Nr. 1443
Standortpolitik

Bauleitplanung, Baurecht

Standortpolitik

Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Über aktuelle Bebauungsplanverfahren informieren wir betroffene Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Planentwürfen.

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Symbolbild für Baustelle; © pixabay

Aktuelle Informationen zur Offenlage von Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen im IHK-Bezirk finden Sie hier. (Stand: 20.05.2026)

Standortpolitik

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Er dient als Grundmuster für Bebauungspläne und gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vor. (Änderungsverfahren: Stand 16.09.2025)