Darlehensvermittler

Erlaubnis und Registrierung Darlehensvermittler

1. Wer benötigt eine Erlaubnis?

Gemäß § 34 k Abs. 1 GewO benötigen selbständige Darlehensvermittler ab dem 20.11.2026 eine Erlaubnis:
Wer gewerbsmäßig gegen eine Vergütung, die aus einer Geldzahlung oder einem sonstigen vereinbarten wirtschaftlichen Vorteil bestehen kann, den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 491 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder von Finanzierungshilfen nach § 506 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen oder Dritte zu solchen Verträgen beraten oder in anderer Weise beim Abschluss eines solchen Vertrages behilflich sein will (Darlehensvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

2. Wer erteilt die Erlaubnis?

In Berlin ist der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamtes beantragt werden.
Beim zuständigen Ordnungsamt erhalten Sie weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren. Den Erlaubnisantrag können Sie ab 20.11.2026 online stellen:

3. Besteht eine Registrierungspflicht?

Darlehensvermittler sind verpflichtet, sich und die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

4. Wo stelle ich den Registrierungsantrag?

In Berlin ist der Antrag auf Registrierung bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit. Den Registrierungsantrag können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Das Ordnungsamt schickt nach Erteilung der Erlaubnis Ihren Registrierungsantrag zusammen mit der 34k-Erlaubnis an die IHK Berlin für die Eintragung in das Vermittlerregister. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung von der IHK Berlin.

5. Muss ich Änderungen meiner Daten melden?

Änderungen Ihrer im Register gespeicherten Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Hierfür stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt (Erlaubnisbehörde) einen Antrag auf Änderung der Registerdaten. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit.
Nach erfolgter Überprüfung leitet das Ordnungsamt Ihren Änderungsantrag an die IHK Berlin weiter. Diese nimmt die Änderungen im Vermittlerregister vor. Nach erfolgter Änderung Ihrer Daten erhalten Sie von der IHK Berlin eine Bestätigung.
Bitte beachten Sie:
Änderungen zu Mitarbeitern sind der IHK Berlin direkt zu melden.

6. Sind meine Mitarbeiter registrierungspflichtig?

Darlehensvermittler sind verpflichtet, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Die entsprechenden Angaben sowie Änderungen dieser Angaben sind der IHK Berlin unverzüglich mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier:

6. Darf ich gleichzeitig als Vermittler und Berater tätig sein?

Honorar-Darlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Darlehensvermittler und Darlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Darlehensberater ausüben (§ 34 k Absatz 5 Satz 2 GewO).

7. Wofür werden Gebühren erhoben?

Gemäß der Gebührenordnung der IHK Berlin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) werden folgende Gebühren erhoben:
Registrierungsverfahren Darlehensvermittler 155 €
Änderung der Registerdaten 35 €
Registrierungs-, Änderungs- und Löschungsverfahren von Beschäftigten (je Person) 35 €