Förderung & Beratung

Unterstützungsleistungen zur Bindung von Fachkräften

Der demografische Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder auch fehlender Nachwuchs beschleunigen den Fachkräftemangel und stellen die Personalabteilungen von Unternehmen vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die bereits im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte zu halten. Hierfür bedarf es einer modernen und an Vielfältigkeit ausgerichteten Personalpolitik. Wie Sie hierbei Unterstützung erhalten können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Förderprogramme: E-Dienstwagen und Ladeinfrastruktur

Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit eines Unternehmens ist für viele Fachkräfte ein immer entscheidenderes Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Die Elektrifizierung des Fuhrparks und Zurverfügungstellung von Ladeinfrastruktur macht dieses Bewusstsein deutlich und zahlt auf die Attraktivität des Unternehmens für Beschäftigte ein. 
Der Umstieg auf die Elektromobilität ist auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse und wird daher durch spezielle Förderprogramme unterstützt. Auf der Landesebene durch das Programm Welmo der Investitionsbank Berlin (IBB) und auf Bundesebene durch den Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wie die Investitionen in E-Dienstwagen und Ladeinfrastruktur gefördert werden kann, erläutern wir auf unserer Informationsseite zur Förderung für Nachhaltigkeit.  

Förderprogramm: E-Lastenfahrräder

Für Unternehmen, die vorwiegend kleinere Mengen über kurze Distanzen transportieren müssen, können E-Lastenräder eine sinnvolle Alternative zum KFZ sein. Darüber hinaus stärken diese nachhaltige Alternative das Image eines modernen und verantwortungsbewussten Unternehmens. Ein wichtiger Baustein, um für Fachkräfte attraktiv zu sein und es auch zu bleiben. Und die Investition können sich Arbeitgebende mit bis zu 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen.

Steuerliche Erleichterungen: E-Dienstwagen und Ladekosten

Für viele Beschäftigte ist der Dienstwagen ein wichtiger Anreiz bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Wenn Arbeitgebende ein Elektroauto als Dienstwagen zur Verfügung stellen, profitieren die Mitarbeitenden von niedrigeren Steuern als beim Verbrenner, auch bei den Ladekosten. Reine Elektrofahrzeuge müssen monatlich mit nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Ab einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro muss mit 0,5 Prozent versteuert werden. Bei Verbrennern wird hingegen ein Prozent angesetzt.
Bei Plug-in-Hybride werden vom Finanzamt 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil veranschlagt. Allerdings nur, wenn eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer nach WLTP erreicht wird.
Die Zahlung einer monatlichen Pauschale für die Ladekosten kann bis zu einer bestimmten Summe von der Steuer befreit werden. Wenn beim Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Lademöglichkeit besteht oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, so bleiben im Monat maximal 30 Euro für Elektrofahrzeuge und 15 Euro monatlich für Plug-ins steuerfrei. Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt ein höherer steuerfreier Betrag von 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro für Plug-in-Hybride.
Alle Details zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Steuerliche Erleichterungen: (E-)Dienstrad

Dienst­räder fördern sowohl die Motivation, als auch die Gesundheit der Beschäftigten. Wenn die Räder anstelle einer Gehalts­erhöhung, im Rahmen eines Lohnverzichtes oder zusätzlich zum regulären Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden, fallen weniger Sozial­abgaben und Steuern an. Besonders beliebt ist die Zusammenarbeit mit Leasinganbietern, welche bei der Auswahl und der Versicherung der Räder gegen Diebstahl unterstützen und die Wartung übernehmen. 
Wenn ein Fahr­rad oder ein E-Bike zusätzlich zum regulären Arbeits­lohn spendiert wird, fahren Arbeitnehmer damit bis Ende 2030 steuerfrei. Ebenfalls lohn­steuerfrei ist das Aufladen im Betrieb. Wird ein E-Bike per Entgelt­umwandlung überlassen, ist dies zwar steuer­pflichtig, doch der geld­werte Vorteil beträgt seit Anfang 2020 nur noch 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises. Zudem können Arbeit­gebende wählen, ob die Versteuerung über die Gehalts­abrechnung zum individuellen Steu­ersatz erfolgt oder zum Pauschal­satz von 25 Prozent plus Soli. 
Alle Details zu den steuerlichen Erleichterungen bei der Überlassung von (E-)Diensträdern finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums

