Standortpolitik
Planentwürfe sind mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen der Unternehmen bei der Kommune vorgebracht werden. Es empfiehlt sich, die Anregungen schriftlich innerhalb der Frist einzureichen. Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Sofern Sie in einem Bebauungsplanverfahren Bedenken und Anregungen geltend machen, sollten Sie auch die IHK davon unterrichten, damit sie dies bei ihrer Stellungnahme berücksichtigen kann.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist die zweite Stufe der Bauleitplanung. Er legt verbindlich fest, wie Grundstücke in einem Baugebiet baulich genutzt werden dürfen. So kann er beispielsweise eine im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche konkret als Gewerbe- oder Industriegebiet festlegen.
- Einflussmöglichkeiten auf die Planung:
- 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Bebauungspläne im Planentwurf
- 2. Öffentliche Auslegung
- Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
- Zurzeit sind folgende Bebauungspläne beziehungsweise Änderungen öffentlich ausgelegt:
Man unterscheidet zwei Arten:
- Einfacher Bebauungsplan: enthält nur einzelne Festsetzungen.
- Qualifizierter Bebauungsplan: legt zusätzlich Art und Maß der baulichen Nutzung, die bebaubare Fläche sowie die Verkehrsflächen fest. Weitere detaillierte Regelungen sind möglich.
Eine Sonderform ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Er bezieht sich auf ein konkretes Bauprojekt und legt dessen Zulässigkeit fest. Der private Vorhabenträger verpflichtet sich dabei per Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde, das abgestimmte Vorhaben samt Erschließung fristgerecht umzusetzen und die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
Einflussmöglichkeiten auf die Planung:
1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beziehungsweise bei Bebauungsplanänderungen werden die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden könnten, möglichst frühzeitig beteiligt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auch die IHK zum Bebauungsplanentwurf gehört. Sie nimmt in ihrer Stellungnahme das Interesse der Bezirkswirtschaft wahr und achtet darauf, dass die Belange vorhandener Gewerbebetriebe und das generelle Interesse der Wirtschaft an der Ausweisung und Bereitstellung neuer Gewerbeflächen berücksichtigt werden.
Bebauungspläne im Planentwurf
Folgende Bebauungspläne liegen als Planentwurf vor und befinden sich im Prozess der Erörterung der Planvorstellungen mit den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange:
| Stadt | Bebauungsplan | Ort der Offenlegung | Termin der Offenlegung |
| Remscheid | |||
| Solingen | |||
| Wuppertal | |||
2. Öffentliche Auslegung
Planentwürfe sind mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen der Unternehmen bei der Kommune vorgebracht werden. Es empfiehlt sich, die Anregungen schriftlich innerhalb der Frist einzureichen. Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Sofern Sie in einem Bebauungsplanverfahren Bedenken und Anregungen geltend machen, sollten Sie auch die IHK davon unterrichten, damit sie dies bei ihrer Stellungnahme berücksichtigen kann.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB (vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen), kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden. In diesem Verfahren ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich und das Bauleitplanverfahren kann sich auf die öffentliche Auslegung des Planentwurfs verkürzen.
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Seit der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) zum 01.01.2007 ist es Gemeinden möglich, Bebauungspläne für die Nachnutzung oder Verdichtung bereits bebauter Flächen schneller und mit weniger Verfahrensschritten aufzustellen, sofern die Fläche nicht zu groß ist und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können auch aufgestellt werden, wenn ihr Inhalt von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.
Zurzeit sind folgende Bebauungspläne beziehungsweise Änderungen öffentlich ausgelegt:
| Stadt | Bebauungsplan | Ort der Offenlegung | Termin der Offenlegung |
| Remscheid | |||
| Solingen | |||
| Wuppertal | |||
