EU-Taxonomie
Wie sieht die Klassifizierung genau aus?
Prinzipiell gilt: Eine wirtschaftliche Aktivität, etwa in eine neue Produktionsanlage zu investieren, muss einem von sechs Umweltzielen dienen und darf keinem widersprechen.
Vorläufig sind zwei Ziele ausformuliert: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Für diese gelten bereits seit dem 1. Januar 2022 neue Berichtspflichten für große Unternehmen. Die weiteren Ziele werden von der EU-Kommission aktuell ausgearbeitet.