Was muss ich? Was brauche ich? Gewerberecht einfach erklärt.
Ob Sie einen Foodtruck starten, einen Marktstand betreiben oder Tische vor Ihr Café stellen möchten: In unseren kompakten Videoguides erfahren Sie in wenigen Minuten, welche Genehmigungen Sie brauchen, wohin Sie sich wenden.
Mit unserem digitalen Beratungsangebot sparen Sie Zeit, vermeiden teure Fehler und bekommen konkrete Antworten auf typische Unternehmerfragen.
Den Überblick behalten – ohne stundenlang zu recherchieren.
Ihr Alltag ist voll: Kundentermine, Lieferungen, Rechnungen; gerade während der Gründung sowie für kleine Unternehmen ist es schwer, nebenbei auch noch alle Vorschriften im Blick zu haben.
Deshalb haben wir für Sie die häufigsten gewerberechtlichen Fragen in kurzen, verständlichen Video-Einheiten aufbereitet – schnell abrufbar, klar erklärt und direkt anwendbar.
Stöbern Sie durch die Themen – wir ergänzen die Liste laufend.
- Gewerberecht digital: Sondernutzungen
Möchten auch Sie in Berlin Ihre Stühle und Tische oder andere Gegenstände vor Ihrem Geschäft herausstellen oder einen Stand auf dem öffentlichen Straßenland betreiben und Sie fragen sich, welche Genehmigungen Sie dafür benötigen? Hier finden Sie die alle Informationen rund um das Thema Sondernutzungserlaubnis bzw. straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.Ich möchte vor meinem Gastronomiebetrieb Tische und Stühle herausstellen. Welche Genehmigung benötige ich?Grundsätzlich wird für das Herausstellen von Tischen und Stühlen eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.Wo kann ich diese beantragen?Die Genehmigung oder die Erlaubnis ist beim zuständigen Bezirksamt zu beantragen.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.Weitere Informationen bzgl. der Beantragung von Sondernutzungserlaubnisse finden Sie auf unserer Internetseite.
- Gewerberecht digital: Reisegewerbe
Sie möchten sich in Berlin mit einem Foodtruck selbständig machen oder einen Stand auf einem Markt betreiben und fragen sich, was dabei zu tun ist? In unserer digitalen Rechtsberatung erläutern wir Ihnen, welche Schritte dabei zu beachten sind.Ich möchte mich mit einem Foodtruck selbständig machen. Benötige ich dafür eine Reisegewerbekarte?Beim Betrieb von sog. Foodtrucks handelt es sich in der Regel um ein Reisegewerbe, für das grundsätzlich eine Reisegewerbekarte zu beantragen wäre.Wo kann ich eine Reisegewerbekarte beantragen?Sie ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.
- Unternehmensgründung & Fördermittel
Sie haben eine brillante Geschäftsidee, wissen jedoch nicht, wie Sie sich Ihren Traum von der Selbstständigkeit erfüllen und finanzieren können? Wir haben die wichtigsten Informationen zur Existenzgründung und zu Fördermitteln für Sie in unserem Videoformat kompakt zusammengefasst.Was ist bei bzw. vor der Gründung aus rechtlicher Sicht insbesondere zu beachten?Zunächst sollte bspw. in Erfahrung gebracht werden, ob für die Tätigkeit eine Genehmigung, Erlaubnis oder ein besonderer Sach- oder Fachkunde Nachweis erforderlich ist oder ob ggf. eine Eintragungspflicht in ein Register oder ähnliches besteht.Was kann Gegenstand einer Förderung sein?Relevant ist hierbei zunächst in welcher Phase sich das Unternehmen bereits befindet. Davon abhängig können Fördermittel bspw. für Personaleinstellungen, Kollaborationsprojekte, Innovationsprojekte oder auch Beratungsleistungen in Frage kommen.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.
Weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung können Sie auf unserer Webseite zum Thema Finanzierung und Förderung abrufen. - Erlaubnisse nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO)
Sie möchten sich als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler, Darlehensvermittlerin oder Darlehensvermittler, Bauträgerin oder Bauträger, Bauherrin oder Bauherr oder Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter selbstständig machen, wissen jedoch nicht, welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen? Wir haben die wichtigsten Fragen rund um das Thema der Erlaubnisse nach § 34c GewO, insbesondere auch zum Antragsverfahren, sowie den zuständigen Behörden und Berufspflichten für Sie beantwortet.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Erlaubnis nach § 34c GewO zu erhalten?Es müssen sowohl Zuverlässigkeit als auch geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden; bei Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter darüber hinaus auch eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung. Eines Sach- bzw. Fachkundenachweises bedarf es nicht.Wo muss die Erlaubnis nach § 34c GewO beantragt werden?Die zuständige Erlaubnisbehörde im Berlin ist das Bezirksamt (Ordnungsamt, Abteilung bzw. Fachbereich Gewerbe), in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz befindet.Sind Ihre Fragen noch nicht beantwortet? Weitere Antworten erhalten Sie in unserem Format: Gewerberecht digital: Praxiswissen im Überblick.
In unserem Format Gewerberecht digital finden Sie die notwendigen Schritte und Informationen in kompakten Videoeinheiten.
Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen.
Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.