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Wissen kompakt

EU-Taxonomie und CSRD: Der Leitfaden für Unternehmen

Mit der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen die bisher umfangreichsten Berichtspflichten und Finanzierungskriterien für Kredite auf KMU zu. Die IHK Berlin versorgt Sie in den kommenden Jahren mit kompakten Informationsangeboten rund um die neue Klassifizierung für nachhaltiges Wirtschaften.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Praktische Tipps
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Die CSRD fordert von Unternehmen, Umwelt-, Sozial- und Governance- Daten offenzulegen. Doch wer muss was berichten? Und bis wann? Was gilt es zu beachten? Mit welchem Aufwand ist zu rechnen? Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.

Unterschiede im Detail
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2050 soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent sein. Damit das gelingt, hat die EU den Green Deal ins Leben gerufen. Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive sind zwei Werkzeuge, mit denen die große Transformation gemeistert werden soll. Wir erklären, was die Werkzeuge können und wie sie sich unterscheiden.

Hintergrund
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Auch wenn kleine Unternehmen erst ab 2026 über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen und Kleinstunternehmen von der Berichtspflicht befreit sind: Nachhaltiges Wirtschaften ist auch ohne die CSRD eine Chance. Die fünf wichtigsten Wettbewerbsvorteile im Überblick.

Video und Bildergalerie
2024-06-20-EU-Taxonomie-Kompakt-008 © Konstantin Gastmann – IHK Berlin

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