Prüfung Fachkraft im Fahrbetrieb

Die Zwischenprüfung im Beruf “Fachkraft im Fahrbetrieb” findet an zwei Tagen statt. Am ersten Tag finden eine schriftliche Prüfung sowie ein Kundengespräch vor dem Prüfungsausschuss statt. Am zweiten Tag wird das “Vorbereiten einer Fahrt” geprüft. Die Abschlussprüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag. Ein Prüfungsgespräch mit dem Inhalt “Vorbereitung einer Linie” wird an einem weiteren Prüfungstag durchgeführt. An einem dritten Tag wird eine Prüfungsfahrt unternommen.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Schriftliche und praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 7. und 8. April 2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 16. und 17. Oktober 2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 13.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 02.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2025 15. - 17. Juli 2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 24. - 26. Februar 2026 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Schriftliche und praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 30. und 31.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 In der Regel im September/Oktober. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 05.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2026 In der Regel im Juli/August. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 In der Regel im Februar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2026)

2027
Schriftliche und praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2027 In der Regel im März/April. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.11.2026)
Herbst 2027 In der Regel im September/Oktober. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.05.2027)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2027 11.05.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027)
Winter 2027/2028 07.12.2027 (Anmeldeschluss 01.09.2027)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2027 In der Regel im Juli/August. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2027)
Winter 2027/2028 In der Regel im Februar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2027)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachkraft im Fahrbetrieb” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Ebenso ist die Vorlage eines gültigen Führerscheines eine Voraussetzung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung. Dieser muss mit der Anmeldung im Portal hochgeladen werden. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Es findet eine schriftliche Prüfung sowie ein Kundengespräch vor dem Prüfungsausschuss statt. Am zweiten Tag wird das “Vorbereiten einer Fahrt” geprüft.
  • Prüfungszeit höchstens 200 Minuten

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 45 Minuten
  • Personenverkehr und Beförderungsleistungen: 90 Minuten
  • Planung und Disposition des Fahrbetriebes: 90 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Die praktische Aufgabe I umfasst das Führen eines Fahrzeuges der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen oder einer Straßen- oder U-Bahn im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sowie weitere Tätigkeiten im Fahrdienst.
Für die praktischen Aufgaben II (mündliche Prüfung) kommen insbesondere Aufgaben aus folgenden Gebieten in Betracht:
1. Planung und Disposition des Fahrbetriebes,
2. Beschaffung, Verkauf und Vertrieb von Dienstleistungen einschließlich vor- und nachgelagerter Unternehmen sowie Bearbeitung von Kundeneingaben,
3. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Bei der Durchführung der praktischen Aufgaben II soll der Prüfling zeigen, dass er das Leistungsangebot umsetzen, Kommunikationssysteme anwenden, mit Kunden umgehen und Geschäftsvorfälle bearbeiten kann.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 20%
  • Prüfungsbereich Personenverkehr und Beförderungsleistungen: 40%
  • Prüfungsbereich Planung und Disposition des Fahrbetriebes: 40%
  • Prüfungsbereich Praktische Aufgaben I und II: 50%
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit dem Schwerpunkt “Führen eines Fahrzeuges der Klasse D” ist ein entsprechender Führerschein hochzuladen. Außerdem sind selbstständige Fahrdienste in der Ausbildung lt. § 3 des Ausbildungsrahmenplans vom 11.07.2002 zu erbringen:
13. Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (25 Wochen insgesamt):
13.1 Fahrdynamik (18 Wochen)
13.2 Kundenorientiertes Fahren (7 Wochen)

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. des schriftlichen und des praktischen Teils der Prüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. und innerhalb des praktischen Teils der Prüfung in der "Praktischen Aufgabe 1" mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
  3. Werden die Prüfungsleistungen in der "Praktischen Aufgabe 2" oder
  4. in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten Dauer zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
  • Auszubildende “Fachkräfte im Fahrbetrieb” mit dem Schwerpunkt “Führen eines Fahrzeuges der Klasse D” werden nach der bestandenen Abschlussprüfung von der IHK Berlin in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Christina Siemens unter der Tel.-Nr. 030 31510-337 oder per E-Mail: christina.siemens@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 06/2024