Prüfung Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Die Prüfung im Beruf “Fachmann/-frau für Systemgastronomie” wurde 2022 neu geordnet und wird in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2024 | 23.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2024 | 26.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Sommer 2025 | 06.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025 | 25.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
Sommer 2026 | 28.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024 | 24.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2024 | 27.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Sommer 2025 | 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025 | 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
Sommer 2026 | 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Abschlussprüfung
Sommer 2024 |
Schriftliche Prüfung:
23. und 24.04.2024
|
(Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2024/2025 |
Schriftliche Prüfung:
26. und 27.11.2024
|
(Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Sommer 2025 |
Schriftliche Prüfung:
06. und 07.05.2025
|
(Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2025/2026 |
Schriftliche Prüfung:
26. und 27.11.2025
|
(Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel vor den Winterferien statt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Ausbildungsverordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
Für die Anmeldung zur Zusatzqualifikation Bar & Wein gehen Sie bitte auf unsere Internetseite.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Schriftliche Abschlussprüfung
Produktion und Service | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
1 Arbeitsaufgabe | 90 Minuten |
Inkl. situatives Fachgespräch | max. 10 Minuten |
Im praktischen Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die Bestellung eines Gastes annehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder Gerichten sowie zu Getränken beraten,
- eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zubereiten und servieren oder präsentieren,
- Arbeitsschritte planen,
- den Arbeitsplatz einrichten,
- Gästewünsche und -bedürfnisse berücksichtigen,
- verkaufsfördernd beraten,
- dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung erläutern,
- die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes prüfen und
- Hygieneanforderungen beachten kann.
Bewertet werden die Arbeitsaufgabe, die im schriftlichen Teil erbrachten Leistungen und das situative Fachgespräch.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich „Produktion und Service“ sind die Bewertung wie folgt zu gewichten:
Die Bewertung für den ersten Teil (schriftlich) mit 30 Prozent und die Bewertung für den zweiten Teil (praktisch) mit 70 Prozent.
Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 geht mit 25 % in die Abschlussprüfung Teil 2 ein.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Schriftliche Abschlussprüfung
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung | 90 Minuten |
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie | 120 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
1 Arbeitsaufgabe (Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie) | 90 Minuten |
Inkl. auftragsbezogenes Fachgespräch | max. 10 Minuten |
Für die Erstellung der Arbeitsaufgabe legt der Prüfungsausschuss drei der folgenden Gebiete zu Grunde:
- Organisation, Prozesse und Standards in der Systemgastronomie
- Produkteinführung
- Warenwirtschaft
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Teamkommunikation und Personalaufgaben
Im praktischen Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die berufstypischen Aufgabenstellungen erfassen,
- Vorgehensweisen aufzeigen und begründen sowie
- Probleme analysieren, Lösungswege aufzeigen und begründen,
- betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten,
- unternehmens-, gast- und mitarbeiterorientiert handeln sowie
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen kann.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Produktion und Service (Abschlussprüfung Teil 1) | 25 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung | 20% |
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie | 20% |
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie | 25 % |
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 der Ausbildungsordnung
- im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in mindestens drei Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich der Abschlussprüfung Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündlich Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
b) „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ oder c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten einen abschließenden Bescheid der IHK.
- Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen das HOGA-Team unter der Tel.-Nr. 030 31510-789 oder per E-Mail: hoga.pruefungen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 09/2024