Prüfung Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Die Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) im Beruf “Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement” findet im vierten Ausbildungshalbjahr zum Zeitpunkt der Herbst- bzw. Frühjahrsprüfung statt. Die schriftlichen Abschlussprüfungen Teil 2 (AP Teil 2) werden an zwei aufeinander folgenden Tagen zur Abschlussprüfung Sommer bzw. Winter durchgeführt. Darüber hinaus muss ein fallbezogenes Fachgespräch absolviert werden.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
2025
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025 | 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024) |
Herbst 2025 | 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025) |
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025 | 06. und 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025/2026 | 25. und 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
2026
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026 | 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Herbst 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2026) |
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026 | 28. und 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026/2027 | 24. und 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Terminplan Abschlussprüfung Teil 1 - Frühjahr 2025
25.03.2025 |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1 -
Einladungen werden ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail versandt und sind dann im Online-Portal einsehbar.
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Terminplan Abschlussprüfung Teil 2 - Sommer 2025
bis 01.02.2025 |
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Teil 2
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ab 01.02. bis 20.02.2025 |
Anmeldeschluss für „Antrag auf vorzeitige Zulassung“
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02.04.2025 |
PIN-Vergabe für das Hochladen der Reporte
(an Prüfungsteilnehmer/innen und Ausbildungsbetriebe)
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bis spätestens
30.04.2025 bis 12 Uhr
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(gilt nur für die Teilnehmer/innen die den Report gewählt haben)
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06.05.2025 und
07.05.2025
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Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 -
Einladungen werden ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail versandt und sind dann im Online-Portal einsehbar.
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Online-Portal - vorläufige Prüfungsergebnisse der schriftlichen Prüfung sind abrufbar.
Diese Ergebnisse sind vorläufig - der Prüfungsausschuss stellt sie endgültig am Ende der Prüfung fest.
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Nach Beendigung der Prüfung |
Prüfung bestanden = Zeugnis wird nach Rücklauf der Akten erstellt und versandt.
Prüfung nicht bestanden = Der Teilnehmer erhält automatisch alle notwendigen Unterlagen.
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Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie hier.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Abschlussprüfung Teil 1 (Inhalte erstrecken sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff).
- Organisieren des Warensortimentes und von Dienstleistungen: 90 Minuten schriftlich
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2: 1. Tag
- Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (Außenhandelsgeschäften): 120 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2: 2. Tag
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen: 60 Minuten
Im Prüfungsbereich „Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist:
- Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und Zahlungsvorgänge zu bearbeiten;
- die betriebliche Kosten- und Leistungs-Rechnung anzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen;
- im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen- und wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elektronischen Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen und die Zusammenhänge darzustellen und
- Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu planen und zu steuern.
Im Prüfungsbereich „Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften“ (in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur Distribution zu steuern und zu kontrollieren;
- die Prozesse der betrieblichen Lagerlogistik von der Warenannahme bis zum Versand zu planen und abzuwickeln und dabei auch elektronische Lagerverwaltungssysteme anzuwenden;
- den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei auch Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen;
- Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen;
- Reklamationen und Retouren abzuwickeln und
- Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
Im Prüfungsbereich „Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften“ (in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist
- Absatzmärkte zu identifizieren;
- Außenhandelsgeschäfte vorzubereiten und abzuschließen und dabei Risiken und international gebräuchliche Handelsklauseln zu berücksichtigen;
- Bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Außenhandelsgeschäften Finanzierungs- und Kreditsicherungsmöglichkeiten sowie Zahlungsbedingungen zu berücksichtigen;
- logistische Prozesse von der Beschaffung bis zu Distribution zu steuern und zu kontrollieren;
- Außenhandelsgeschäfte in einer Fremdsprache abzuwickeln und dabei die Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern/-innen adressatengerecht zu gestalten;
- den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durchzuführen und dabei Risiken und Besonderheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen;
- Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen zu unterstützen und
- Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglichkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.
Im Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde” soll der Prüfling nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Mündliche Abschlussprüfung
- Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Groß- bzw. im Außenhandel (Dauer: 30 Min.)
Im Prüfungsbereich „Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe“ (mündliche Prüfung) soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen;
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
- Lösungswege zu entwickeln und zu begründen (gilt für die Fachrichtung „Großhandel“)
- Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz zu entwickeln und zu begründen (gilt für die Fachrichtung „Außenhandel“)
- Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse mit einzubeziehen und
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Grundlage für das Fachgespräch ist eines (bei Report-Variante zwei) der folgenden drei Gebiete:
- Verkauf und Distribution (nur in der Fachrichtung “Großhandel” möglich)
- Internationaler Handel und Auslandsmärkte (nur in der Fachrichtung “Außenhandel” möglich)
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Die Abfrage der gewählten Gebiete erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Bei der Prüfungsanmeldung wählt der Ausbildungsbetrieb (idealerweise nach zuvor erfolgter betriebsinterner Absprache mit dem/der Auszubildenden) zwischen zwei Varianten für das Fallbezogene Fachgespräch.
In der Report-Variante (Fachaufgabe des Ausbildungsbetriebes mit Report) basiert das Gespräch auf einer vom Prüfling durchgeführten und dokumentierten betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
In der klassischen Variante gibt der Prüfungsausschuss am Tag der Prüfung praxisbezogene Aufgaben vor.
Report-Variante
Bei der Report-Variante erstellt der Prüfling für zwei Gebiete jeweils einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
Der Ausbildungsbetrieb bestätigt die eigenständige Durchführung der Aufgabe und Erstellung der Reporte.
Spätestens zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres sollten sich Ausbildungsbetrieb und Prüfling darüber verständigen, welche zwei Gebiete ausgewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgaben im Betrieb erfolgen soll. Die Durchführungsdauer der Aufgaben ist in der Verordnung nicht festgelegt.
Als Orientierungsmaßstab können folgende Anforderungen für die praxisbezogene Aufgabe zu Grunde gelegt werden:
Jede dieser praxisbezogenen Aufgaben soll Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ haben und eine a) Planungs-, Vorbereitungs-, b) Durchführungs- sowie c) Auswertungsphase umfassen.
Die Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe soll einen Lösungsprozess erfordern und mindestens einen Teil eines realen Geschäftsprozesses abbilden. Die Umsetzung des Lösungsprozesses soll die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen Schnittstellen (z.B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten etc.) erfordern. Auch sollte es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der/die Auszubildende zur Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit dem Ausbildungsverantwortlichen) entwickeln kann.
Sie ist keine Routineaufgabe für den Auszubildenden sondern hat herausfordernden Charakter. Bei ihrer Bearbeitung können Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion erforderlich machen.
Die Fachaufgabe muss nicht genehmigt werden und der Report wird auch nicht bewertet. Es werden ausschließlich die im Fachgespräch gezeigten Leistungen bewertet.
Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Fachaufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.
Klassische Variante
Wählt der Ausbildungsbetrieb die klassische Variante, bekommt der Prüfling am Tag des Fachgespräches vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben werden aus unterschiedlichen Gebieten gestellt. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus und erhält zur Bearbeitung der von ihm gewählten Fachaufgabe und der Entwicklung von Lösungswegen eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Auch bei dieser Variante beträgt die Prüfungszeit höchstens 30 Minuten und wird durch den Prüfling mit der Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsweges eingeleitet
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt gewichtet:
- Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen (AP Teil 1): 25 %
- Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen: 15 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 %
- Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel / Außenhandel: 20 %
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt
- und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen erbracht wurden.
Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Tatjana Schawe unter der Tel.-Nr. 030 31510-339 oder per E-Mail: tatjana.schawe@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 01/2025