IHK Berlin
Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (nach § 34k GewO)
- Aktuelles
- 1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK und welche Rechtsvorschriften gelten?
- 2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Was kostet die Prüfung?
- 4. Welche Termine werden angeboten?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wo findet die Prüfung statt?
- 7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- 8. Wie läuft die Prüfung ab?
- 9. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
- 10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- 11. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
- 12. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Aktuelles
Da die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK“ neu eingeführt wird, stehen derzeit noch nicht alle Informationen abschließend fest. Sobald weitere Einzelheiten vorliegen, ergänzen wir diese Seite und aktualisieren sie regelmäßig. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig und regelmäßig auf dieser Internetseite.
1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK und welche Rechtsvorschriften gelten?
Zum 20. November 2026 wird mit dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen eingeführt. Erfasst sein können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen. Nicht erfasst ist die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen; für diese Tätigkeiten gilt weiterhin § 34i GewO.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34k GewO gehört unter anderem die Sachkunde. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ beziehungsweise „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ dient dem erforderlichen Nachweis der für die Vermittlung und Beratung von Verbraucherdarlehen erforderlichen rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse.
Die maßgeblichen Regelungen zur Erlaubnispflicht und zum Sachkundenachweis finden sich in § 34k GewO sowie in der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV). Die Durchführung der Sachkundeprüfung bei der IHK Berlin richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ / „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“.
Weitergehende Informationen zu § 34k GewO finden Sie hier: Der neue Darlehensvermittler
Ergänzende Dokumente:
- § 34k Gewerbeordnung
- Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV)
- Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB)
2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
Anträge auf Befreiung von der Sachkundeprüfung müssen direkt bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, gestellt werden. Im Zuständigkeitsbereich der IHK Berlin ist dies lediglich im Rahmen des § 34d GewO möglich. Für alle weiteren Erlaubnisse nach den §§ 34f, h, i und k GewO sind die jeweiligen Gewerbeämter zuständig.
Gemäß des neu eingefügten § 162 GewO wird es eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung geben. Nähere Informationen finden Sie hier
Gemäß des neu eingefügten § 162 GewO wird es eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung geben. Nähere Informationen finden Sie hier
- Gemäß § 1 Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK“
- Gemäß § 4 DarlVermV durch gleichgestellte Berufsqualifikationen
- Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Erläuternde Informationen:
- § 34k Gewerbeordnung
- Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV)
3. Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt 260,00 €, auch für Wiederholungsprüfungen.
Ersatzbescheinigungen kosten 50,00 €.
Ersatzbescheinigungen kosten 50,00 €.
Die neue Prüfungsgebühr wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) der IHK Berlin festgelegt.
4. Welche Termine werden angeboten?
Termine 2026
| Datum | Anmeldeschluss |
|
Schriftlich 16.11.2026
|
02.11.2026 |
| Schriftlich 24.11.2026 | 10.11.2026 |
| Schriftlich 14.12.2026 | 30.11.2026 |
| Schriftlich 18.12.2026 | 04.12.2026 |
Alle derzeit buchbaren Termine finden Sie hier. Termine werden nur bei entsprechend genügender Anfrage durchgeführt.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wichtige Hinweise:
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Wird der Prüfungstermin nicht angezeigt, dann ist kein Platz mehr verfügbar. Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden. Bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 14 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Wird der Prüfungstermin nicht angezeigt, dann ist kein Platz mehr verfügbar. Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden. Bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 14 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme manchmal fehleranfällig sein. Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB)
Man kann sich nur mit einer persönlichen E-Mail-Adresse zur Prüfung anmelden. Jede E-Mail-Adresse kann nur einmalig einer natürlichen Person zugewiesen werden.
So melden Sie sich an: Anleitung zur Onlineanmeldung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1137 KB)
- Benutzerkonto anlegen:
Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse und einem Passwort unter:
Link Benutzerkonto registrieren - Prüfung anmelden:
Nach der Registrierung starten Sie Ihre Anmeldung hier:
Link zur Anmeldung Darlehensvermittler
Das sollten Sie noch wissen:
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, sonst verfällt die Registrierung.
- Ihre Anmeldungsbestätigung wird von der IHK Berlin geprüft und kommt nach wenigen Tagen per E-Mail. Nur mit dieser Bestätigung ist die Teilnahme möglich. Danach sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach dem Anmeldeschlusstermin per E-Mail.
- Nach der E-Payment-Zahlung (Kreditkarte oder PayPal), erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der Anmeldebestätigung per Mail.
Bei abweichende Rechnungsanschrift wird der Gebührenbescheid nach der schriftlichen Prüfung per Post versendet. - Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: darlehensvermittlung@berlin.ihk.de
- Login funktioniert nicht? Klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und vergeben ein neues Passwort.
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach den erfolgten Prüfungen per Post.
6. Wo findet die Prüfung statt?
Die Prüfung findet in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin statt. Mehr Infos zur Anfahrt
7. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 EUR fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung bzw. nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten.
- Bei Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes und unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung im Onlineportal ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Sollte Ihnen die Abmeldung über das Portal der IHK Berlin nicht möglich sein, muss die Abmeldung vorzugsweise per E-Mail erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als „Nicht bestanden" bewertet wird!
8. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfung wird schriftlich und PC-gestützt durchgeführt. Ein mündlicher oder praktischer Prüfungsteil ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung besteht aus drei Prüfbereichen:
| Prüfbereich 1 | Kenntnisse für die Darlehensvermittlung und -beratung (40 Aufgaben je 1 Punkt) |
| Prüfbereich 2 | Finanzierung und Kreditprodukte (60 Aufgaben je 1 Punkt) |
| Prüfbereich 3 | Kundenberatung - wird integriert in die Prüfbereiche 1 und 2 |
Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 150 Minuten ohne Pause.
Die Aufgaben werden in elektronisch auswertbaren Aufgabentypen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen und weitere digital auswertbare Aufgabentypen) gestellt.
Unter dem Link DIHK Prüfungsvorbereitung online finden Sie eine Demoversion zu einer PC-Prüfung. Mit einem Klick auf die Demoprüfung können Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut machen.
Als Hilfsmittel ist ein nicht programmierbarer, selbst mitgebrachter Taschenrechner zugelassen. Zusätzlich steht in der Prüfungssoftware ein Taschenrechner zur Verfügung.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn die geprüfte Person insgesamt über alle Prüfbereiche mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt, also mindestens 50 Punkte von 100 Punkte.
Das Prüfungsergebnis ist direkt nach dem Abschließen der schriftlichen PC-Prüfung zu sehen.
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält die geprüfte Person eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
9. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu Artikel 1 § 1 Absatz 2) der Darlehensvermittlungsverordnung geregelt.
10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und beherrscht werden müssen.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbstständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
- WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
- Bundesagentur für Arbeit – Kursnet
- Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung “mein NOW”
Im Buchhandel finden Sie zudem in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Da diese Prüfung neu eingeführt wird, befinden sich auch vorbereitende Institutionen und mögliche Anbieter von Fachliteratur noch in der Erstellungsphase. Es kann daher sein, dass passende Kurse und Literatur erst nach und nach zur Verfügung stehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
11. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
Informationen werden bereitgestellt, sobald die Anmeldung zur Prüfung möglich ist.
12. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.