Prüfung Hauswirtschafter/-in
Die Prüfung im Beruf “Hauswirtschafter/-in” wird in einer Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt und wurde 2020 neu geordnet. Der schriftliche Teil ist eine bundeseinheitliche Prüfung.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Schriftliche Zwischenprüfung
Herbst 2024 | 17.09.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2024) |
Frühjahr 2025 | 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024) |
Herbst 2025 | 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025) |
Frühjahr 2026 | 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Herbst 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2024 | 23.+ 24.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024) |
Winter 2024 | 26.+ 27.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024) |
Sommer 2025 | 06.+ 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025 | 25.+ 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
Sommer 2026 | 28.+ 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026 | noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar/Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA/ZPA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Ausbildungsverordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Zwischenprüfung sollte im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und stammen aus dem Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Leistungen ab.
Schriftliche Zwischenprüfung
Kenntnisprüfung (praxisbezogen) | 90 Minuten |
Praktische Zwischenprüfung
Durchführung der Arbeitsprobe 1 und 2 | 120 Minuten |
inkl. situatives Fachgespräch | max. 10 Minuten |
Der Prüfling soll dabei nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Die Bedeutung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Betreuung für die Lebensqualität darzustellen,
- Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
- Geräte und Maschinen auszuwählen, einzusetzen und zu reinigen,
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen,
- Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen,
- Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung umzusetzen sowie
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung zu begründen.
Schriftliche Abschlussprüfung
Tag 1
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Tag 2
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen | 120 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen:
Planung der Arbeitsaufgabe | 120 Minuten |
Durchführung der Arbeitsaufgabe | 180 Minuten |
Auftragsbezogenes Fachgespräch | max. 15 Minuten |
Der Prüfling soll dabei nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren,
- Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren sowie Arbeitsmittel auszuwählen,
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen personenorientiert und zielgruppenorientiert umzusetzen,
- Prozesse und Ergebnisse der umgesetzten hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen zu beurteilen,
- Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen sowie
- die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.
Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten:
Planung, Durchführung, Dokumentation und Vorbereitung der Präsentation für den Betrieblichen Auftrag | 24 Stunden |
Präsentation | 10 Minuten |
Auftragsbezogenes Fachgespräch | max. 20 Minuten |
Der Prüfling soll dabei nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Hauswirtschaftliche Bedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert zu ermitteln,
- Hauswirtschaftliche Angebote zu erarbeiten,
- Geplante Maßnahmen abzustimmen,
- Arbeitsprozesse zu strukturiere und Arbeitsmittel auszuwählen,
- Kosten zu ermitteln sowie Produkte und Dienstleistungen zu kalkulieren,
- Produkte herzustellen und Dienstleistungen zu erbringen,
- Kunden über hauswirtschaftliche Leistungsangebote zu informieren sowie Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten,
- Kommunikationsprozesse personen-, zielgruppen- und situationsorientiert zu gestalten,
- Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen,
- Arbeitsabläufe und Ergebnisse zu bewerten, zu dokumentieren und zu präsentieren sowie
- die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.
Alle Hinweise und Dokumente zum Betrieblichen Auftrag finden Sie hier:
- Zeitplan_Informationen (Sommer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)/Winter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB))
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen | 15% |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen | 15% |
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen | 30% |
Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten | 30% |
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend,
- in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Sind im schriftlichen Teil der Prüfung in bis zu zwei Prüfungsfächern Prüfungsleistungen mit mangelhaft und in den übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Bei der Zwischenprüfung erhalten Sie postalisch eine Teilnahmebescheinigung mit Ihren Ergebnissen (keine Ergebnisse im Onlineportal ersichtlich).
- Die Ergebnisse Ihrer Abschlussprüfung sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung einen vorläufigen Bescheid und bei Bestehen Ihr IHK-Prüfungszeugnis postalisch zugesandt. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Sarah Gleichauf unter der Tel.-Nr. 030 31510-683 oder per E-Mail: sarah.gleichauf@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2024