Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung

1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten? 

Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Verbraucher-Immobiliardarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erbracht werden. Die neuen Regelungen sind in § 34i GewO und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) enthalten. Die Rechtsgrundlagen enthalten die Regelungen sowohl für die Vermittler als auch die Honorar-Immobiliardarlehensberater. 
Mit den neuen Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 (Richtlinie 2014/17/EU) um. Ziel ist es „kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und –aufnahme“ beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen.  Die Vorschriften zur Sachkundeprüfung sind am 6. Mai 2016 in Kraft getreten.
Auch Angestellte, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34i GewO) und zuverlässig sein.  
Ergänzende Dokumente: 

2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit? 

  • Gemäß § 1 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) durch die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ 
  • Gemäß § 4 ImmVermV durch gleichgestellte Berufsqualifikationen 
  • Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise  
  • Personen, die seit dem 21. März 2011 ununterbrochen unselbständig oder selbständig eine Tätigkeit im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 ausüben, wenn sie bei Beantragung der Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 die ununterbrochene Tätigkeit nachweisen können („Alte-Hasen-Regelung“). Achtung: Da die herrschende Rechtsauffassung davon ausgeht, dass die in § 160 Absatz 3 GewO geregelte Alte-Hasen-Regelung nur bis zum Ende der am 21. März 2017 endenden Übergangszeit beantragt werden konnte, sollten Sie Ihre Erlaubnisbehörde (in Berlin: Ordnungsamt) fragen, ob Sie die Alte-Hasen-Regelung im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens noch in Anspruch nehmen können. 
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 3 Abs. 5 ImmVermV), die 
  1. eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung haben, oder  
  2. einen Sachkundenachweis erlangt haben nach  
    1. § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) gleichgestellten Abschluss,  
    2. § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder 
    3. § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung. 
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ der IHK Berlin geregelt. 
Erläuternde Informationen: 

3. Was kostet die Prüfung?  

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB)der IHK Berlin festgelegt.  
Prüfung 
Prüfungsgebühr 
Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 
360,00 € 
Wiederholung Vollprüfung 
360,00 € 
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 
240,00 € 
Wiederholung Teilprüfung 
240,00 € 
Wiederholung praktischer Prüfungsteil 
220,00 € 
Ersatzbescheinigung 
50,00 € 

4. Welche Termine werden angeboten? 

Termine 2024 

Schriftlicher Prüfungsteil 
Praktischer Prüfungsteil
Anmeldeschlusstermin
16.04.2024
19.04.2024
19.03.2024
11.06.2024
14.06.2024
14.05.2024
16.07.2024
19.07.2024
18.06.2024
17.09.2024
20.09.2024
20.08.2024
12.11.2024
15.11.2024
15.10.2024

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an? 

Wichtige Hinweise:  

Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 28 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich. 

Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. Eine Übersicht über IHKs, die die Prüfung anbieten, finden Sie hier.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Portal der IHK Berlin. Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Anmeldung einmalig auf dem Portal der IHK registrieren müssen.  
  1. Einmaliges Anfordern Ihrer Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zugangsdaten anfordern“ und füllen sie das Formular „Registrierung“ aus. Ihre Zugangsdaten vergeben sie während des Registrierungsprozesses selbständig. Sie bestehen aus ihrer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort. 
  2. Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten 
  3. Prüfungstermin auswählen und beachten Sie die erforderliche Prüfungsart 
  4. Anmeldeformular ausfüllen, Nutzungs- und Rücktrittbedingungen bestätigen, Anmeldung bestätigen 
  5. Achtung: ggfs. muss der Nachweis eines Befreiungstatbestandes hochgeladen werden (PDF- oder JPG-Format und mit max. 3 MB) 
  6. Online zahlen mit Kreditkarte (VISA/MasterCard), PayPal, paydirekt (Onlineüberweisung über Giropay) oder Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB)durch einen Dritten hochladen 
  7. Eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung per E-Mail. 
Im Portal können Sie Ihren Bearbeitungsstatus für Ihre Prüfung jederzeit verfolgen.  
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden. 
Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin. 
Prüfungsteilnehmende können über ihr Unternehmen oder Bildungsträger angemeldet werden. Der Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung wird dann der jeweiligen Firma bzw. dem Bildungsträger zugestellt. Hierfür ist die Freigabe eines Firmenaccounts durch die IHK Berlin notwendig. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an uns, um nähere Informationen zu erhalten und die Freischaltung zu beantragen.   
Übernimmt Ihr Arbeitgeber/Unternehmen die Zahlung der Gebühr, ist hierfür eine Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) erforderlich. Bitte drucken Sie dazu die Kostenübernahmeerklärung aus und lassen diese in Ihrem Unternehmen ausfüllen. Das ausgefüllte Dokument laden Sie während Ihrer Onlineanmeldung bitte an der entsprechenden Stelle im Portal hoch. 

6. Wo findet die Prüfung statt?

Der schriftliche Prüfungsteil findet in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin statt.
Der praktische Prüfungsteil kann an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den Prüfungsort der praktischen Prüfung werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten? 

Nach der Gebührenordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB)der IHK Berlin ist jeder Rücktritt gebührenpflichtig: 
  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.  
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese wird in Form einer Gutschrift zum Originalgebührenbescheid nach der Prüfung schriftlich an den Rechnungsempfänger verschickt.  
  • Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes und unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an. 
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Im Falle der Prüfung Immobiliardarlehensvermittlung bedeutet dies, dass Sie im Portal der IHK Berlin unter "Meine Prüfungen" Ihre Prüfungsteilnahme stornieren. Dies ist nur bis zum Beginn der Prüfung möglich. Sollte Ihnen die Abmeldung über das Portal der IHK Berlin nicht möglich sein, muss die Abmeldung vorzugsweise per E-Mail erfolgen. 
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung der Prüfungsversuch als "Nicht bestanden" bewertet wird! 

8. Wie läuft die Prüfung ab? 

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (150 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden. 
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)der IHK Berlin). 
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung. 
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden: 
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst 
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst 
  • Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst 
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB)

9. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung? 

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt.  

10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor? 

Wichtige Hinweise, die ab 1. März 2024 im praktischen Prüfungsteil zu berücksichtigen sind:
Im Rahmen der Qualitätssicherung des praktischen Prüfungsteils der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ wurden die Prüfungsunterlagen von Fachexperten aktualisiert. Die Fallvorgaben wurden hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen aktualisiert und die Punkteverteilung im Protokollbogen angepasst. Die neuen Prüfungsunterlagen werden ab dem 1. März 2024 eingeführt und sind somit prüfungsrelevant
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB)oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB)zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.  
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung: 

11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren? 

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier