Ausbildungsexzellenz

IHK Siegel für exzellente Ausbildungsqualität

Was ist das IHK Siegel für exzellente Ausbildungsqualität?

Besondere Qualität in der Ausbildung verdient besondere Aufmerksamkeit. Deswegen zeichnet die IHK Berlin ab sofort Ausbildungsbetriebe, die sich seit längerem auf herausragende Weise in der Ausbildung engagieren mit dem IHK Siegel für exzellente Ausbildungsqualität aus. In einem Bewerbungsverfahren werden anhand fester Exzellenzkriterien Betriebe für die Auszeichnung mit dem Siegel ausgewählt.

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens?

IHK-Mitgliedsunternehmen können sich in den Kategorien Bis zu 50 Mitarbeiter und Über 50 Mitarbeiter bewerben. Dabei gibt es „Muss-Kriterien“, die von allen Bewerbern erfüllt werden müssen. Zusätzlich gibt es einen Katalog von „Exzellenz- Kriterien“, von denen, abhängig von der Unternehmenskategorie, eine Mindestanzahl erfüllt sein muss. Die Exzellenz-Kriterien werden dabei im Rahmen der Vorgaben durch das Unternehmen selbst ausgewählt.
Die Antragsteller geben gegenüber der IHK eine Selbstverpflichtung ab, dass sie alle „Muss-Kriterien“ erfüllen und welche „Exzellenz-Kriterien“ durch sie erfüllt werden. Gleichzeitig erteilen sie der IHK gegenüber die Genehmigung, die Einhaltung der Kriterien durch eine Befragung der Auszubildenden (bzw. Auszubildendenvertretungen) überprüfen zu können. Die Ausbildungsberater/innen überprüfen ebenfalls im Rahmen von Betriebsbesuchen die Plausibilität der abgegebenen Verpflichtung.
Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerbungsformular für Betriebe bis 50 Mitarbeiter bzw. für Betriebe über 50 Mitarbeiter

Woher stammen die Kriterien?

Die Kriterien wurden von der IHK Berlin in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden erarbeitet.

Wie lange gilt das Siegel?

Das Siegel wird für den Zeitraum von 2 Jahren verliehen. Danach erfolgt eine „Rezertifizierung“ auf Antrag des Unternehmens.

Welche Unternehmen können sich bewerben?

Das Siegel richtet sich an Ausbildungsbetriebe im Land Berlin. Da die Erfüllung der Kriterien von der IHK Berlin überprüft wird, sind alle Ausbildungsbetriebe im Land Berlin antragsberechtigt, die in nichthandwerklichen Gewerbeberufen ausbilden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht. Handwerksbetriebe und oberste Bundesbehörden können sich nicht auf das IHK-Siegel bewerben, da die IHK Berlin nicht die zuständige Stelle für die Überwachung der Ausbildung in diesen Betrieben ist.
Das IHK Siegel für exzellente Ausbildungsqualität - klicken Sie sich hier durch die Bildergalerie der Übergaben: