Standortpolitik

Bebauungspläne

In einem Bebauungsplan, der zweiten Stufe der Bauleitplanung, wird die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Beispielsweise kann die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan durch einen Bebauungsplan dahingehend konkretisiert werden, dass es sich bei der Baufläche um ein Gewerbegebiet oder Industriegebiet handelt.

Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält im Gegensatz zu einem einfachen Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie über die örtlichen Verkehrsflächen. Eine Vielzahl anderer detaillierter Festsetzungen kann erfolgen.

Eine besondere Art des Bebauungsplanes ist ein sogenannter Vorhaben- und Erschließungsplan, der sich auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht und dessen Zulässigkeit feststellt. Der private Vorhabensträger muss sich in einem Vertrag (Durchführungsvertrag) mit der Gemeinde verpflichten, die mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist auszuführen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.

Einflussmöglichkeiten auf die Planung: 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Nach § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beziehungsweise bei Bebauungsplanänderungen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden könnten, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auch die IHK zum Bebauungsplanentwurf gehört. Sie nimmt in ihrer Stellungnahme das Interesse der Bezirkswirtschaft wahr und achtet darauf, dass die Belange vorhandener Gewerbebetriebe und das generelle Interesse der Wirtschaft an der Ausweisung und Bereitstellung neuer Gewerbeflächen berücksichtigt werden.

Bebauungspläne im Planentwurf

Folgende Bebauungspläne liegen als Planentwurf vor und befinden sich im Prozess der Erörterung der Planvorstellungen mit den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange:
Stadt Bebauungsplan Ort der Offenlegung Termin der Offenlegung
Remscheid
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 685 –
Gebiet: Areal zwischen Mühlenstraße und Straße Am Stadion sowie zwischen Brehmstraße und Röntgenstraße in Remscheid-Lennep
Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung
Ludwigstraße 14
2. Obergeschoss
42853 Remscheid

 
Link auf die Planunterlagen
08.04.2024 bis einschließlich 07.05.2024

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 17:30 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung unter Telefon 02191 16-2453

Informationsveranstaltung:
Mittwoch, 17. April 2024
17:00 Uhr
Aula des Röntgen-Gymnasiums
Röntgenstraße 12
42897 Remscheid
Solingen
Wuppertal


2. Öffentliche Auslegung


Nach § 3 (2) BauGB sind die Planentwürfe mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen der Unternehmen bei der Kommune vorgebracht werden. Es empfiehlt sich, die Anregungen schriftlich innerhalb der Frist einzureichen. Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Sofern Sie in einem Bebauungsplanverfahren Bedenken und Anregungen geltend machen, sollten Sie auch die IHK davon unterrichten, damit sie dies bei ihrer Stellungnahme berücksichtigen kann.

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB (vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen), kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden. In diesem Verfahren ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich und das Bauleitplanverfahren kann sich auf die öffentliche Auslegung des Planentwurfs verkürzen.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB

Seit der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) zum 01.01.2007 ist es möglich, Bebauungspläne, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Diese Bebauungspläne der Innenentwicklung sind abzugrenzen von Bebauungsplänen, die gezielt Flächen außerhalb der Ortslage einer Bebauung zuführen und nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden können.
Das beschleunigte Verfahren darf nur angewandt werden, wenn im Bebauungsplan eine zulässige Grundfläche (im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung) von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Für Bebauungspläne mit 20.000 m²  bis 70.000 m² Grundfläche ist im Rahmen einer Vorprüfung einzuschätzen, ob der Bebauungsplan erhebliche (negative) Umweltauswirkungen nach sich zieht. Wenn die Gemeinde zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu befürchten sind, kann auch in solchen Fällen das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind an der Vorprüfung zu beteiligen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Verfahrensvorschriften des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren), d.h. auch hier verkürzt sich das Verfahren auf die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können auch aufgestellt werden, wenn ihr Inhalt von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.

Zurzeit sind folgende Bebauungspläne beziehungsweise Änderungen öffentlich ausgelegt:

Stadt Bebauungsplan Ort der Offenlegung Termin der Offenlegung
Remscheid
Solingen
Wuppertal
1. Änderung
Bebauungsplan 827A –
Hofaue / Morianstraße
Rathaus
Wuppertal-Barmen
Ressort Bauen und Wohnen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Gebäude Große Flurstraße 10,
Ebene 0
06.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024

Montag – Donnerstag
09:00 – 15:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr