Prüfung Fachpraktiker/-in Küche

Die Zwischenprüfung im Beruf “Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche“ findet praktisch statt. Die Abschlussprüfungen beinhalten einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

1. Prüfungstermine in Berlin

Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2024
23.04.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024
26.11.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Sommer 2025
06.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025
25.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Sommer 2026
28.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026
noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel im Juni/Juli/September und im Winter im Januar/Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Fachpraktiker/-in Küche” ist in der entsprechenden Ausbildungsregelung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB) der IHK Berlin. Die Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zu diesem Beruf finden Sie unter diesem Link.

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
Sollten Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, finden Sie alle Informationen unter diesem Link. Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) für die Berufsgruppe Fachpraktiker/Fachpraktikerin.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung Fachpraktiker/in Küche

In höchstens 180 Minuten wird eine Arbeitsprobe in der Küche durchgeführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeiten planen, durchführen und kontrollieren sowie dabei Gesichtspunkte der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Hygiene, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann. Die Zwischenprüfung ist wie folgt aufgeteilt:
  1. Arbeitsplanung
  2. Arbeitsausführung: Herstellen einer einfachen Speisen - warm und kalt möglich
  3. Produktpräsentation
Die Zwischenprüfung der Fachpraktiker Küche findet in der IHK Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin statt.

Abschlussprüfung Fachpraktiker/in Küche

Schriftlicher Teil
Prüfungsfach Prüfungszeit
Technologie
60 Minuten
Fachrechnen
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
45 Minuten
Fachpraktischer Teil
Die praktische Abschlussprüfung der Fachpraktiker Küche findet in der IHK Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin statt.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens 360 Minuten zwei Arbeitsproben durchführen, in denen jeweils ein Gericht für vier Personen zuzubereiten und zu präsentieren ist, und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens zehn Minuten führen.
Dabei kann aus den nachfolgenden Bereichen ausgewählt werden:
  1. Suppen,
  2. einfache Gerichte aus Fleisch, Geflügel oder Fisch,
  3. einfache Eiergerichte,
  4. einfache Frucht- oder Süßspeisen,
  5. fleischlose Gerichte,
  6. Gemüse und Sättigungsbeilagen,
  7. kalte Platten.
Die Bereiche werden vom Prüfungsausschuss benannt. Bei der Durchführung der Arbeitsproben soll der Prüfling zeigen, dass er Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und umweltbewusst einsetzen sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann.
Bei der Zubereitung des jeweiligen Gerichtes kann der Prüfling nach eigenem Ermessen einen vorbereiteten Arbeitsablaufplan und Rezepturen verwenden.

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
  2. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich des schriftlichen Teils der Prüfung mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils der Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung
50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Berlin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB). Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).


12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen das HOGA-Team unter der Tel.-Nr. 030 31510-789 oder per E-Mail: hoga.pruefungen@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2024