Standortpolitik

Flächennutzungspläne der bergischen Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid

Flächennutzungsplan – Was ist das?
Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Er dient als Grundmuster für Bebauungspläne und gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vor. Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden von § 5 Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben. Sie müssen an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung – dokumentiert im Regionalplan – angepasst sein und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
Bedeutung für Unternehmen
Der Flächennutzungsplan gibt den Rahmen für einen Bebauungsplan vor. Damit ist die wichtigste Information für Sie, ob Ihr Unternehmensstandort im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist. Ist das nicht der Fall, liegt Ihr Standort im Außenbereich. Hier gelten sehr stark eingeschränkte Baumöglichkeiten.
Darüber hinaus ist die für den Unternehmensstandort dargestellte Flächenkategorie von Bedeutung. Das sollten bei emittierenden Betrieben entweder die Kategorie der gewerblichen Bauflächen (G) oder aber die qualifizierteren Flächenkategorien Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) oder Sondergebiet (SO) sein. Weiterhin wichtig sind Darstellungen in der unmittelbaren Nachbarschaft Ihres Unternehmensstandorts. Dies gilt besonders dann, wenn Ihr Betrieb Lärm-, Geruchs- oder Schadstoffbelastungen erzeugt und/oder Anlagen betreibt, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen.
Rechtswirkung
Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen sogenannten „behördenverbindlichen” Plan. Er formuliert die Ziele der Siedlungsentwicklung einer Gemeinde, hat jedoch – im Gegensatz zu einem Bebauungsplan – keine unmittelbare Wirkung gegenüber Dritten, also auch nicht gegenüber Unternehmern.
Verfahren
Wird der Flächennutzungsplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Gemeinde zunächst einen Entwurf. Der Entwurf des Flächennutzungsplans wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellt. Zudem erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine frühzeitige Stellungnahme abzugeben.
Zurzeit liegen der Bergischen  IHK folgende Flächennutzungspläne beziehungsweise Änderungen von Flächennutzungsplänen zur Stellungnahme  im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vor:
Stadt Flächennutzungsplan/
Änderungen
Ort der Offenlegung Termin
Remscheid
Solingen
Wuppertal
Anschließend erfolgt nach einer weiteren Konkretisierung der Planung noch einmal eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Zudem werden die Planunterlagen für eine bestimmte Zeit (ca. vier Wochen) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können erneut Stellungnahmen durch Bürger und Unternehmen zur Planung abgegeben werden.
Zurzeit liegen der Bergischen IHK folgende Flächennutzungspläne beziehungsweise Änderungen von Flächennutzungsplänen im Rahmen der Offenlage zur Stellungnahme vor:
Stadt Flächennutzungsplan/
Änderungen
Ort der Offenlegung Termin
Remscheid
Solingen
Wuppertal
142. Flächennutzungsplanänderung –
Hauptstraße / Amboßstraße
(Paralellelverfahren zum Bauungsplan 1274V)
 
Rathaus
Wuppertal-Barmen
Ressort Bauen und Wohnen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Gebäude Große Flurstraße,
Ebene 0
07.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

Montag – Donnerstag
09:00 – 15:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Über die Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan wird dann der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Wird die Genehmigung erteilt, wird der Flächennutzungsplan im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Wird für das Gebiet Ihres Unternehmensstandorts ein Flächennutzungsplan geändert oder neu aufgestellt, so sollten Sie die Zeiträume der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Offenlage nutzen, um sich über die Inhalte bei Ihrer kommunalen Verwaltung im Detail zu informieren.
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, uns hierüber zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.