Sach- und Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung Krankentransport und Rettungsdienst

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Krankentransport?

Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG) von der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind neben dem Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit erhalten Sie auf dieser Internetseite.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Krankentransport gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.
Aus Kapazitätsgründen prüfen wir leider keine Teilnehmer aus anderen Bundesländern.

3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Die Fachkundeprüfung Krankentransport bei der IHK Berlin ist auf das unternehmerische Denken und Handeln auf dem Gebiet des privaten Krankentransports/der Notfallrettung ausgerichtet.
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige und inhaltliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen voraus. Hierbei ist das Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin (RDG) von 8. Juli 1993 in der jeweiligen gültigen Fassung eines der wichtigsten Gesetze. Die DIN EN 1789- Deutsche Fassung „ Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung-Krankenkraftwagen“ stellt ebenfalls eine unerlässliche Informationsquelle für die Prüfung dar. Sehr gute Kenntnisse zum Kassenbuch, zur Personalplanung, den Lohnkosten und den jeweiligen Abrechnungsmodalitäten etc. bilden eine wichtige Basis für den zukünftigen Unternehmenserfolg und sind somit ebenfalls Prüfungsinhalt, wie in Anlage 1 zum Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB) aufgeführt.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de
https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden. Für das Bestehen der Fachkundeprüfung Krankentransport sind umfassende Fachkenntnisse laut Anlage 1 im Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB) erforderlich.

4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

In unserem Merkblatt (Anlage 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB)) sind alle Sachgebiete und gesetzliche Grundlagen aufgelistet, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?

Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.

Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!

Vor der Fachkundeprüfung

  • Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
  • Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.

Während der Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
  • Schriftliche Prüfung
    • Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte)
    • Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte)
  • Mündliche Prüfung
    • Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Die Prüfung besteht, wer mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktezahl (= 90 Punkte) und in jedem (auch im mündlichen) Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punktezahl erreicht. Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen 80% der möglichen Punkte (entspricht 60% der Gesamtpunktezahl) erreicht, ist von der mündlichen Prüfung befreit.

6. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?

  • Wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung Ihre Fachkundebescheinigung per Post.
  • Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls ein bis zwei Wochen nach der Prüfung einen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis.

7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung erfolgt über das Portal der IHK Berlin. Führen Sie dafür bitte die folgenden sechs Schritte durch. Bitte beachten Sie, dass sie sich vor der Anmeldung einmalig auf dem Portal der IHK registrieren müssen.
  • Einmaliges Anfordern Ihrer Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zugangsdaten anfordern“ und füllen sie das Formular „Registrierung“ aus. Ihre Zugangsdaten vergeben sie während des Registrierungsprozesses selbständig. Sie bestehen aus ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort.
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Prüfungstermin auswählen
  • Anmeldeformular ausfüllen, Nutzungs- und Rücktrittsbedingungen bestätigen, Anmeldung bestätigen
  • Online zahlen mit Kreditkarte (VISA/MasterCard), PayPal
    Eine Anmeldung mit Barzahlung im Service Center ist nicht möglich.
  • Eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung auf dem Portal der IHK Berlin von der Fachkundeprüfung ab:
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Auswählen des Menüpunkts „Meine Prüfung“
  • Klicken auf den Button „Stornieren“ und im zweiten Schritt auf „verbindlich Stornieren“
  • Ihre Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Rücktrittsgebühr auf das bei der Anmeldung angegebene Konto bzw. Ihre Kreditkarte innerhalb von 4 Wochen gutgeschrieben.
Höhe der Rücktrittsgebühr:
  • Vor dem Anmeldeschluss: 65,- EUR
  • Nach dem Anmeldeschluss: 50 % der Prüfungsgebühr (125,- EUR)
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis :50 % der Prüfungsgebühr (125,- EUR)
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100% der Prüfungsgebühr
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie per Mail unmittelbar nach der Stornierung.

9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?

Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist kein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen, da anderenfalls die volle Prüfungsgebühr verfällt.

10. Was kostet die Prüfung?

Prüfung Gebühr
Fachkundeprüfung Krankentransport 300,00 €

11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?

Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.

12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?

Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Krankentransport/Rettungsdienst regelmäßig Prüfungstermine an. Diese werden im Online-Portal ca. 2 Monate im Vorfeld veröffentlicht.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
2024
Termin Anmeldeschluss
Schriftlich 18.11.2024
Mündlich 03.12.2024*
28.10.2024
Termin ist online freigeschaltet
Schriftlich 20.01.2025
Mündlich 29.01. und 30.01.2025*
17.12.2024
Termin ist online freigeschaltet
Schriftlich 05.05.2025
Mündlich 21.05.- 22.05.2025
14.04.2025
Termin ist online noch nicht freigeschaltet
Schriftlich 30.06.2025
Mündlich 16.07.- 17.07.2025
09.06.2025
Termin ist online noch nicht freigeschaltet
Schriftlich 03.11.2025
Mündlich 12.11.- 13.11.2025
13.10.2025
Termin ist online noch nicht freigeschaltet
* Änderungen vorbehalten

13. Wo kann ich mein schriftliches Prüfungsergebnis online einsehen?

Sie haben sich für einen Prüfungstermin über das Portal der IHK Berlin angemeldet. Ihr Prüfungsergebnis finden Sie nach der schriftlichen Prüfungskorrektur in Ihrem Online-Account. Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Meine Prüfungen auswählen
  • voreingestelltes Datum oben rechts löschen und Suche (grüne Lupe) aktivieren
  • Folgender Status ist möglich:
    • Status: schriftlich nicht bestanden:
      Der Prüfling erhält in den nächsten Tagen seinen Bescheid per Post. Im Nicht-Besteher-Bescheid sind die Punkte für Teil 1 und 2 aufgeführt. Gesamtstatus im Portal ist „nicht bestanden“
    • Status: schriftlich bestanden und mündlich zugelassen:
      Der Prüfling erhält eine Einladung zum mündlichen Teil. Es werden noch keine Punkte mitgeteilt, da sich der Prüfling noch in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet. Die Prüfung ist erst nach der mündlichen Prüfung beendet. Gesamtstatus im Portal ist noch „offen“.
    • Status: schriftlich bestanden und mündlich befreit:
      Der Prüfling hat die Prüfung direkt bestanden und muss nicht mehr in die mündliche Prüfung. Die Bescheinigung kommt in den nächsten Tagen per Post. Gesamtstatus ist „bestanden“

14. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?

Jeder Unternehmer, der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG). Der Unternehmer muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit die Genehmigung erteilt wird. Dafür muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf zwei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Krankentransportunternehmen erfolgen.
Stand: 15.10.2024