Standortpolitik

Planungs- und Baurecht

Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, zum Beispiel Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen, zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt. Auf die Weiterentwicklung dieser Rechtsvorschriften des Bundes nimmt die IHK über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Einfluss.

Die Planungsebenen in NRW

In NRW gibt es vier Planungsebenen – sie unterscheiden sich vor allem im Detailgrad und wirken sich unterschiedlich auf Unternehmen aus. Besonders relevant sind die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne: Sie legen fest, wie Flächen künftig genutzt werden dürfen – zum Beispiel, ob gewerbliche oder industrielle Nutzung möglich ist, wo gebaut werden darf und welche Bauformen zulässig sind.

Wir vertreten Ihre Interessen

Planungen können Ihren Standort beeinflussen – oder neue Nutzungen in der Nachbarschaft vorsehen, die Konflikte mit Ihrem Betrieb auslösen könnten. Deshalb ist es wichtig, die Pläne frühzeitig zu kennen.
Wir bringen uns aktiv in Planungsverfahren ein – mit Stellungnahmen gegenüber Städten und Gemeinden. Dabei vertreten wir das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft und berücksichtigen auch individuelle Anliegen von Unternehmen, sofern sie damit in Einklang stehen.
Über aktuelle Bebauungsplanverfahren informieren wir betroffene Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Planentwürfen. Darüber hinaus geben wir unseren Mitgliedsunternehmen Hilfestellungen bei Fragen zum Planungsrecht.