Prüfung Gestalter/-in für visuelles Marketing

Die Zwischenprüfung im Beruf “Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing” wird schriftlich durchgeführt. In der Abschlussprüfung werden drei schriftliche Fächer geprüft. Im praktischen Teil der Abschlussprüfung wird ein Konzept entwickelt, ein Fachgespräch geführt und das Konzept an zwei weiteren Tagen durchgeführt.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 Keine Zwischenprüfung im Herbst
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Arbeitsaufgabe
Sommer 2025
30.05.2025 (Ankündigung der Themen)
12.06.2025 (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
23.06.2025 – 27.06.2025 (Präsentation und Fachgespräch)
15. und 16.07.2025 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)
Winter 2025/2026
19.09.2025 (Ankündigung der Themen)
02.10.2025 (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
13.10.2025 – 17.10.2025 (Präsentation und Fachgespräch)
06. und 07.01.2026 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)

2026
Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 Keine Zwischenprüfung im Herbst
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Praktische Arbeitsaufgabe
Sommer 2026
noch offen (Ankündigung der Themen)
noch offen (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
noch offen (Präsentation und Fachgespräch)
Juni/Juli 2026 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)
Winter 2026/2027
noch offen (Ankündigung der Themen)
noch offen (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
noch offen (Präsentation und Fachgespräch)
Januar 2027 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)

2027
Zwischenprüfung
Frühjahr 2027 23.02.2027 (Anmeldeschluss 15.11.2026)
Herbst 2027 Keine Zwischenprüfung im Herbst
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2027 28.04.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027)
Winter 2027/2028 noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2027)
Praktische Arbeitsaufgabe
Sommer 2027
noch offen (Ankündigung der Themen)
noch offen (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
noch offen (Präsentation und Fachgespräch)
Juni/Juli 2027 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)
Winter 2027/2028
noch offen (Ankündigung der Themen)
noch offen (schriftlich: Gestaltungskonzept entwickeln)
noch offen (Präsentation und Fachgespräch)
Januar 2028 (Durchführung des Gestaltungskonzeptes)

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres)
  • Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing (gebunden und ungebunden): 180 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung
  • Visuelle Verkaufsförderung: 120 Minuten
  • Projektplanung und -steuerung: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Arbeitsaufgabe
Für den Prüfungsbereich praktische Arbeitsaufgabe bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe in insgesamt höchstens 21 Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren; während dieser Zeit soll er in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Konzeption entwickeln und in insgesamt höchstens 30 Minuten diese präsentieren und ein Fachgespräch führen. Die Konzeption soll insbesondere Skizzen, Reinzeichnungen und Bereitstellungslisten beinhalten. Dem Prüfling werden zu Beginn der praktischen Prüfung zwei Arbeitsaufgaben zur Auswahl gestellt. Hierfür kommt insbesondere die Entwicklung einer Gestaltungskonzeption sowie deren Umsetzung in Betracht. Durch die Umsetzung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbständig und kundenorientiert planen und durchführen kann. Dabei soll er zeigen, dass er Gestaltungsmittel anwenden, Waren, Produkte oder Dienstleistungen präsentieren, Räume inszenieren, Typografie einsetzen und berufstypische ITAnwendungen nutzen kann. Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann. Hinweise zur Prüfung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden, der zu Ihrer Unterstützung entwickelt wurde.
Die Zeit für die Entwicklung des Konzeptes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB)beträgt höchstens 5 Stunden.
Die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)findet in insgesamt 10 Stunden an zwei Tagen statt.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Visuelle Verkaufsförderung: 20%
  • Projektplanung und -steuerung: 20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  • Praktische Arbeitsaufgabe: 50%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgabe und
  2. im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche Visuelle Verkaufsförderung, Projektplanung und -steuerung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens „ausreichende“ jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
  3. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils müssen mindestens ausreichende Leistungen,
  4. in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Prüfungsteils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Christina Siemens unter der Tel.-Nr. 030 31510-337 oder per E-Mail: christina.siemens@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 06/2024