Fachkundeprüfung Krankentransport und Rettungsdienst

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Krankentransport?

Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG) von der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind neben dem Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit erhalten Sie auf dieser Internetseite.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Krankentransport gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.

3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Die Fachkundeprüfung Krankentransport bei der IHK Berlin ist auf das unternehmerische Denken und Handeln auf dem Gebiet des privaten Krankentransports/der Notfallrettung ausgerichtet.
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige und inhaltliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen voraus. Hierbei ist das Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin (RDG) von 8. Juli 1993 in der jeweiligen gültigen Fassung eines der wichtigsten Gesetze. Die DIN EN 1789- Deutsche Fassung „ Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung-Krankenkraftwagen“ stellt ebenfalls eine unerlässliche Informationsquelle für die Prüfung dar. Sehr gute Kenntnisse zum Kassenbuch, zur Personalplanung, den Lohnkosten und den jeweiligen Abrechnungsmodalitäten etc. bilden eine wichtige Basis für den zukünftigen Unternehmenserfolg und sind somit ebenfalls Prüfungsinhalt, wie in Anlage 1 zum Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB) aufgeführt.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden. Für das Bestehen der Fachkundeprüfung Krankentransport sind umfassende Fachkenntnisse laut Anlage 1 im Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB) erforderlich.

4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

In unserem Merkblatt (Anlage 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB)) sind alle Sachgebiete und gesetzliche Grundlagen aufgelistet, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?

Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.

Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!

Vor der Fachkundeprüfung

  • Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
  • Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.

Während der Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
  • Schriftliche Prüfung
    • Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte)
    • Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte)
  • Mündliche Prüfung
    • Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Die Prüfung besteht, wer mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktezahl (= 90 Punkte) und in jedem (auch im mündlichen) Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punktezahl erreicht. Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen 80% der möglichen Punkte (entspricht 60% der Gesamtpunktezahl) erreicht, ist von der mündlichen Prüfung befreit.

6. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Aufgrund eines Systemwechsels bitten wir alle Teilnehmenden der Wiederholungsprüfung, sich im neuen Anmeldesystem zu registrieren. Siehe nachfolgende Erklärung.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter durchführen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB). Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 651 KB).
Erstregistrierung über das Online Portal:
  • Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung hier notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten. Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
Anmeldung zur Prüfung:
  • Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren nach der Gebührenordnung der IHK Berlin anfallen.
  • Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
  • Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse nach der Prüfung versendet.
  • Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: Fachkundeverkehr@berlin.ihk.de
  • Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.

7. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?

Ihr Prüfungsergebnis finden Sie in Ihrem Online-Account. Sie erhalten als Benachrichtigung eine E-Mail, ab wann das Ergebnis online gestellt ist. Bitte loggen sich dazu im Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten ein.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
  • Button “Meine Termine” auswählen
  • Bei der gewünschten Prüfung „Status der Gesamtprüfung“ beachten
Folgender Status der Gesamtprüfung ist möglich:
  • Schriftlicher Prüfungsteil "nicht bestanden":
    Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post und wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Schriftlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält per Mail eine Einladung zur mündlichen Prüfung (außer bei über 90 Punkten untenstehenden Hinweis* beachten)
  • mündlicher Prüfungsteil “nicht bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post.
  • mündlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen eine Bescheinigung per Post.
  • *Hinweis: Sofern Sie den schriftlichen Teil mit mindestens 90 Punkten bestanden haben, sind Sie von der mündlichen Prüfung befreit. Im Onlineportal wird dann kein Termin zur mündlichen Prüfung angezeigt.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück? Welche Rücktrittsgebühren fallen an?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
  • Meine Termine auswählen
  • Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender E-Mailadresse: fachkundeverkehr@berlin.ihk.de
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie per Mail unmittelbar nach der Stornierung.

9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?

Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist kein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen, da anderenfalls die volle Prüfungsgebühr verfällt.

10. Was kostet die Prüfung?

Prüfung Gebühr
Fachkundeprüfung Krankentransport 300,00 €

11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?

Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.

12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?

Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Krankentransport/Rettungsdienst regelmäßig Prüfungstermine an. Diese werden im Online-Portal ca. 1 Monat im Vorfeld veröffentlicht.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
2025
Termin Anmeldeschluss
Schriftlich 17.11.2025
Mündlich 01.12. - 02.12.2025*
27.10.2025
Schriftlich 17.02.2026
Mündlich 04.03. - 05.03.2026*
26.01.2026
Termin wird am 04.12.2025 freigeschaltet
Schriftlich 02.06.2026
Mündlich 10.06. - 11.06.2026*
11.05.2026
Schriftlich 08.09.2026
Mündlich 17.09. - 18.09.2026*
17.08.2026
Schriftlich 24.11.2026
Mündlich 02.12. - 03.12.2026*
02.11.2026
* Änderungen vorbehalten

13. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?

Jeder Unternehmer, der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG). Der Unternehmer muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit die Genehmigung erteilt wird. Dafür muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf zwei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Krankentransportunternehmen erfolgen.
Stand: 27.11.2025