Prüfung Technische/-r Produktdesigner/-in
Die Abschlussprüfung Teil 1 im Beruf “Technische/-r Produktdesigner/-in” hat einen schriftlich sowie einen praktischen Prüfungsteil. Die Abschlussprüfung Teil 2 beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag, einen Arbeitsauftrag und eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Schriftliche Abschlussprüfung
Die Prüfungstermine der schriftlichen Abschlussprüfungen finden Sie hier.
Praktische Abschlussprüfung
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
Bitte beachten Sie die Fristen zum Anmeldeschluss:
Abschlussprüfung Teil 1
| Frühjahr | Anmeldeschluss ist der 15.11. |
| Herbst | Anmeldeschluss ist der 15.05. |
Abschlussprüfung Teil 2
| Sommer | Anmeldeschluss ist der 01.02. (Vorzeitige Zulassung: 20.02.) |
| Winter | Anmeldeschluss ist der 01.09. (Vorzeitige Zulassung: 31.08.) |
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Technische/-r Produktdesigner/-in” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail. Die IHK Berlin prüft in zwei Fachrichtungen:
- Maschinen- und Anlagenkonstruktion (MAK)
- Produktgestaltung und Konstruktion (PGK)
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist eine integrative Prüfung und soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil für alle Fachrichtungen.
- Schriftliche Aufgabenstellung (90 Minuten)
- Praktische Aufgabe (5,5 Stunden)
Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 soll zum Ende der Ausbildungszeit stattfinden und besteht aus einem schriftlichen Prüfungstag, einem Arbeitsauftrag und einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.
Schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
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MAK - Entwicklung und Konstruktion (150 Minuten)oder
- PGK - Produktentwicklung (150 Minuten)
Praktische Prüfung (max. 70Stunden)
-
Prüfungsvariante 1- Betrieblicher Auftrag mit Projektantragoder
- Prüfungsvariante 2- Prüfungsprodukt
Präsentation (10 Minuten)
Auftragsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)
Gewichtung
Die beiden Abschlussprüfungen werden wie folgt gewichtet:
- Abschlussprüfung Teil 1 – 30%
-
Abschlussprüfung Teil 2 – 70%
Wichtige Hinweise für den praktischen Teil der Abschlussprüfung finden Sie in den folgenden Dokumenten-Verlinkungen
- Arbeitsauftrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) (betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt)
- Dokumentation und praxisbezogene Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB)
- Präsentation und Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB)
- wichtige Termine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB)
Hinweise vom Prüfungsausschuss der IHK Berlin:
- Beispieldokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7826 KB) (inkl. Deckblatt + Anlagen)
- Kommentar des PA zur Beispieldokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 485 KB)
- Kommentar des PA zum Fachgespräch und zur Präsentation sowie Beispielfragen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 291 KB)
Formulare für den Betrieblicher Auftrag
- Antrag für die Genehmigung des Betrieblichen Auftrages (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB)
- Abgabe als PDF-Datei, per Mail an die zuständige Prüfungskoordinatorin
- Abgabefrist: 20. März oder 20. September
- persönliche Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)
-
Formulare für das Prüfungsprodukt
Abgabe Ihrer Dokumentation inklusive praxisbezogener Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Dokumentation, inklusive aller praxisbezogenen Unterlagen, in vierfacher Ausführung, abgeheftet in einem einfachen Schnellhefter, fristgerecht zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin bei der zuständigen Prüfungskoordinatorin der IHK Berlin ein.
Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb
Die Veröffentlichung erfolgt durch die PAL-Stuttgart:
Bei Amtshilfeersuchen fügen Sie bitte die entsprechende Anlage für die Wahl der Prüfungsvariante Ihrem Antrag hinzu.
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
| Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
| Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Maria Schulze unter der Tel.-Nr. 030 31510-336 oder per E-Mail: maria.schulze@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024