Steuerliche Erleichterungen: Betriebliche Kinderbetreuung

Die betriebliche Kinderbetreuung schafft Flexibilität für die Beschäftigten und kann dabei helfen, die richtigen Fachkräfte zu finden und zu binden. Motivierte Beschäftigte, geringere Fehlzeiten und flexiblere Wiedereinstiegsmöglichkeiten sind weitere gute Gründe für Unternehmen, die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung zu prüfen. Diese Unterstützung kann zumeist steuerfrei gewährt werden, je nach Modell der betrieblichen Kinderbetreuung. Dies können Folgende sein:
  • Kinderbetreuungszuschuss
    • Unternehmen können sich mit einem Zuschuss an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen. Bei nicht schulpflichtige Kinder, die bei einer Tagesmutter oder in einer Einrichtung betreut werden, ist der Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei. Der Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EstG) wird zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt.
  • Notfall- und Randzeitenbetreuung
    • Unternehmen können eine Notbetreuung organisieren für Fälle, wo bspw. Tagesmutter oder -vater krank werden, das Kind früher als geplant aus der Schule kommt oder eine kurzfristige Dienstreise ansteht. Hier kann mit einem Familienservice kooperiert werden, der kurzfristig eine Betreuungsperson vermittelt oder es können eigene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und eine Kindertagespflegeperson eingestellt werden. Bei Bürotätigkeiten ist auch ein Eltern-Kind-Büro eine Alternative. Kosten, die kurzfristig für die Betreuung aus zwingenden beruflichen Gründen entstehen, können Unternehmen bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr von der Steuer absetzen (§ 3 Nr. 34a EStG). 
  • Ferienbetreuung 
    • Während der Schulferien oder Kita-Schließzeiten können Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Kinderferienbetreuung unterstützen. Gemeinsam mit Jugendämtern, Kirchen, Vereinen oder Lokalen Bündnissen für Familie können hierfür Ferienangebote entwickelt werden. Auch können Ferienprogramme von privaten Anbietern oder Familienservices genutzt werden. Die Kosten des Unternehmens für die Ferienbetreuung sind abzugsfähige Betriebsausgaben. 
  • Beratung und Vermittlung
    • Unternehmen können mit privaten oder öffentlichen Familiendienstleistern zusammenarbeiten, um ihre Beschäftigten bei der Suche nach Betreuungslösungen zu unterstützen. Diese können bspw. Babysitter, Tagesmütter, Leih-Omas oder Au-Pairs vermitteln. Zahlungen an Dienstleistungsunternehmen, welche die Beschäftigten bei der Kinderbetreuung beraten oder Betreuungspersonen vermitteln, sind für Arbeitgebende steuerfrei (§ 3 Nr. 34a EStG).

Steuerliche Erleichterungen: Jobticket

Der Verkehr in Ballungsräumen wie Berlin steigt stetig. Wer auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigt, kann daher sowohl die Umwelt, als auch die eigene Nerven schonen. Wenn Unternehmen den Angestellten ein Jobticket zur Verfügung stellen, zahlt dies zusätzlich auf die Attraktivität des Arbeitsplatzes ein. Dabei kann das das Jobticket unter gewissen Umständen sogar komplett steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.
Wie das Jobticket steuerfrei gewährt werden kann und wie es gegebenenfalls versteuert werden muss, finden Sie auf unserer Informationsseite Überlassung von Jobtickets.

Steuerliche Erleichterungen: Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke

Regelmäßige Betriebsveranstaltungen und Geschenke zu besonderen Anlässen erhöhen die Motivation und der Beschäftigten und ihre Bindung an das Unternehmen. Diese Zuwendungen werden im betrieblichen Interesse von Arbeitgebenden erbracht und sind daher nicht dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers zuzurechnen. Unter bestimmten Voraussetzung sind diese Zuwendungen deshalb steuer- und beitragsfrei.
Wie die Zuwendungen steuer- und beitragsfrei bleiben, erfahren Sie auf unserem Merkblatt Betriebsveranstaltungen und Sachgeschenke (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).

Beratung und Information: BMFSFJ: Erfolgsfaktor Familie

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) initiierte Programm möchte Impulse für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Arbeitgebende setzen. Auf der Website werden Informationen rund um das Thema familienfreundliche Arbeitswelt gebündelt und Erfolgsbeispiele sowie Erfahrungsberichte von familienfreundlichen Unternehmen präsentiert. Ebenso wird eine breite Auswahl an Praxisbeispielen, Studien und Leitfäden zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Unternehmenskultur, väterfreundliche Personalpolitik und Personalmarketing geboten.
Das Informationsangebote des Programms Erfolgsfaktor Familie finden Sie auf dieser Seite.

Beratung und Information: BMAS: Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestartete Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und ihre Beschäftigten beim Wandel der Arbeitswelt. Sie möchte die Qualität der Arbeit als Schlüssel zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft steigern. In diesem Zusammenhang werden Impulse gegeben, Wissen für die betriebliche Praxis aufbereitet und professionelle Beratung, Prozessbegleitung sowie umfangreiche Netzwerkaktivitäten angeboten.
Die Informations- und Beratungsangebote der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) finden Sie auf dieser Seite.

Beratung und Information: BMWK: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)

Das KOFA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung ihrer Personalarbeit. Auf der Website werden Studien zur aktuellen Fachkräftesituation veröffentlicht und kostenfreie Webinare angeboten, bei denen KMU praktische Tipps von den KOFA-Expertinnen und Experten an die Hand bekommen. Zudem finden sich auf der Webseite konkrete Handlungsempfehlungen, Checklisten und Praxisbeispiele.
Das Informations- und Beratungsangebot des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) finden Sie auf dieser Seite.

Beratung und Information: Charta der Vielfalt e.V.

Der Charta der Vielfalt e.V. setzt sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein und dafür, dass alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft – Wertschätzung erfahren. Arbeitgenden finden auf der Website ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema Vielfalt am Arbeitsplatz.
Das Informationsangebot des Charta der Vielfalt e.V. finden Sie auf dieser Seite.