben eintragen lassen, sollten deshalb überprüfen, ob ihre Registrierung diesbezüglich noch der aktuellen Rechtslage entspricht.

Gemäß der Gebührenordnung der IHK Berlin werden für das Registrierungsverfahren folgende Gebühren erhoben:
Registrierungsverfahren Immobiliardarlehensvermittler
155,00 Euro
Registrierungsverfahren von Beschäftigten
(Eintragung, Änderung, Löschung je Person)
35,00 Euro
Änderung der Registerdaten
35,00 Euro