Standortpolitik

Planungs- und Baurecht

Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, zum Beispiel Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen, zur Verfügung.

Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt. Auf die Weiterentwicklung dieser Rechtsvorschriften des Bundes nimmt die IHK über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Einfluss.

An den behördlichen Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen wirken wir als sachkundige Vertreterin der Wirtschaft mit. Wir achten darauf, dass die Interessen der gewerblichen Wirtschaft von den Planungsbehörden berücksichtigt werden.

Über aktuelle Bebauungsplanverfahren informieren wir betroffene Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Planentwürfen. Darüber hinaus geben wir unseren Mitgliedsunternehmen Hilfestellungen bei Fragen zum Planungsrecht.